Studienfinanzierung: BAföG vs. Studienkredit

Voraussetzungen und Unterschiede

Studium-Ausbildung 6 min Lesedauer 31.10.2023
Bafög Studienkredit

Studieren kann ins Geld gehen. Nach Angaben des Deutschen Studierendenwerks (DSW) gaben die Studierenden hierzulande im Sommersemester 2021 – exklusive Versicherungen – monatlich durchschnittlich etwa 850 Euro aus. „Die Lebenshaltungskosten für ein Studium unterscheiden sich regional teilweise sehr stark, was vor allem an den unterschiedlichen Wohnkosten liegt“, sagt DSW-Sprecher Stefan Grob. „Diese liegen im Durchschnitt bei 410 Euro pro Monat, wobei Studierende in München aber 495 Euro für ihre Miete zahlen müssen, während es im sächsischen Freiberg nur 266 Euro sind.“

Längst nicht alle Studierenden können die Kosten für ein Studium aus eigner Kraft aufbringen, und auch deren Eltern sind nicht immer in der Lage, die Lebenshaltungskosten ihrer Kinder teilweise oder ganz zu übernehmen. Damit in Deutschland aber alle die Möglichkeit zum Studieren haben, gibt es mehrere Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung. Die häufigsten sind BAföG und der Studienkredit. Bei beiden bekommen die Studierenden monatlich Geld ausgezahlt – Berechtigung und Rückzahlungsmodalitäten unterscheiden sich jedoch erheblich.

Das steckt hinter BAföG

BAföG ist die Abkürzung für das Bundesausbildungsförderungsgesetz, das in den 1970er Jahren eingeführt wurde, um ein Studium für alle erschwinglich zu machen. Das Kürzel hat sich – wenn auch nicht ganz korrekt – längst als Abkürzung für die staatliche Unterstützung etabliert. Der große Unterschied zum Studienkredit: Es muss nur ein Teil der Gelder zurückgezahlt werden. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Wer ist berechtigt? Während ein Studienkredit allen Studierenden offen steht, müssen für die BAföG-Berechtigung mehrere Bedingungen erfüllt sein: Dabei spielen die Staatsangehörigkeit, das Alter, die Hochschule und vor allem das eigene Vermögen sowie das Einkommen der Eltern eine große Rolle. „BAföG erhalten junge Menschen, deren Familien nicht allein für die Ausbildung aufkommen können“, heißt es auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Dazu wird das eigene Vermögen und das Einkommen der Eltern abzüglich möglicher Freibeträge berücksichtigt. Reicht das nicht aus, kommt BAföG ins Spiel. Wer sich unsicher ist, ob er für BAföG in Frage kommt, dem rät Stefan Grob: „Online gibt es zum Beispiel beim Studentenwerk Göttingen BAföG-Rechner, die genau für diesen Zweck genutzt werden können.“
  • So berechnet sich die Höhe: Für Studierende an Fachhochschulen, die nicht bei den Eltern wohnen, gilt ein BAföG-Höchstsatz von 812 Euro pro Monat. Dazu kann ein Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung von bis zu 122 Euro kommen. Wie hoch das BAföG tatsächlich ausfällt, berechnet sich nach folgender Faustregel:
    Den passenden Bedarfssatz auswählen und folgende Posten davon abziehen:
    1. das eigene anzurechnende Einkommen und Vermögen
    2. das anzurechnende Einkommen von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner*innen
    3. das Einkommen der Eltern.
    Was dann vom Bedarfssatz noch übrigbleibt, wird vom BAföG-Amt monatlich ausgezahlt. Bei der Berechnung der Summen gibt es zudem eine ganze Reihe von Freibeträgen.
  • So läuft der Antrag: Der Antrag für BAföG muss jedes Jahr neu beim jeweiligen Amt für Ausbildungsförderung gestellt werden. Zu den geforderten Unterlagen zählen unter anderem ein Lebenslauf, die Immatrikulationsbescheinigung und die Einkommenserklärung der Eltern. Zur Einreichung gibt es drei Wege:
    1. Beim Amt für Ausbildungsförderung oder beim zuständigen Studierendenwerk die Papierformulare abholen, ausfüllen und einreichen.
    2. Im Internet die Formulare ausfüllen, ausdrucken und einreichen. Eine Übersicht bieten die zuständigen Ämter für Ausbildungsförderungen.
    3. Über BAföGdigital alles elektronisch erledigen.

