Umzug in die eigene Wohnung – worauf gilt es zu achten?
Erste eigene Wohnung – eine Checkliste für den Start ins neue Leben
Irgendwann kommt der große Tag: Dann werden Koffer und Kartons gepackt – und vom Hotel Mama und Papa geht’s in die erste eigene Wohnung. In Deutschland betrug das Durchschnittsalter junger Menschen, die das Elternhaus verlassen, im vergangenen Jahr 23,9 Jahre, wie das Online-Portal Statista berichtet. Damit waren die Deutschen im europäischen Vergleich früher dran als viele andere. Das Durchschnittsalter innerhalb der 27 EU-Staaten lag bei 26,4 Jahren.
Übrigens: Die jungen Damen zieht es im Schnitt schneller aus dem elterlichen Haus als die jungen Herren: mit 23,1 Jahren packen die Töchter ihre Siebensachen, während die Söhne mit 24,7 Jahren aufbrechen.
Vorsicht: Die Fallstricke der ersten Wohnung
- Fallstrick Nummer 1: "Der erste Fallstrick kann schon bei der Mietbelastung lauern", sagt Dietmar Wall, Jurist beim Deutschen Mieterbund. "In der Regel ist eine Kaltmiete im Mietvertrag angegeben, das deckt aber nicht die Betriebskosten mit ab". Häufig seien die Betriebskosten mit einer unrealistisch niedrigen Summe angegeben, warnt Wall. "Wenn die Betriebskosten nur mit 40 oder 50 Euro angegeben sind, kann in der Regel etwas nicht stimmen", sagt Wall. Bestenfalls kann eine neue Mieterin oder ein neuer Mieter sich beim Vormietenden über die realen Betriebskosten erkundigen.
- Fallstrick Nummer 2: Ein weiterer Fallstrick, der sich im Mietvertrag verstecken kann: "Man muss schauen, ob eine Staffelmiete vorgesehen ist, denn dann kann die Vermieterin oder der Vermieter die Miete je nach Vereinbarung ohne Rücksprache steigern."
- Fallstrick Nummer 3: "Was auch ein Fallstrick sein kann, ist ein vereinbarter Kündigungsausschluss", sagt Wall. Dieser besage, dass beide Mietparteien auf eine Kündigung verzichten.
- Fallstrick Nummer 4: Ein weiterer Aspekt, der manchmal vergessen wird, kann die Kaution sein. "Eine Kaution ist ein zusätzlicher Kostenfaktor. Das muss bedacht werden", sagt Wall.
Generell empfiehlt Wall eine Mitgliedschaft im Mieterverein. Dort bekomme man nicht nur Informationen, sondern auch juristischen Beistand, sollte es zu einem Streitfall kommen.
Der Mieterbund empfiehlt in einem Leitfaden, sich eine klassische Einnahmen/Ausgabenliste zu machen. Die persönlichen Einnahmen sind in der Regel sehr unterschiedlich, je nachdem ob jemand arbeitet, studiert, in der Ausbildung oder arbeitssuchend ist.
Die Ausgaben sind etwas komplexer, da kann man schnell mal einen Punkt vergessen.
Da hilft eine strukturierte Checkliste über die eigenen Ausgaben:
Wohnen:
- Kaltmiete
- Nebenkosten
- Heizkosten
- Stromkosten
- Garage/Stellplatz
Lebenshaltung:
- Ernährung
- Bekleidung
- Körperpflege
Kommunikation:
- Smartphone
- Telefon und Internet
- Rundfunkgebühr
- Kabel
- Pay-TV
Mobilität:
- ÖPNV
- Kfz-Steuer
- Kfz-Versicherung
- Benzin
- Automobilclub
- Wartung des PKW
Sonstige Kosten:
- Rauchen
- Haustiere
- Vereinsbeiträge
- Reparaturen
- Ratenzahlungen
Ein Thema, mit dem sich junge Menschen dringend beschäftigen müssen
Spätestens mit den eigenen vier Wänden gewinnt das Thema Versicherungen an Relevanz, wie es bei einem Ratgeber heißt. Im elterlichen Heim sind Sie noch über die Eltern mitversichert – doch beim Auszug entfällt oft der Versicherungsschutz.
Wichtige Versicherungen:
- Haftpflichtversicherung: Greift dann, wenn eine Dritte oder ein Dritter geschädigt wurde und Ersatz geltend macht. So ein Schaden kann schnell eine immense Größenordnung erreichen – deshalb empfiehlt es sich, eine Haftpflicht abzuschließen.
- Hausratsversicherung: Deckt Schäden ab, die am Hausrat durch Einbruch, Vandalismus, Feuer, Leitungswasser, aber auch durch Hagel oder Sturm entstehen.
- Unfallversicherung: Sollten Sie durch einen Unfall erwerbsunfähig werden, kann diese Versicherung Gold wert sein. Denn die gesetzliche Unfallversicherung gilt nur für den Weg von und zur Arbeit.
- Berufsunfähigkeitsversicherung: Sollten Sie irgendwann ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können, bekommen Sie eine monatliche Rente ausgezahlt – das kann sich lohnen.
Noch können Sie sich nicht zurücklehnen
Wohnung gefunden, eingerichtet, Einnahmen und Ausgaben kalkuliert – kann man sich jetzt zurücklehnen? Leider nein. Denn laut Paragraph 17 des Bundesmeldegesetzes muss man sich innerhalb einer Frist ummelden. In der Regel sind das 1 bis 2 Wochen.
Achtung: Wer die Frist nicht einhält, kann mit einem Bußgeld bestraft werden!
Das alles braucht man für eine Um- oder Anmeldung:
- Personalausweis
- Meldeformular
- Vermieterbescheinigung
- Bei Umzug in ein Eigenheim: Grundbuchauszug, Notarvertrag oder aktueller Grundsteuerbescheid
Jetzt sind Sie in der Wohnung gemeldet – noch gilt es aber immer noch einige bürokratische Hürden zu meistern. Denn es gibt Institutionen, die unbedingt die neue Adresse kennen müssen, heißt es bei der Deutschen Post.
Wer über die neue Adresse informiert werden sollte:
- Freundinnen und Freunde
- GEZ
- Telefon- und Internetanbieter
- Strom- und Gasversorger
- Arbeitgeberin oder Arbeitgeber
- Finanzamt
- Kirche
- Bank
- Versicherungen
- Kfz-Zulassungsbehörde
- Vereine
- Abonnements
Wichtig: Vergessen Sie nicht, den Nachsendeantrag bei der Post zu stellen!
Die erste eigene Wohnung – das ist ein großer Schritt ins Erwachsenenleben. Sie bedeutet aber nicht nur Unabhängigkeit, sondern auch Verantwortung. Wenn Sie mithilfe einer strukturierten To-Do-Liste die finanziellen und bürokratischen Hürden genommen haben, können Sie sich entspannt zurücklehnen und Ihr neues Zuhause genießen.