Als Mutter oder Vater die Job-Rückkehr planen

Woran Elternzeitnehmende schon vor der Familienpause denken sollten

Familie 5 min Lesedauer 16.03.2023
Checkliste Wiedereinstieg Elternzeit

Wann gilt ein Arbeitsplatz als gleichwertig? Wie sieht es mit Teilzeitarbeit aus? Für berufstätige Mütter und Väter stellen sich mit dem Wiedereinstieg nach einer Elternzeit so manche Fragen.

Für viele Mütter und Väter kommt irgendwann der Tag, an dem sie nach einer beruflichen Auszeit für den Nachwuchs wieder in ihren Job zurückkehren wollen oder müssen. Damit der Wechsel von der Elternzeit an den Arbeitsplatz möglichst reibungslos gelingt, ist eine gute Vorbereitung wichtig.

„Zunächst einmal fängt die Auseinandersetzung damit bestenfalls schon vor der Babypause an“, sagt Coach Bianca C. Kunze von Chancenwerft. Selbst wenn sich bis zum Wiedereinstieg einiges ändern könne, sei es wichtig, die Weichen bestmöglich auszurichten – für eine gute Vertretung und die Perspektive danach.

Wichtig vor Wiederkehr: Sich persönliche Fragen stellen

Beraterin Kunze betont, wie essenziell es sei, sich gerade vor der ersten Babypause bewusst mit der Veränderung auseinanderzusetzen. Eltern zu werden und zu sein, bedeute schließlich eine riesige Veränderung. Daher sei es wichtig, nicht so zu tun, als ginge die Elternschaft in Bezug auf den Berufsalltag spurlos an einem vorbei. Letztlich gelte es auch, den eigenen Anspruch in realistische Bahnen zu lenken und Grenzen gesund zu setzen.

Die Beraterin empfiehlt, sich folgende Fragen zu beantworten:

  • Wie verändert sich meine (zumindest innerliche) Rolle, welche unterschiedlichen Rollen, beruflich wie privat, gilt es in Einklang zu bringen?
  • Wie verschieben sich gegebenenfalls auch meine Werte?
  • Was will ich nach der Rückkehr weiter so wie bisher, was wünsche ich mir anders?
  • Was sind die Erwartungen und Wünsche von außen?

Welche rechtlichen Fragen der Wiedereinstieg aufwirft

Der Rechtschutzversicherer Advocard etwa hat auf seiner Webseite einige Tipps und Ratschläge für Eltern skizziert:

  • Zunächst steht ihnen eine Weiterbeschäftigung bei ihrem Arbeitgeber nach der Elternzeit zu.
  • Während der Elternzeit darf ihnen nicht gekündigt werden, nach der Elternzeit verfällt dieser Kündigungsschutz.
  • Prinzipiell können Eltern an ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren. Der Arbeitgeber kann ihnen unter Umständen einen anderen, gleichwertigen Job anbieten – es sei denn, im Arbeitsvertrag ist es anders geregelt. Es kann auch passieren, dass aufgrund von Umstrukturierungsmaßnahmen die alte Position nicht mehr existiert. Auch dann darf der Arbeitgeber zurückkehrende Eltern auf einen „gleichwertigen Arbeitsplatz” setzen.

Wann ist ein anderer Arbeitsplatz gleichwertig?

  • Der Arbeitsplatz darf laut Advocard keine Verschlechterung darstellen.
  • Der andere Job darf nicht schlechter entlohnt werden.
  • Eine Versetzung in eine andere Abteilung bei gleicher Tätigkeit gilt auch als gleichwertig.
  • Sogar eine Versetzung an einen anderen Firmenstandort ist nach Angaben der Fachleute von Advocard denkbar – wenn der Arbeitsvertrag eine solche Versetzung nicht ausschließt.

Sie möchten lieber in Teilzeit arbeiten?

Laut Deutschem Gewerkschaftsbund (DGB) besteht nur dann ein Anspruch auf eine Teilzeitstelle, wenn:

  • das Unternehmen mehr als 15 Mitarbeiter hat.
  • man nicht mehr in der Probezeit ist.
  • keine betrieblichen Gründe im Weg stehen.

Das Unternehmen sitzt bei dieser Frage am längeren Hebel. Sollten die Anforderungen nicht erfüllt sein, seien Arbeitnehmende weiter auf das Wohlwollen des Unternehmens angewiesen, heißt es beim DGB.

Trotz Babypause in Kontakt bleiben

„In der Babypause selbst tut man gut daran, den Kontakt zu halten – gerade wenn man längere Zeit weg ist“, empfiehlt Coach Kunze. Auch Beraterin Shirin Tanja Sobhani rät dazu: „Zum einen bleibt man auf dem Laufenden und bekommt Entwicklungen mit, fühlt sich weiterhin verbunden. Zum anderen bietet das gezeigte Interesse und der regelmäßige Kontakt auch immer wieder die Chance, zu zeigen, dass man noch da ist und mit einem zu rechnen ist.”

Eltern werden und Eltern sein: Zugewinn an Erfahrung

Beraterin Sobhani weiß von den Unsicherheiten und Ängsten, die der Wiedereinstieg mit sich bringen kann. Wichtig ist nach ihrer Ansicht für Eltern vor allem:

Akzeptanz: Sie sollten erkennen, dass Ängste und Bedenken nach einer so intensiven Zeit normal sind. „Die Hürden fühlen sich groß an, sind sie aber nicht. Zu wissen, dass dieses Gefühl normal ist, hilft.”

Selbstvertrauen: Sie sollten sich auf die eigenen Stärken und Kompetenzen besinnen und darauf vertrauen, dass das, was sie vor der Elternzeit leisten konnten, jetzt auch wieder abrufbar sein sollte.

Selbstkompetenzen vor Augen führen: Sie sollten im Blick haben, was sie in der aktuellen Situation kompetenter macht. Eltern werden und Eltern sein – das sei ein riesiger Zugewinn an Erfahrung. „Studien haben gezeigt, dass insbesondere Mütter besonders effizient und konzentriert arbeiten, wenn sie aus der Elternzeit zurückkehren.”

Optimismus leben und zuversichtlich sein: Sie sollten immer daran denken: „Was andere schaffen, das kann ich auch schaffen.“

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