Ein Mix aus Zuschuss und Darlehen

Das Besondere beim BAföG ist: Mindestens die Hälfte der gezahlten Beiträge bekommt der/die Antragsteller*in geschenkt – er/sie muss höchstens 50 Prozent zurückzahlen. „Grundsätzlich gilt: Es müssen maximal 10.010 Euro zurückgezahlt werden, unabhängig davon, wie hoch der tatsächlich erhaltene Gesamtbetrag des ausgezahlten BAföG war“, erklärt Grob. Auf die Schulden werden außerdem keine Zinsen fällig. Die monatliche Rate für die Darlehensrückzahlung beträgt 130 Euro und die Rückzahlung startet erst fünf Jahre nach Ende der regulären Ausbildungszeit. „Es gibt auch die Möglichkeit, vorzeitig – frühestens aber erst, wenn der Rückzahlungsbescheid zugegangen ist – zurückzuzahlen, dann kann es einen Darlehensteilerlass geben“, sagt Grob. Dabei orientiert sich der entsprechende Nachlassbetrag an der jeweiligen noch nicht fällig gewordenen restlichen Darlehensschuld.

Die Alternative: Ein Studienkredit

Wer kein BAföG erhält, der kann auf andere Förderungsarten zurückgreifen und sich beispielsweise an Institutionen und Stiftungen wenden, die Stipendien vergeben. Für wen das auch keine Option ist, der kann einen Studienkredit beantragen. Ein solcher Kredit wird von mehreren Stellen angeboten, ihnen allen ist gemein:

  • Die Zinskonditionen sind meist günstiger als für herkömmliche Kredite.
  • Die Zahlungen kommen nicht mit einem Schlag, sondern monatlich aufs Konto.
  • Die Schulden müssen erst nach Abschluss des Studiums monatlich zurückgezahlt werden – je nach Vereinbarung mit dem Kreditgeber.

Laut Studienkredit-Test des Centrums für Hochschulforschung (CHF) nutzen derzeit (Stand Juni 2023) 2,2 Prozent der Studierenden einen Studienkredit. Die Zahl der neu abgeschlossenen Studienkredite in Deutschland ist demnach auf den tiefsten Stand seit über 15 Jahren gesunken, unter anderem, weil die Zinsen teils dramatisch gestiegen sind. Grob lassen sich die Anbieter von Studienkrediten in drei Gruppen einteilen:

  • Privatbanken und Sparkassen: Hier gelten individuelle Vereinbarungen mit den jeweiligen Anbietern. Bei uns lässt sich ein Kredit zur freien Verfügung, also auch fürs Studium, komplett online beantragen.
  • Die KfW-Bank: Der Studienkredit ist unabhängig vom Vermögen und Einkommen der Antragsteller*innen und deren Eltern. Die monatliche Auszahlung liegt zwischen 100 und 650 Euro, der Zinssatz ist variabel und wird immer zum 01.04. und 01.10. für jeweils ein halbes Jahr festgelegt. „Seit April 2023 hat der KfW-Studienkredit einen Effektivzinssatz von fast acht Prozent und damit den mit Abstand höchsten Zinssatz aller Anbieter am Markt“, sagt Ulrich Müller, Experte für Studienfinanzierung beim CHE.
  • Der Bund über den Bildungskredit: Dieser Kredit mit besonders niedrigen Zinsen wird im Rahmen des Bildungskreditprogrammes des BMBF für Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen – als etwa nach Abschluss des Bachelors – angeboten. Das Programm hat ein vorgeschriebenes Budget und wird ebenfalls über die KfW-Bank abgewickelt. Die monatlichen Raten liegen bei 100, 200 oder 300 Euro. Mit der Tilgung der Schulden muss vier Jahr nach der ersten Auszahlung begonnen werden.

BAFöG oder Studienkredit – was lohnt sich mehr?

Die Antwort lautet ganz klar: BAföG. Denn wie schon erklärt, muss hier deutlich weniger zurückgezahlt werden. Wer nicht BAföG-berechtigt ist und trotzdem Geld braucht, für den ist ein Studienkredit eine mögliche Alternative. 

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