Flexibel auf Zeit
Was man über die Brückenteilzeit wissen muss
Dank der neuen Brückenteilzeit können Angestellte befristet weniger arbeiten. Doch Interessierte müssen dabei ein paar Dinge beachten – ein Überblick.
Was ist die Brückenteilzeit?
Mehr Zeit für die schönen und wichtigen Dinge im Leben: Familie, Freunde, Freizeit oder auch private Weiterbildungen. Viele Angestellte wünschen sich genau das – aber nicht für immer, sondern nur eine bestimmte Zeit. Seit 1. Januar 2019 soll ihnen das mit der Brückenteilzeit nun möglich gemacht werden. Das Prinzip des neues Gesetzes ist simpel: Eine Zeit lang weniger arbeiten und danach wieder zu der ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren.
Wer Brückenteilzeit nehmen darf – und wer nicht
Millionen Angestellte in Deutschland haben einen Anspruch auf mehr Freiraum auf Zeit. Dabei müssen allerdings zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
- In dem Betrieb müssen mehr als 45 Beschäftigte arbeiten.
- Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter muss mindestens sechs Monate in dem Unternehmen beschäftigt sein.
Übrigens: Auch Beschäftigte, die bereits unbefristet in Teilzeit arbeiten, können ihre Stunden weiter verringern. Ob sie einen Anspruch auf Brückenteilzeit haben, können Interessierte auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) prüfen.
Doch nicht immer müssen Unternehmen dem Antrag zustimmen:
- In Firmen mit bis zu 200 Beschäftigten gibt es eine sogenannte Zumutbarkeitsgrenze. Vorgesetzte müssen demnach nur einer oder einem von 15 Beschäftigten den Antrag auf Brückenteilzeit gewähren. Wem aus diesem Grund die befristete Teilzeit untersagt wurde, muss ein Jahr warten, bis er es noch einmal versuchen kann.
- Ablehnen können Vorgesetzte den Antrag außerdem, wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen. Das kann laut BMAS dann der Fall sein, wenn die Organisation, der Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Unternehmen beeinträchtigt wäre oder unverhältnismäßige Kosten entstehen würden. Beschäftigte, denen aus diesem Grund keine Brückenteilzeit erlaubt wurde, können erst nach zwei Jahren erneut einen Antrag stellen.
So beantragen Beschäftigte den Freiraum auf Zeit
Wer sich dazu entschieden hat, für eine Weile in Teilzeit zu gehen, muss folgende Punkte beachten:
- Der Antrag muss drei Monate im Voraus gestellt werden – und zwar in Textform.
- In den Antrag müssen Arbeitnehmer bereits eintragen, wie lange sie weniger arbeiten wollen: Mindestens ein Jahr und maximal fünf Jahre.
- Außerdem müssen sie angeben, um wie viele Stunden sie die Arbeitszeit reduzieren möchten.
Achtung: Während der Brückenteilzeit haben sie keinen Anspruch darauf, die Arbeitszeit noch einmal zu verändern. Deshalb sollten sich Interessierte vorher genau überlegen, wie lange sie in Teilzeit gehen und wie viele Stunden sie arbeiten wollen. Was sie in dem Antrag jedoch nicht offen legen müssen: die Gründe für den Brückenteilzeitwunsch. Prof. Jutta Rump vom Institut für Beschäftigung und Employability in Ludwigshafen empfiehlt trotzdem, die eigenen Pläne mit den Kolleginnen und Kollegen offen zu besprechen: „Das hat nichts mit Rechtfertigung zu tun, sondern mit Information und Verständnis. Man sollte mit Augenmaß daran gehen und auch signalisieren, dass man die Kolleginnen und Kollegen weiterhin unterstützt.“
Für wen eignet sich das Modell?
Bisher sind viele Beschäftigte in die Teilzeitfalle getappt. Haben Sie einmal Teilzeit beantragt, konnten sie oft nicht mehr zurück in ihre volle Stelle. Damit soll nun Schluss sein: „Die Brückenteilzeit eignet sich für all diejenigen, die ihre Arbeitszeit aufgrund ihrer aktuellen Lebenssituation verringern möchten – für die aber absehbar ist, dass sich diese Situation auch wieder ändert“, sagt Rump. Familienmitglieder pflegen, Kinder erziehen oder eine private Weiterbildung angehen: Es kann viele Gründe geben, warum Angestellte eine Zeit lang kürzer treten wollen.
Weniger arbeiten = weniger Geld
Doch weniger arbeiten bedeutet gleichzeitig auch weniger Gehalt. Viele sind sich deshalb unsicher: Ist die Brückenteilzeit finanziell überhaupt drin? Um das besser abzuschätzen, können Interessierte mit dem Teilzeitrechner vom BMAS ausrechnen, wie sich ihr Gehalt verändern würde. Auch wenn Beschäftigte am Ende weniger verdienen, kann die Rechnung laut Rump trotzdem aufgehen. Sie hält das Modell für einen guten Weg, um „in Balance zu bleiben und unterschiedliche Lebenssituationen miteinander zu vereinbaren.“ Wie Angestellte die befristete Teilzeit tatsächlich annehmen, ist noch unklar: „Wie sich die Brückenteilzeit in der Praxis entwickelt, wird sich zeigen“, sagt Marta Böning, Juristin beim Deutschen Gewerkschaftsbund. „Wir haben noch keine Erfahrung mit dem Anspruch und insbesondere mit einer möglichen Ablehnung durch die Arbeitgeber.“