Pflegekosten: So hoch sind sie

Schon frühzeitig an Altersbetreuung denken, zahlt sich aus. Eine Checkliste

Familie 7 min Lesedauer 12.11.2021
Checkliste Pflegekosten

Wer sich trotz höherem Alter fit, fidel und selbstständig fühlt, mag ungern an Gebrechlichsein und Pflegebedürftigkeit denken. Was ein Fehler ist. Sich rechtzeitig mit der Betreuung im Alter und mit den möglichen Pflegekosten auseinanderzusetzen, ist essentiell. Denn im Pflegefall übernimmt die Pflegepflichtversicherung nur einen Teil der anfallenden Kosten. Diese Checkliste bietet Senioren und Angehörigen einen Überblick, worauf es beim Thema Pflege ankommt.

1. Frühzeitig über häusliche Pflege oder den Umzug ins Pflegeheim reden

Eine zentrale Frage ist: Pflege zu Hause oder im Heim? Eltern und ihre erwachsenen Kinder sollten darüber frühzeitig reden. Und zwar ehrlich, respektvoll und einfühlsam.

Natürlich wollen die meisten Älteren so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden bleiben. Die häusliche Pflege übernehmen dann oftmals die Kinder. Die wiederum sollten realistisch einschätzen, ob sie genügend Ressourcen haben, neben ihren sonstigen beruflichen und familiären Verpflichtungen Mutter oder Vater zu pflegen.

Kommt es tatsächlich zu einem Umzug ins Pflegeheim, sind es oft die Kinder, die für den pflegebedürftigen Elternteil den Umzug ins Pflegeheim organisieren. Verbraucherschützer raten, die betroffene Person unbedingt einzubinden und zum Beispiel zu fragen, was etwa mit ins Heim soll. Solche Gespräche sind nicht unbedingt einfach, weil Betroffenen der Umzug ins Pflegeheim schwer fällt und sie sich ausgeschlossen fühlen. Weniger emotional kann es sein, wenn Senioren schon im Vorfeld eine Liste der Dinge anlegen, die sie im Falle des Falles bei sich haben wollen.

2. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung aufsetzen

Erteilen Sie frühzeitig eine Vorsorgevollmacht. Sie wählen quasi einen „persönlichen Stellvertreter“ aus, der im Fall der Bewusstlosigkeit oder Geschäftsunfähigkeit für Sie Entscheidungen trifft. „Damit haben die Ärzte auch gleich einen Ansprechpartner, wenn sie mit dem Patienten selbst nicht mehr reden können“, sagt Dietmar Kurze. Der Berliner Rechtsanwalt ist Geschäftsführer und Vorstand von VorsorgeAnwalt e.V.

Auch eine Patientenverfügung ist von Vorteil. Darin wird verbindlich festgelegt, welche medizinische oder pflegerische Behandlung Betroffene wünschen, wenn sie aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung selbst nicht mehr darüber entscheiden können. Weitere Infos zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht bietet die Deutsche Stiftung Patientenschutz

3. Beratung in Anspruch nehmen, ein Pflegeheim besichtigen

Der Pflegefall kommt mitunter von jetzt auf gleich. Dann ist schnelles Handeln angesagt. Pflegeleistungen zu beantragen, ist kompliziert und oft fehlen Pflegebedürftigen selbst oder ihren Angehörigen der Durchblick.

Gut zu wissen: In nahezu allen Kommunen gibt es sogenannte Pflegestützpunkte, die alle Fragen rund um Pflege und ihre Finanzierung beantworten. Die Beratung erfolgt individuell und kostenlos – auch schon bevor der Pflegefall eingetreten ist.

Oft veranstalten Pflegeheime einen „Tag der offenen Tür“. Das ist eine gute Möglichkeit, die jeweilige Einrichtung zu erkunden und mit Heimbewohnern wie -mitarbeitern zu reden. Kinder können ihre Eltern dazu animieren, gemeinsam dorthin zu gehen – das kann die Scheu vor einem Pflegeheim nehmen.

4. Sich mit den Pflegekosten auseinandersetzen

Grundsätzlich gilt: Die Betreuung von Senioren in den eigenen vier Wänden unterstützt die gesetzliche Pflegeversicherung finanziell ebenso, wie einen Umzug ins Pflegeheim.

  • Mit welchen Kosten für häusliche Pflege ist zu rechnen?

Fällt die Entscheidung für häusliche Pflege, ist gegebenenfalls die Wohnung des Pflegebedürftigen barrierefrei zu gestalten. Infos hierzu haben wir hierfür Sie zusammengetragen

Kümmert sich um die häusliche Pflege ein Angehöriger, zahlt die Pflegekasse ein monatliches Pflegegeld. Dafür ermittelt sie zunächst den Pflegegrad. Ein Mitarbeiter des medizinischen Dienstes kommt vorbei und begutachtet die Einschränkungen des Versicherten und die Lage vor Ort.

