Ist Containern verboten?

Lebensmittelverschwendung in Deutschland

Aktuelles 4 min Lesedauer 28.03.2022
Ist Containern Verboten?

Tag für Tag landen Lebensmittel tonnenweise im Abfallcontainer. Viele Verbraucher fischen noch genießbare Produkte dann wieder aus dem Müll – das nennt sich Containern. Doch ist das wirklich verboten? Damit befasst sich unsere Finanzfrage des Monats.

Dellen in den Tomaten, braune Flecken auf den Äpfeln oder abgelaufenes Mindesthaltbarkeitsdatum auf der Margarine: Viele Supermärkte oder Gastro-Betriebe werfen Lebensmittel weg, obwohl sie noch genießbar sind. Für viele Menschen eine unerträgliche Verschwendung. Sie gehen zu den Abfallcontainern und holen sich die Nahrungsmittel heraus. Machen sie sich damit in Deutschland tatsächlich strafbar? Die Antwort lautet: Ja.

Was Containern überhaupt ist

Wer weggeworfene, aber noch genießbare Lebensmittel für den eigenen Bedarf aus Abfallcontainern herausholt, containert. Ein anderes Wort dafür in Deutschland ist Mülltauchen. Auch der englische Begriff „Dumpster Diving“ ist gebräuchlich.

Welche Menschen containern

Es sind nicht nur Bedürftige, die Essbares aus Abfallcontainern fischen. Oft sind es auch Aktivisten, die mit nächtlichem Containern ihren Unmut gegen die Wegwerfmentalität dieser Gesellschaft kundtun.

Wie viele Lebensmittel in Deutschland im Container landen

Pro Jahr sind es mehrere Millionen Tonnen. Wobei es hierzu nur Schätzungen gibt:

  • 11 Millionen Tonnen: Von einem Umfang in dieser Höhe geht die Bundesregierung aus. Sie hat eine Initiative gegen Lebensmittelverschwendung ins Leben gerufen. „Zu gut für die Tonne“ heißt das Projekt, mit dem die Bundesregierung die Verschwendung bis 2030 halbieren will.
  • 18 Millionen Tonnen: In diesem Umfang werden nach Angaben der Umweltorganisation WWFdeutschlandweit pro Jahr Lebensmittel verschwendet.

Warum Containern strafbar ist

Abfallcontainer stehen in aller Regel auf privaten Grundstücken wie etwa einem Supermarkt, einem Gastro-Betrieb oder einer Fabrik. Kommunale oder private Betriebe kümmern sich darum, die Inhalte der Container zu entsorgen. Nach dem Abfallrecht gehören die Inhalte der Container bis zu ihrem Abholen dem sogenannten Wegwerfer beziehungsweise dem Grundstückeigentümer.

Wer sich Lebensmittel aus dem Container fischt,

  • begeht zum einen Diebstahl. Im Strafgesetzbuch (StGB) heißt es im Paragraph 242, Absatz 1: „Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Im Absatz 2 des gleichen Paragraphen heißt es: „Auch der Versuch ist strafbar.“
  • begeht zum anderen HausfriedensbruchParagraph 123, Absatz 1 StGB besagt: „Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

Containern legalisieren – Warum der Vorstoß scheiterte

Viele Verbraucher verstehen die Welt nicht mehr: Warum sollte das Mitnehmen von weggeworfenen Lebensmitteln strafbar sein, fragten sie sich. Derjenige, der sie entsorgt, braucht oder will sie offenbar nicht mehr. Und derjenige, der sie nimmt, kann sie gut gebrauchen. Soweit die Theorie. Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grüne) griff die Sache auf. Er stellte bei der Justizministerkonferenz im Mai 2019 den Antrag, Containern zu legalisieren. Doch die Mehrheit der CDU-Länder lehnte die Initiative ab. Die Gründe für das Nein:

  • Das Containern wird als menschenunwürdig und hygienisch problematisch gesehen.
  • Die Frage, wer haftet, falls jemand verdorbene Lebensmittel aus Containern isst und krank wird, ist ungeklärt.

Es bleibt also alles beim Alten: Containern ist strafbar.

Übrigens: Auch der Dachverband Tafel Deutschland hätte es für wünschenswert gehalten, das Containern zu entkriminalisieren. Nötig ist aus Verbandssicht aber auch ein gesellschaftliches Umdenken. Womit gemeint ist: Jeder sollte für sich sein Einkaufsverhalten auf den Prüfstand stellen. Nicht alles, was man kauft, braucht man offenbar.

Was anderswo gilt

In Frankreich etwa ist das Verschwenden von Lebensmitteln strafbar. Supermärkte mit mehr als 400 Quadratmetern Ladenfläche sind per Gesetz verpflichtet, aussortierte Nahrungsmitteln an Bedürftige weiterzugeben. Wer dagegen verstößt, muss mit einer saftigen Geldstrafe rechnen.

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