Steuertipps für digitale Nomaden
Ciao Deutschland, ciao Steuererklärung?
Absolute Freiheit – damit verknüpfen viele Menschen das Leben als digitale Nomaden. Zoom-Calls im schmeichelnden Licht südlicher Strände wie etwa in Thailand, Australien oder Kalifornien hören sich definitiv verlockender an als Onlinemeetings im winterlichen Grau einer deutschen Großstadt. Doch komplett befreit von Verpflichtungen sind Sie auch als Digitalnomade nicht – Steuern zum Beispiel müssen Sie wahrscheinlich immer noch zahlen.
Digitale Nomaden und Steuerfragen: Welches Recht gilt?
Sie arbeiten als Digitalnomade? Dann können für Sie im Bereich Einkommenssteuer vier verschiedene Konzepte der Steuerpflicht greifen:
- Sie sind unbeschränkt steuerpflichtig
Sie leben hauptsächlich in Deutschland? Dann sind Sie nach dem deutschen Einkommenssteuergesetz unbeschränkt steuerpflichtig. Weitere Fälle, in denen Sie als Digitalnomade nicht umhinkommen, nach deutschem Recht regulär Einkommenssteuer abzuführen: Wenn Sie nicht in Deutschland wohnen, aber für eine Anstalt des öffentlichen Rechts in Deutschland arbeiten. Das ist auch der Fall, wenn Sie mehr als 90% Ihres Einkommens aus einer Tätigkeit für ein in Deutschland ansässiges Unternehmen beziehen. - Sie sind beschränkt steuerpflichtig
Wenn Sie nicht in Deutschland wohnen, aber Kapitalerträge in Deutschland haben – etwa durch Vermietungen – oder mit selbstständiger Arbeit für ein deutsches Unternehmen Geld verdienen, greift die beschränkte Steuerpflicht. Dann führen Sie als Digitalnomade Steuern in Deutschland lediglich für dieses Einkommen ab. - Sie sind erweitert beschränkt steuerpflichtig
Waren Sie mehr als zehn Jahre regulär steuerpflichtig und ziehen dann in ein sogenanntes Niedrigsteuerland um, wobei Sie weiter Einkünfte in Deutschland haben, gelten Sie als erweitert beschränkt steuerpflichtig. Als Niedrigsteuerland bezeichnet man einen Staat, der weniger als ein Drittel der deutschen Steuersätze aufruft. Ihre Einnahmen fallen dann unter die Bestimmungen des Außensteuergesetzes. Es kann in dem Fall auch sein, dass Sie Ihr Einkommen doppelt versteuern müssen. - Sie sind nicht steuerpflichtig
Sie leben nicht in Deutschland und haben auch keine Einnahmen in Deutschland? Dann sind Sie in Deutschland nicht einkommenssteuerpflichtig.
Sie sehen: Steuertipps für digitale Nomaden, die Ihnen eine Steuerersparnis von bis zu 100% versprechen, greifen in der Regel nur, wenn Sie Deutschland dauerhaft den Rücken kehren – und zwar privat wie beruflich.
Nicht der Wohnsitz von Digitalnomaden ist entscheidend
Laut dem deutschen Recht scheint es erst einmal glasklar, wie Sie als Digitalnomade Einkommenssteuer zahlen. Doch so einfach ist es in der Praxis oft nicht. Das Finanzamt schaut bei der Entscheidung nicht auf Ihren offiziellen Wohnsitz. Was viel mehr zählt, als die Tatsache, wo Sie behördlich gemeldet sind, ist die Aufenthaltsdauer im Ausland. Wenn Sie sich mehr als 183 Tage im Jahr in Deutschland aufhalten und hierzulande den Großteil Ihrer beruflichen und sozialen Kontakte pflegen, werden Sie klassisch nach dem deutschen Einkommenssteuergesetz eingestuft.
Was gilt für digital Nomaden bei der Umsatzsteuer?
Bei der Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer ist die Gesetzeslage etwas einfacher: Sie wird dort fällig, wo sie entsteht. Das deutsche Umsatzsteuergesetz greift dann, wenn Sie einen Umsatz in Deutschland generieren, also etwa für ein in Deutschland ansässiges Unternehmen arbeiten – egal, wo Sie gemeldet sind. „Wird ein Umsatz im Inland ausgeführt, so kommt es für die Besteuerung nicht darauf an, ob der Unternehmer deutscher Staatsangehöriger ist, seinen Wohnsitz oder Sitz im Inland hat, im Inland eine Betriebsstätte unterhält, die Rechnung erteilt oder die Zahlung empfängt.“ (§1, 5). Arbeiten Sie für ein Unternehmen aus dem Ausland, müssen Sie die vor Ort üblichen Sätze anrechnen.
Ein Praxistipp für digitale Nomaden: Verwenden Sie eine Buchhaltungssoftware, gibt diese Ihnen in der Regel je nach Rechnungsadresse und -land den korrekten Steuersatz aus.
Drei konkrete Steuertipps für digitale Nomaden
Steuerberater und Experte für International Tax & Blockchain Philipp Sauerborn informiert auf seiner Website sehr ausführlich rund um Steuertipps für digitale Nomaden und klärt auf über den „Mythos 0-Besteuerung“ – also die Idee, dass Sie keine Steuern mehr zahlen, wenn Sie nirgendwo gemeldet sind. „Steuerfreiheit existiert in dem Sinne nicht. Jedes Einkommen muss irgendwo versteuert werden“, schreibt er. Und rät daher:
- Wer als digitaler Nomade Steuern sparen möchte, sollte sich einen Lebensmittelpunkt an einem Ort mit günstigen Steuergesetzen schaffen. „So kann man von einer niedrigen Steuerlast profitieren, ohne gleich zum Steuersünder zu werden.“
- Dazu müssen Sie gar nicht mal so weit schauen: „Bei vielen digitalen Nomaden und auch anderen Online-Unternehmern ist Malta weit oben auf der Liste.“ Grund hierfür sei die Rückerstattung der Körperschaftssteuer. Wer seinen Lebensmittelpunkt in Malta habe und eine Firma dort gründe, müsse effektiv nur 5,4% Steuern zahlen.
- Sie wollen glaubhaft machen, dass Sie Deutschland den Rücken gekehrt haben? Dann sollten Sie Ihre Wohnung kündigen oder zumindest dauerhaft weitervermieten, Fahrzeuge abmelden sowie Verträge und Mitgliedschaften auflösen. Denn: „Wer sein Auto noch angemeldet hat und auch eine bezugsbereite Wohnung hat, der kann sicherlich nicht glaubhaft untermauern, dass er keine Rückkehrabsicht nach Deutschland hat.“
Digitale Nomaden und Steuerfragen: Wer hilft?
Zählen Sie sich zu den digitalen Nomaden und haben Sie konkrete Steuerfragen? Suchen Sie sich am besten einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin. Die Person sollte sich mit der Digital-Economy und dem Bereich New Work auskennen, um Ihnen Steuertipps für digitale Nomaden an die Hand geben zu können.
Und übrigens – eine Sache, die das Verhältnis von digitalen Nomaden und Steuern immens verbessert: Inzwischen können Sie Ihre Steuererklärung über Elster komplett digital erledigen.