Ehevertrag
Unromantisch oder sinnvoll?
Blumenlieferungen, Sitzpläne und letzte Änderungen am Kleid: Die Zeit vor der langersehnten Hochzeit kann für die Verlobten stressig werden. Über einen Ehevertrag denken viele Paare dann nicht nach – und irgendwie unromantisch ist das auch, oder? Doch in einigen Fällen kann ein solcher Vertrag sinnvoll sein. Wir verraten, was im Ehevertrag drin stehen kann und worauf Paare achten sollten.
Eine Scheidung ohne Ehevertrag
Was passiert überhaupt, wenn eine Ehe geschieden wird und es keinen Ehevertrag gibt? Zunächst lebt das Paar dann in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Beide Partner bzw. Partnerinnen verfügen getrennt über ihr Vermögen, erklärt Familienrechtlerin Maria Demirci aus München. Bei einer Scheidung sollen jedoch beide profitieren – und der Zugewinn wird geteilt. Dazu ein Beispiel „Habe ich ein Haus, das am Anfang der Ehe 300.000 Euro wert ist und bei der Scheidung 500.000, dann muss ich 100.000 Euro, also die Hälfte meines Zugewinns, an meinen Expartner bzw. meine Expartnerin ausbezahlen“, rechnet die Fachanwältin vor. Damit soll ein Ausgleich geschaffen werden. Von dieser Regelung können Paare aber per Ehevertrag abweichen. Und auch in anderen Punkten können sie individuelle Vereinbarungen treffen.
Was ein Ehevertrag regeln kann
Wer Vermögen, Unterhalt und Rentensprüche im Falle eine Scheidung lieber individuell regeln möchte, kann dies mit einem Ehevertrag tun. Wer einen Ehevertrag aufsetzen will, muss ihn notariell beurkunden lassen. Folgende Möglichkeiten gibt es dabei:
- Regelungen zum Güterstand: Für die Verteilung des Zugewinns haben Paare mit einem Ehevertrag noch andere Möglichkeiten. Zum Beispiel: „Man kann das Unternehmen oder Erbschaften und Schenkungen aus dem Zugewinn herausnehmen, damit die Wertsteigerung bei einer Scheidung nicht berücksichtigt wird. Das nennt man dann modifizierte Zugewinngemeinschaft”, erklärt Demirci. Es kann in einem Ehevertrag aber auch eine Gütertrennung vereinbart werden. Das bedeutet: Das Vermögen der Ehepaare bleibt getrennt. Laut Stiftung Warentest fallen dadurch aber die Steuerfreibeträge weg. Außerdem gebe es bei Erbansprüchen Nachteile. Eine andere Option wäre eine sogenannte Gütergemeinschaft: Hier wird alles in einen Topf geworfen, auch das Vermögen vor der Hochzeit. Dabei haften die Ehepartner bzw. Ehepartnerinnen aber den Warentestern bzw. Warentesterinnen zufolge auch gemeinsam für Verbindlichkeiten.
- Regelungen zum Unterhalt: Hier geht es nicht um den Unterhalt für Kinder und nicht um den Ehegattenunterhalt für den Zeitraum zwischen Trennung und sogenannter Rechtskraft der Scheidung – der darf nämlich nicht ausgeschlossen werden – sondern um den Ehegattenunterhalt danach. „Hier gibt es zahlreiche Gestaltungsvarianten“, sagt Demirci. Bei der Konstellation „doppeltes Einkommen, keine Kinder“ oder einer Zweitehe in höherem Alter könne etwa auf Unterhaltsansprüche ganz verzichtet werden.
- Regelungen zum Versorgungsausgleich: Auch in Sachen Rentenanwartschaften, die während der Ehe erworben wurden, können Paare individuelle Regelungen vereinbaren. Ohne Ehevertrag würden diese nach der Scheidung gerecht aufgeteilt. Doch nicht immer ist das sinnvoll. Demirci gibt ein Beispiel: „Ein vermögender Selbständiger ohne gesetzliche Rentenanwartschaft heiratet eine verbeamtete Lehrerin. Im Falle einer Scheidung, müsste die Ehefrau die Hälfte ihrer Pension abgeben.“ Hier könne man per Ehevertrag auf den Versorgungsausgleich verzichten.
In welchen Fällen ein Ehevertrag sinnvoll sein kann
Auch wenn die frisch Verliebten zum Zeitpunkt der Hochzeit keinen Gedanken an eine mögliche Scheidung verschwenden, kann ein Ehevertrag in bestimmten Fällen besonders sinnvoll sein. Zum Beispiel bei:
- Internationalen Ehen: Wer im Ausland lebt oder wenn die Ehepartner bzw. Ehepartnerinnen verschiedene Nationalitäten haben, kann ein Ehevertrag sinnvoll sein. Denn: Es sollte darin geklärt werden, welches nationale Recht bei einer Scheidung zur Anwendung kommt.
- Unternehmer-Ehen: „Dringend notwendig ist ein Ehevertrag, wenn ein Ehegatte/ eine Ehegattin ein Unternehmen oder eine Unternehmensbeteiligung hat, Kaufmann/ Kauffrau oder Freiberufler*in ist oder wenn ein Ehepartner bzw. eine Ehepartnerin im Betrieb des anderen mitarbeitet oder beide im selben Betrieb arbeiten und nur ein Ehepartner bzw. eine Ehepartnerin Inhaber*in ist“, rät Karin Schwegler, Fachanwältin für Familienrecht aus Erlangen. Ohne Vertrag könne etwa das Unternehmen im gesetzlichen Güterstand bewertet werden oder der andere Ehegatte oder die Ehegattin im Falle einer Scheidung Unterhalt aus den Einnahmen des Unternehmens verlangen.
- Andere Konstellationen: Auch bei Eheleuten mit einem erheblichen Altersunterschied von mindestens 10 Jahren, bei einseitigen Schulden, einer Partnerschaftsehe, der Wiederverheiratung Geschiedener und bei einer Heirat älterer Eheleute hält Karin Schwegler einen Ehevertrag für sinnvoll.
Ehevertrag – besser spät als nie
Was viele nicht wissen: Der Vertrag kann auch nach der Hochzeit noch abgeschlossen werden. Dafür sei es laut Demirci selten zu spät: „Das ist sogar noch während des Scheidungsverfahrens möglich.“ Außerdem können Paare den Ehevertrag auch noch nachträglich anpassen. Schließlich können sich Lebensumstände im Laufe einer Ehe ändern.
Wie hoch die Kosten beim Aufsetzen eines Ehevertrags sind? Diese und mehr Informationen haben wir in einem weiteren Artikel zusammengefasst.