Checkliste für den Todesfall
Von Totenschein bis Nachlassverwaltung
Wenn ein geliebter Mensch stirbt, gibt es neben aller Trauer auch viel Praktisches zu regeln. Mit unserer Checkliste für den Todesfall behalten Sie den Überblick. Und haben den Kopf frei für wichtigere Dinge.
Direkt nach dem Tod – was ist zu tun?
Je nachdem, wo ein Mensch stirbt, sind unmittelbar nach dem Todesfall verschiedene Dinge zu tun. War der Mensch zuletzt in einer Einrichtung wie Pflegeheim oder Krankenhaus? Dann gibt es für Sie keinen Handlungsbedarf – das Personal der Einrichtung kümmert sich um alles Wichtige.
Stirbt ein Angehöriger oder Ihr Ehepartner zu Hause, stehen diese Aufgaben an:
- Hausarzt benachrichtigen und Totenschein ausstellen lassen.
- Angehörige informieren. Gibt es Haustiere, muss die Betreuung geregelt werden.
- Lebensversicherung und Sterbegeldversicherung informieren. Warten Sie damit nicht zu lange – denn sonst kann es sein, dass Ansprüche erlöschen.
- Bestattungsunternehmen kontaktieren und Angebote einholen.
Haben Sie den Totenschein erhalten, sollten Sie mit diesem zeitnah eine Sterbeurkunde beantragen. Diese stellt das Standesamt oder Bürgeramt am Sterbeort der verstorbenen Person aus. Sie sollten gleich mehrere Ausführungen ordern, dann sparen Sie sich das Kopieren und Beglaubigen der Urkunde später. Wichtige Dokumente zurechtlegen. Das sind:
Informationen zu Rente, Pflegegeld und anderen finanziellen Dingen
Krankenversicherungsnachweis
Personalausweis und/oder Reisepass
Geburtsurkunde
Wenn vorhanden: Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des Ehepartners oder der Ehepartnerin
Testament beziehungsweise Hinterlegungsschein des Amtsgerichts
Checkliste für Erben und Ehepartner rund um die Bestattung
Im Idealfall hat die verstorbene Person schon Wünsche oder Anweisungen hinterlassen, wie die Bestattung aussehen soll. Diese können Sie einfach an das Bestattungsunternehmen weitergeben. Gibt es keine Hinweise, wie die Bestattung gestaltet sein soll, kommen verschiedene Entscheidungen auf Sie zu.
- Welche Art der Bestattung ist erwünscht? Sie haben in Deutschland die Wahl zwischen Erd-, Feuer-, See- und Baumbestattung.
- Bei der Erdbestattung müssen Sie einen Sarg aussuchen. Bei den anderen Arten der Bestattung wählen Sie eine Urne aus.
- Wie soll die Trauerfeier gestaltet werden: Wollen Sie eine große Feier oder einen Abschied im kleinen Kreis?
- Sind Sie oder die verstorbene Person gläubig, sollten Sie Kontakt zur örtlichen Gemeinde aufnehmen, um eine Trauerfeier nach den jeweiligen Glaubenslinien zu organisieren.
- Je nachdem, welche Art der Feier Sie möchten, können noch weitere Entscheidungen auf Sie zukommen: Ort der Feier, Speisen und Getränke, Blumenschmuck, …
Die Bestattungsunternehmen greifen Ihnen bei den verschiedenen Schritten unter die Arme. Die Kosten sollten Sie sich vorab unbedingt einmal aufschlüsseln lassen. Die Kosten für eine Beerdigung betragen im Durchschnitt 13.000 Euro. Wenn es nicht anders geregelt ist, müssen die Erben dafür aufkommen.
Was passiert rund um Wohnung oder Haus?