Das Geld, das ein Pflegebedürftiger von der gesetzlichen Pflegeversicherung bekommt und an seinen Angehörigen weiterreichen kann, liegt nach Angaben von Verbraucherschützern zwischen 316 Euro (Pflegegrad 2) und 901 Euro im Monat (Pflegegrad 5).

Bekommen Angehörige die Pflege nicht alleine gestemmt, können sie einen ambulanten Pflegedienst engagieren. Die Mitarbeiter helfen etwa beim Duschen oder Ankleiden. Der Pflegedienst rechnet seine Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Auch dabei kommt es auf den Pflegegrad an. Im Pflegegrad 2 stehen monatlich 689 Euro zur Verfügung (ab 1. Januar 2022: 724 Euro) und im Pflegegrad 5 gibt es monatlich 1.995 Euro (ab 1. Januar 2022: 2.095 Euro).

Übrigens: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 haben nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums zusätzlich gesetzlich Anspruch auf Entlastungsleistungen, wenn die Pflege zu Hause erfolgt. Sie kann dazu genutzt werden, um eine Haushaltshilfe, eine Nacht- oder Kurzzeitpflege zu finanzieren. Den Betrag können Betroffene oder Angehörige ansparen – und zwar maximal bis zur Mitte des folgenden Jahres.

  • Was kostet die Betreuung in einem Seniorenheim?

Bei einem Umzug ins Pflegeheim liegt die finanzielle Belastung bei mehreren tausend Euro im Monat. Die Höhe ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Zum einen fallen Kosten für Betreuung und Pflege an – dafür kommen die Pflegeversicherungen auf. Zum anderen entstehen Kosten für Unterkunft (inklusive Investitionskosten) und Verpflegung – das entspricht dem Eigenanteil und die Kosten dafür tragen Pflegebedürftige selbst.

Der Eigenanteil bei einer stationären Pflege im Heim liegt nach Angaben des Verbands der Ersatzkassen (VdEK) im Bundesschnitt bei monatlichen Kosten von 2.125 Euro. Finanzieren können dies Pflegebedürftige aus Ihrem (Alters-)Einkommen oder über Ihr Vermögen.

Kinder stehen in der Pflicht, sich anteilig an den Pflegeheim-Kosten zu beteiligen. Unterhaltspflichtig ist ein Kind aber nur, wenn es ein Jahreseinkommen von über 100.000 Euro hat. In diesen Betrag fließen Löhne, Renten, Kapital- und Mieteinkünfte ein. Abgezogen werden von dem Jahreseinkommen Vorsorgeaufwand und Steuerbeiträge. Haben Kinder ein Jahreseinkommen unter der 100.000-Euro-Grenze, zahlt das Sozialamt „Hilfe zur Selbsthilfe“.

Generell müssen Enkel und Schwiegerkinder, Nichten, Cousinen oder Geschwister keinen Anteil bei den Pflegekosten leisten.

Aufgepasst: Kinder müssen Schenkungen, die sie in den vergangenen zehn Jahren von Eltern erhalten haben, zurückgeben – falls die Eltern oder ein Elternteil nicht in der Lage sind, ihre Pflegekosten zu stemmen.

5. Eine private Pflegezusatzversicherung abschließen

Wer das eigene Vermögen nicht für die Pflegekosten im Heim verbrauchen oder Angehörige nicht belasten will, kann frühzeitig eine private Pflegezusatzversicherung abschließen. Preisgünstig ist eine solche Police allerdings nicht. „Viele müssen erst einmal rechnen, ob sie sich das in ihrer aktuellen Lebenssituation überhaupt leisten können und ob sie das überhaupt Monat für Monat übrig haben“, sagt Ulrike Kempchen, Leiterin Recht bei der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebedürftige Menschen (BIVA-Pflegeschutzbund). Das sollten Interessierte bedenken:

  • Die Höhe des monatlichen Beitrags für die private Pflegezusatzversicherung hängt vom Alter und vom Gesundheitszustand der betroffenen Person ab. „Je jünger man ist, desto günstiger ist die Police“, so Kempchen.
  • Die Beiträge können im Laufe der Zeit steigen. Das ist bei vielen Anbietern in der Vergangenheit geschehen. Einer der Gründe: Immer mehr Leute nehmen die Leistungen der Versicherung wegen Pflegebedürftigkeit in Anspruch.
  • Vergleichen Sie Angebote und Preise mehrerer Anbieter. „Es lohnt sich immer“, sagt Kempchen.

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