Was bringt die BAföG-Reform?
Alles über Ansprüche, Freibeträge & Co.
Raus aus dem Elternhaus, neue Städte und Leute kennenlernen, sich mit unbekannten Themen auseinandersetzen – auf die frischgebackenen Studierenden wartet ein ganz neuer Lebensabschnitt, der allerdings auch etwas kostet. Mindestens 930 Euro im Monat geben laut "Düsseldorfer Tabelle 2024" Studierende aktuell aus. Zukünftig dürfte diese Zahl nicht zuletzt durch die Inflation höher liegen.
Gut zu wissen, dass mit der Verkündung des 29. BAföG-Änderungsgesetzes am 24. Juli 2024 eine neue BAföG-Reform zum Wintersemester 2024/2025 greift. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, bekannt als BAföG, soll damit attraktiver, moderner und flexibler werden und wieder mehr Teilhabe an der Bildung ermöglichen. Das sind die Kernpunkte:
- Der Höchstsatz für Studierende zur Miete soll um fünf Prozent auf 992 Euro steigen.
- Studierende unter 25 Jahre, die vor dem Start ihres Studiums Bürgergeld beziehen oder deren Eltern einen Kinderzuschlag erhalten und somit kein Bürgergeld beziehen, sollen zum Studienstart einmalig 1000 Euro bekommen.
- Auf Antrag und ohne die Angabe von bestimmten Gründen soll es ein Semester über der Förderungshöchstdauer mehr BAföG geben (Flexibilitätssemester).
- Der Erhalt von BAföG bei Studienfachwechsel soll bei wichtigem Grund auf fünf Semestern und ohne Begrünung auf Anfang des vierten Semesters angehoben werden.
- Der Freibetrag für eigene Einkünfte der BAföG-Empfänger und -Empfängerinnen soll auf 556 Euro angepasst werden.
- Studierende, die unabhängig von den Eltern kranken- und pflegeversichert sind, sollen höhere Zuschläge bekommen.
- Für den Erhalt von BAföG soll das Einkommen minderjähriger Geschwister keine Rolle mehr spielen.
Mit dem 29. BAföG-Änderungsgesetz sollen die Bedarfsätze nochmals um fünf Prozent angehoben werden. Auch Schülerinnen und Schüler bekommen höhere Sätze.
Mehr Berechtigte dank höherer Freibeträge
Im Jahr 2023 erhielten nach einer Erhebung von Statista 501.425 Studierende Gelder nach dem BAföG. Angesichts dessen, dass die Gesamtzahl der Studierenden im Wintersemester 2023/2024 bei rund 2,87 Millionen lag, ist das eine relativ geringe Anzahl. Daher beinhaltet die BAföG-Reform auch eine Regelung zu den Freibeträgen:
- Ab Wintersemester 2024/25 steigen die Freibeträge für das Einkommen der Eltern um 5,25 Prozent. Statt wie bisher 2.415 Euro bleiben zukünftig 2.540 Euro des monatlichen Elterneinkommens anrechnungsfrei bleiben.
Höheres Schonvermögen, bessere Zuverdienstmöglichkeiten
Bevor Bafög-Anspruch besteht, müssen Studierende ihr eigenes Vermögen verwenden. Es gibt auch beim Schonvermögen Freibeträge. Dabei gilt, dass Studierende:
- 15.000 Euro besitzen dürfen, bis sie 30 Jahre alt sind.
- 45.000 Euro besitzen dürfen, wenn sie über 30 Jahre alt sind.
Auch in punkto Nebenjob gibt es Regeln. So dürfen Studierende 556 Euro pro Monat dazuverdienen, ohne dass sich das auf die Höhe des ihnen zustehenden BAföG-Betrags auswirkt.
Wieviel BAföG ist für mich drin?
Den einen für alle geltenden BAföG-Satz gab es noch nie und wird es auch nach dem neuen Gesetz nicht geben, denn zu viele individuelle Parameter fließen in die Berechnungen mit ein. Der eigene Anspruch lässt sich auf bafoeg-rechner.de grob berechnen. Aber Vorsicht: Die hier errechneten Werte sind als Orientierung gedacht, einen Rechtsanspruch gibt es nicht.
BAföG digital – jetzt beantragen
Für alle, die laut oben genanntem Rechner einen Anspruch ermittelt haben, aber auch für alle, die vermuten, dass sie für eine Förderung in Frage kommen, gilt: Stellen Sie einen Antrag! Der ist dank der BAföG-Reform nun auch einfacher und vor allem digital zu erledigen.