Auch rund um die Wohnsituation der verstorbenen Person gibt es einiges zu beachten. War die Person in einem Pflegeheim untergebracht, müssen hier Verträge gekündigt werden. Wohnte die Person zur Miete in einem Haus oder einer Wohnung, können Sie als Erbin oder Erbe entscheiden, diese zu kündigen. Gleichzeitig sollten Sie auch beim Energieversorger sowie Telefonanbieter kündigen. Lebte die verstorbene Person im Eigentum, müssen Sie bis zur Testamentsvollstreckung warten, um weitere Schritt vorzunehmen. Bis eine Entscheidung getroffen ist und Wohnung oder Haus geräumt werden, gibt es ein paar Dinge zu tun:
- Briefkasten leeren und Nachsendeauftrag erstellen
- Kühlschrank leeren
- Heizung und weitere Haustechnik abschalten
- Ggf. Alarmanlage aktivieren
Ist Ihr Ehepartner gestorben und läuft Ihr Wohnungs- oder Hauskredit auf dessen Namen, sollten Sie Ihre Bank umgehend in Kenntnis von dessen Tod setzen und unter Umständen die Tilgung aussetzen, bis Sie die Geldgeschäfte regeln können. Einige Lebensversicherungen greifen im Falle eines Ablebens und tilgen den Kredit.
Nachlass abwickeln: Ihre Checkliste
Ist die verstorbene Person bestattet, beginnt das nächste Kapitel: den Nachlass abzuwickeln. Auch hier kann eine Checkliste für den Todesfall helfen, den Überblick zu behalten.
- Erbschein beantragen
Um den Nachlass verwalten zu können, benötigen Sie einen Erbschein. Diesen können Sie beim Amtsgericht am letzten Wohnort der verstorbenen Person beantragen. - Das Erbe prüfen
Gibt es ein Testament, gilt es, dieses zu vollstrecken. Dabei unterstützt die Kanzlei oder das Notariat, bei dem es hinterlegt wurde. Sind Sie unsicher, ob Sie ein Erbe antreten wollen und Verantwortung für den Nachlass übernehmen wollen, können Sie beim Nachlassgericht einen Antrag auf eine Nachlassverwaltung stellen, sagt Anwalt Carl Dunse: „Ein vom Gericht bestellter Nachlassverwalter kümmert sich dann um die Begleichung der Schulden und zahlt Ihnen nach Abzug seines Verdienstes einen etwaigen Überschuss aus.“ Mehr zum richtigen Erben und Vererben lesen Sie in unserem Beitrag dazu. - Haushalt auflösen
„Als Erbe treten Sie in die Rechtsposition des Verstorbenen ein – mit allen Rechten und Pflichten“, sagt Rechtsanwalt Dunse. Das kann bedeuten, den Haushalt aufzulösen und die Geldgeschäfte zu ordnen. Wenn Sie ein Haus ausräumen müssen, können Sie sich Unterstützung bei örtlichen Umzugsunternehmen oder Antiquariaten holen. Gibt es ein Auto, das auf den Namen der verstorbenen Person angemeldet ist, sollten Sie dieses ummelden und die Kfz-Versicherung informieren. Eine Haftpflichtversicherung erlischt mit Ableben einer Person. Eine Hausratversicherung muss umgemeldet oder gekündigt werden. - Geldgeschäfte regeln
Wenige Wochen nach dem Ableben der verstorbenen Person sollten Sie Verträge und Versicherungen prüfen. Kündigen Sie, was nicht mehr benötigt wird und lassen Sie sich auszahlen, was möglich ist. Dafür benötigen Sie Zugang zum Nachlasskonto, den Sie mit einem Erbschein erwirken. Wenn die verstorbene Person Ihr Ehepartner ist, haben Sie Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente. Kindern steht eine Hinterbliebenenrente zu. Diese beantragen Sie bei der Rentenversicherung. Mit dem Tod des Versicherten erlischt auch die Familienversicherung bei Ihrer Krankenkasse. Sind Sie über Ihren Partner versichert, informieren Sie sich am besten bei der Versicherung. - Das digitale Erbe verwalten
Als erbende Person obliegt Ihnen auch die Pflicht, das digitale Erbe zu verwalten. Das betrifft zum Beispiel die E-Mail-Accounts und Social-Media-Profile sowie Zugänge zu Onlineshops & Co. Um die Accounts löschen zu lassen, sollten Sie die Sterbeurkunde bereithalten.