Wichtige Aufgaben nach der Hochzeit
Schon beim Ja-Wort an die Zukunft denken
Mit der Hochzeit kommen auch viele Veränderungen. Neben den schönen Seiten spielt auch die Bürokratie eine Rolle. Was es für Frischvermählte zu beachten gilt und welche Vorteile die Ehe in finanzieller Hinsicht bringt, erfahren Sie hier.
Papiere ändern
Beim Namenswechsel oder der Änderung in einen Doppelname muss der Personalausweis neu ausgestellt werden. Das kostet bundesweit seit Januar 2021 genau 37 Euro.
Wird ein Reisepass benötigt, werden ebenfalls Gebühren fällig.
- Ein Reisepass mit 32 Seiten kostet 70 Euro für Frauen und Männer, die das 24. Lebensjahr vollendet haben. Für Jüngere kostet ein solcher Pass 37,50 Euro.
- Ein Reisepass mit 48 Seiten kostet für diejenigen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, 92,00 Euro, für Jüngere 59,50 Euro.
Der Führerschein muss bei einer Namensänderung nicht zwingend umgeschrieben werden. Allerdings ist dies zu empfehlen, da die Fahrerlaubnis mit dem alten Namen nicht mehr als amtlicher Lichtbildausweis gültig ist. Die Änderungskosten variieren je nach Ordnungsamt. Wenn sich nur die Adresse ändert, ist die Ausstellung eines neuen Führerscheins ebenfalls nicht nötig, denn in der Fahrerlaubnis steht keine Anschrift. Wohl aber im Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, zu dessen Anpassung Sie verpflichtet sind. Änderungskosten: je nach Bundesland 12 bis 20 Euro.
Übrigens: Sie haben noch alte Fahrzeugpapiere? Dann müssen Sie sie bei der Gelegenheit gleich in neue umtauschen. Die Namensänderung plus der Dokumententausch schlagen zusammen mit etwa 20 bis 50 Euro zu Buche.
Denken Sie bitte daran, dass Sie für die meisten dieser Unterlagen aktuelle biometrische Passbilder benötigen.
Karten ändern
Auch Ihre Bank muss im Falle der Namensänderung in Kenntnis gesetzt werden. Bei der ING erfolgt dies über den Auftrag zur Namensänderung
- Ihren neuen Namen teilen Sie uns am einfachsten per Internetbanking mit:
- Unter "Service" > „Mein Profil“ > "Name ändern“ den Grund für die Namensänderung auswählen
- Neuen Namen eingeben
- Ausweis mit Ihrem neuen Namen und Ihrer neuen Unterschrift als Datei hochladen (z.B. als Foto) - oder ein anderes amtliches deutschsprachiges Dokument.
Versicherungsschutz prüfen
Bei Lebensversicherungen ist es sinnvoll, wenn sich Eheleute gegenseitig als Begünstigte einsetzen. Existiert keine solche Police, sollte das Paar darüber nachdenken, Risikolebensversicherungen abzuschließen.
Eine Risikolebensversicherung ist zum Beispiel dann wichtig, wenn nach Ihrem Tod Kredite zu tilgen sind. Eine mögliche Variante ist nach Angaben des Bundes der Versicherten die „verbundene Risikolebensversicherung“, bei der beide Partner versichert sind. Zur Auszahlung kommt die Versicherungssumme allerdings nur einmal, nämlich, wenn die erste Person stirbt. Was dafür spricht: Die Prämie ist günstiger als wenn Sie zwei Einzelpolicen haben. Was dagegen spricht: Der Vertrag endet, nachdem der Versicherer Ihnen das Geld überwiesen hat. Der Überlebende steht dann ohne Versicherungsschutz da. Wer Kinder hat oder Nachwuchs plant, sollte zwei separate Verträge abschließen. So sichert man sich gegenseitig ab.
Ansonsten empfehlenswert: doppelte Versicherungen kündigen!
Gemeinschaftlichen Freistellungsauftrag erteilen
Bei Ehepaaren addiert sich der Sparer-Pauschbetrag auf 2.000 Euro, die sie untereinander aufteilen können. Kapitalerträge, wie beispielsweise Zinsen, Dividenden und Kursgewinne, sind bis zu diesem Betrag steuerfrei. Singles gewährt der Staat einen Freibetrag von 1.000 Euro pro Jahr.
Vollmachten erteilen
Sofern Eheleute sich nicht für ein Gemeinschaftskonto bei ihrer Bank entscheiden können, sollten wechselseitige Vollmachten erteilt werden. Im Unglücksfall kann der Partner so auf das Konto des anderen zugreifen.
Steuerklasse wählen
Mit der Hochzeit ändert sich auch die Steuerklasse. Verdienent er und sie etwa gleich viel, passt für beide die Steuerklasse IV. Sie entspricht in etwa der Steuerklasse I für Unverheiratete. Die Steuerklassen-Kombi III und V kann bei unterschiedlichem Gehalt (etwa ab 60:40) zu einer Verringerung der monatlichen Lohnsteuerbelastung führen. Prüfen kann man das auf smartsteuer. Welche dieser Steuerklassen man wählt, hat keinen Einfluss auf die Höhe der Besteuerung, sondern nur auf die Höhe der Vorauszahlung.
Vorsicht, Krankenversicherung!
Hört eine Person auf zu arbeiten und ist der oder die andere privat krankenversichert, ist eine kostenlose Mitversicherung nicht möglich. Stattdessen muss die nicht arbeitende Person eine eigene private Krankenversicherung abschließen oder sich freiwillig gesetzlich versichern.
Zusätzliche Kosten beachten
Im Durchschnitt geben laut Hochzeitsportal24 die Deutschen 13.000 Euro für ihre Hochzeit aus und feiern mit circa 60 Gästen. Die Kosten für die standesamtliche Trauung können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen. Für die Anmeldung zur Eheschließung werden meist Gebühren in Höhe von etwa 40 bis 60 Euro berechnet. Für die Ausstellung notwendiger Urkunden fallen Kosten von circa 10 bis 15 Euro an. Die Eintragung der Trauung in einem Stammbuch schlägt mit einem Betrag in Höhe von etwa 30 bis 100 Euro zu Buche. Mit zusätzlichen Gebühren ist zu rechnen, wenn Braut oder Bräutigam nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben oder die Trauung von einem anderen Standesamt vorgenommen werden soll.