Bildungsurlaub: Tipps zur bezahlten Lernzeit

So kommen Sie an den Sonderurlaub

Arbeit-Recht 4 min Lesedauer 10.07.2023
Bildungsurlaub

Einen Sprachkurs belegen, einen Stressbewältigungskurs absolvieren oder an einem Computerworkshop teilnehmen – wollten Sie schon immer mal machen und kamen nie dazu? Wie wäre es mit einem Bildungsurlaub? Diesen dürfen nämlich viele Beschäftigte in Deutschland einmal pro Jahr nehmen. Die bezahlte Lernzeit während der eigentlichen Arbeitszeit steht den meisten per Gesetz zu – wenn sie ein paar Voraussetzungen beachten.

Was ist Bildungsurlaub eigentlich?

„Es handelt sich dabei um zusätzliche Tage, die nicht auf den Erholungsanspruch angerechnet werden“, erklärt Tjark Menssen vom Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) in Frankfurt am Main. Diese Tage werden also zusätzlich zum normalen Urlaubanspruch vom Arbeitgeber gewährt und können für Weiterbildungen genutzt werden.

Welchen Inhalt die Fortbildung haben muss, ist nicht festgeschrieben; einen Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit muss der Bildungsurlaub nicht haben. Denkbar sind neben der beruflichen Weiterbildung daher auch Sprachkurse, politische Seminare oder persönlichkeitsbildende Veranstaltungen. „Man sollte nicht so sehr darauf achten, was einem beruflich nutzt, sondern seinen Horizont erweitern“, rät Menssen.

Eine Voraussetzung für die Bildungsfreistellung: Das Seminar muss als Bildungsurlaub anerkannt sein. Derartige Seminare werden etwa von Gewerkschaften, den Industrie- und Handelskammern, aber auch von privaten Anbietern veranstaltet. Einen Überblick bietet die Plattform Bildungsurlauber.de, bei der gezielt nach Themen und anerkannten Anbietern gesucht werden kann.

Bildungsurlaub: Arbeitnehmerrecht in 14 von 16 Bundesländern

In großen Teilen Deutschlands haben Vollzeitbeschäftigte einmal im Jahr das Recht auf den fünftägigen Bildungsurlaub. Nutzen sie den Anspruch nicht, können sie den Urlaub auf zehn Tage alle zwei Jahre ansparen. Wird weniger als fünf Tage in der Woche gearbeitet, verringert sich der Anspruch auf die bezahlte Freistellung entsprechend. Auch Minijobber sowie arbeitnehmerähnliche Beschäftigte können Bildungsurlaub nehmen. Die Voraussetzung: Die Probezeit wurde bestanden.

Allerdings haben nicht alle Beschäftigten in Deutschland Anspruch auf Bildungsurlaub: Weder in Bayern noch in Sachsen wurde die 1974 beschlossene Verpflichtung im jeweiligen Länderrecht geregelt. Wer in einem Unternehmen in einem der beiden Bundesländer arbeitet und wem der Arbeitgeber den Bildungsurlaub nicht freiwillig gewährt, der muss die Wochenenden, Abendstunden oder unbezahlten Urlaub nutzen.

Doch auch wer in den anderen 14 Bundesländern tätig ist, sollte sich erstmal über die Rechtslage informieren. „Manche Länder haben Kleinbetriebe von der Geltung ausgenommen und die Anzahl der Beschäftigten pro Jahr beschränkt, die den Urlaub in Anspruch nehmen dürfen“, so Menssen. Auch der Anspruch von Azubis ist nicht einheitlich geregelt. In Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise gilt der Anspruch nur für die Teilnahme an politischen Weiterbildungen und Weiterbildungen für ein Ehrenamt. Eine gute Übersicht zu den Regelungen in den jeweiligen Bildungsurlaubsgesetzen in den einzelnen Bundesländern hat die Kultusministerkonferenz herausgebraucht.

So wird der Bildungsurlaub beantragt

Wer einen Bildungsurlaub nehmen möchte, dem rät Menssen zu folgendem Vorgehen:

  • Man sucht sich bei einem Anbieter ein Angebot heraus, kontaktiert ihn und gibt an, für welche Zeit man eine Teilnahme wünscht.
  • Der Anbieter sendet dann Unterlagen zu, die Beschäftigte beim Arbeitgeber für den Antrag einreichen müssen.
  • Je nach Bundesland sind die Anträge vier bis neun Wochen vor dem Bildungsurlaub dem Arbeitgeber vorzulegen.
  • Wenn betriebliche Gründe dagegensprechen – etwa ein Großauftrag ansteht –, kann der Arbeitgeber die Freistellung ablehnen. Aufgeschoben ist aber nicht aufgehoben, der Anspruch entfällt mit einer Ablehnung nicht.

Wer zahlt’s?

Während der Arbeitgeber den Lohn beziehungsweise das Gehalt beim Bildungsurlaub weiterzahlt, müssen die Beschäftigten die Kosten für Seminare und Arbeitsmaterialien sowie Fahrtkosten selbst übernehmen. Der DGB betont aber: Die Ausgaben lassen sich bei der Einkommensteuererklärung absetzen.

Bislang wird der Bildungsurlaub übrigens kaum genutzt. Laut einer Befragung des Ifo-Instituts im Auftrag des Personaldienstleisters Randstad nehmen nur 3,5% der Beschäftigten in Betrieben, die einen Bildungsurlaub anbieten, diesen auch wahr.

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