Namensänderung & Co.
Das ist nach der Scheidung zu erledigen
Die Scheidung beim Familiengericht einreichen, in Sachen Unterhalt beraten: Darum kümmert sich der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin. Nach der Scheidung müssen die ehemals Verheirateten aber auch einiges selbst erledigen. Eine Checkliste:
Papiere ändern
Ändert sich nach der Scheidung der Familienname, wird der Personalausweis automatisch ungültig und muss beim Einwohnermeldeamt neu beantragt werden. Kostenfaktor: 37 Euro. Ändert sich nach der Scheidung nur die Anschrift, werden keine Gebühren fällig, der neue Wohnsitz muss aber eingetragen werden. Wer einen Reisepass benötigt, muss bei Namensänderung einen neuen beantragen. Kosten: 60 oder 82 Euro - je nachdem, ob es ein Pass mit 32 oder 48 Seiten sein soll.
Krankenversicherung nach Scheidung informieren
Die Familienversicherung, also die beitragsfreie Mitversicherung eines Partners oder einer Partnerin in der gesetzlichen Kasse (GKV) des anderen, erlischt für Ehepaare mit dem Tag, an dem die Scheidung rechtskräftig ist. Dann geht die Mitgliedschaft als freiwillige Versicherung weiter. Sie haben die Option, innerhalb von 14 Tagen, nachdem Ihre Kasse Sie auf die Austrittsmöglichkeit hingewiesen hat, Ihren Austritt zu erklären. Das geht aber nur, wenn Sie einen anderweitigen Versicherungsschutz nachweisen.
Sind Beide in der GKV versichert und haben Nachwuchs, können Sie entscheiden, bei welcher Krankenkasse Ihre Kinder nach der Scheidung versichert sind. „Gibt es gemeinsame Kinder und ist einer der Ex-Partner in der GKV, der andere privat versichert, kann der Nachwuchs meist in der gesetzlichen Kasse mitversichert werden“, sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten.
Arbeitgeber*in und Finanzamt Bescheid sagen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten nach der Scheidung ihr Unternehmen und das Finanzamt schriftlich über das Aus der Ehe informieren, damit Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber und Fiskus alle Steuern korrekt berechnen können. Im Jahr der Trennung können Ehepaare noch eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Damit lassen sich die Möglichkeiten des Ehegattensplittings weiter nutzen. Die Steuerklassen ändern sich erst im Kalenderjahr nach der Trennung.
Auto ummelden nach der Scheidung
Bei Wechsel des Eigentümers oder der Eigentümerin, Namens- oder Adressänderung müssen die ehemals Verheirateten die Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsstelle ändern lassen. Die Kosten variieren von Gemeinde zu Gemeinde und liegen zwischen 20 und 40 Euro. Läuft die Autoversicherung auf den Namen des früheren Ehepartners oder der früheren Ehepartnerin, nimmt er oder sie nach der Scheidung auch die Schadenfreiheitsklasse mit.
Riester-Förderung prüfen
Als Geschiedene oder Geschiedener – jetzt müssen Sie die Zulagenstelle und Riester-Vertragspartnerin oder Vertragspartner (Bank oder Versicherung) über Ihren neuen Status informieren. Die zuständige Stelle prüft, inwieweit der oder die Geschiedene zulagenberechtigt ist und wenn ja, in welcher Höhe. Für kinderlose Paare, die geschieden sind und bei denen Beide förderberechtigt sind, ändert sich für gewöhnlich nichts. Jede bzw. Jeder riestert für sich allein weiter und erhält vom Staat die Grundzulage. Mit gemeinsamen Kindern wird es meist komplizierter. Anspruch auf die Riester-Zulage für das Kind (185 Euro bzw. 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder) hat im Grundsatz immer der- oder diejenige, der oder die nach der Scheidung das Kindergeld bekommt.
Versicherungen trennen
Eine gemeinsame Haftpflicht, eine Hausrat- und Rechtsschutzpolice – nach einer Scheidung und getrennten Wohnungen geht das nicht mehr. „In der Regel kann nur derjenige, der Versicherungsnehmer des Vertrags ist, den bestehenden Vertrag weiterführen", sagt Bianca Boss.
Sparerfreibetrag nach der Scheidung anpassen
Die Freistellungsaufträge sind nach der Scheidung jeweils auf "Single-Status" zu ändern. Beiden steht für alle Kapitaleinkünfte eines Jahres 1.000 Euro zu. Bis 2022 waren es nur 801 Euro, jedoch wurden die Freibeträgen Anfang 2023 um etwa 25 Prozent erhöht.
Lebensversicherung ändern
Soll der frühere Ehepartner oder die frühere Ehepartnerin im Todesfall nicht die Versicherungssumme erhalten, wird er oder sie als Begünstigte Person gelöscht. Meist reicht eine schriftliche Mitteilung an die Versicherung. Wenn Sie Ihre Ex-Partnerin oder Ihren Ex-Partner als unwiderruflich begünstigt eingetragen haben, können Sie das Bezugsrecht nicht ohne seine oder ihre Zustimmung erreichen. „Bei einer Risikolebensversicherung sollten Sie prüfen, ob Sie den Vertrag überhaupt noch benötigen", rät Versicherungsexpertin Boss. Eine Kündigung kann sinnvoll sein, wenn zum Beispiel keine Kinder vorhanden sind, die im Todesfall abgesichert sein sollen.