Ehevertrag – muss das sein?

Was Sie vor dem Jawort regeln sollten

Familie 4 min Lesedauer 11.07.2024
Paar geht durch die Stadt

Noch vor der Heirat schon an eine mögliche Scheidung denken und einen Ehevertrag aufsetzen – dahinter steckt keinesfalls Misstrauen. Vielmehr verspricht sich ein Paar mit einem solchen Dokument, in Sachen Finanzen & Co. fair und im Guten auseinanderzugehen, falls die Ehe scheitern sollte.

Gut zu wissen: Neben der Zugewinngemeinschaft, dem sogenannten gesetzlichen Güterstand, gibt es in der Ehe die Gütergemeinschaft sowie die Gütertrennung. Gütergemeinschaft und Gütertrennung sind in einem notariell beglaubigten Ehevertrag zu vereinbaren.

Eheleute verschaffen sich Klarheit und Sicherheit. Von Anfang an

Es gibt einige Gründe, die für einen Ehevertrag sprechen. „Die Eheleute haben Klarheit und Sicherheit und wissen genau, wie sie im Fall der Fälle abgesichert sind“, sagt der Kölner Notar Martin Thelen. Eine mögliche Option: Per Ehevertrag lässt sich etwa ein Unterhaltsanspruch für den kinderbetreuenden Gatten oder die kinderbetreuende Gattin für eine längere Zeit festlegen als die gesetzlich vorgeschriebenen ersten drei Lebensjahre eines Kindes.

Ebenfalls denkbar: Streitfragen, die im Fall eines Scheiterns der Ehe auftauchen können, sollten Paare bestenfalls vor der Heirat in einem Ehevertrag klären, rät der Familienrechtler Martin Wahlers von der Kanzlei Dingeldein Rechtsanwälte.

Zugewinnausgleich und Unterhalt regeln

Viele fragen sich, worauf es im Ehevertrag überhaupt ankommt. „Am wichtigsten sind Regelungen zum Zugewinnausgleich, Unterhaltsanspruch und Versorgungsausgleich“, sagt Notar Thelen.

  • Zugewinnausgleich: „Es ist ein Irrtum, zu glauben, dass sich das Vermögen von beiden Seiten mit der Eheschließung mischt“, stellt Thelen klar. Beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft bleibt das Vermögen jeweils getrennt. Lediglich bei einer Scheidung erfolgt ein Ausgleich. Dann zahlt die Person, die während der Ehe einen höheren finanziellen Vermögenszuwachs hatte, die Hälfte des Überschusses an die andere aus.
  • Unterhaltsanspruch: Hierbei ist die Frage zu klären, wer in welcher Höhe Trennungs- und nachehelichen Unterhalt schuldet. Gesetzlich verankert sind bestimmte Unterhaltsansprüche, etwa wegen Betreuung eines Kindes oder wegen Krankheit. Per Ehevertrag ist es machbar, solche Ansprüche auszuschließen, zu modifizieren oder zu erweitern.
  • Versorgungsausgleich: „Hierbei geht es um eine Übertragung von Rentenanwartschaften“, erklärt Thelen. Anwartschaften auf eine Altersversorgung, die Eheleute während der Ehe erwarben, verteilen sich im Fall einer Scheidung gleichmäßig auf beide.

Ehevertrag lässt sich auch noch in der Trennungs- und Scheidungsphase abschließen

Und wenn Eheleute keinen Ehevertrag haben? „Dann gelten die gesetzlichen Folgen beim Zugewinnausgleich, Unterhalt und Versorgungsausgleich“, sagt Familienrechtler Wahlers. Darüber entscheide dann das Familiengericht. Wichtig zu wissen: „Noch in der Trennungs- und Scheidungsphase ist es möglich, einen Ehevertrag zu schließen“, erklärt Thelen. Ein solches Dokument nennt sich dann meist „Trennungs- und Scheidungsvereinbarung“. Damit ist es möglich, ein langes und belastendes Scheidungsverfahren zu vermeiden.

Wie hoch die Kosten beim Aufsetzen eines Ehevertrags sind

In welcher Höhe Kosten anfallen, ist unterschiedlich und hängt von den Vermögensverhältnissen des Paares sowie den getroffenen Regelungen ab.

Thelen nennt ein Beispiel: Beide Eheleute verfügen über ein Vermögen von jeweils 25.000 Euro. Sie vereinbaren den Ausschluss des Zugewinnausgleichs. Unterhalt und Versorgungsausgleich sollen nach gesetzlichen Regelungen erfolgen. „Ein solcher Ehevertrag kostet rund 330 Euro netto zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer“, sagt Thelen.

Faustregel: Je mehr Vermögen vorhanden ist, desto höher sind die Kosten für einen Ehevertrag.

Mit der Beurkundungsgebühr ist auch die notarielle Beratung bezahlt, der zeitliche Aufwand spielt hierbei keine Rolle. Alle, die sich anwaltlich beraten lassen, müssen zudem für das Anwaltshonorar aufkommen.

Ehevertrag lässt sich beliebig oft ändern

Es ist möglich, den Ehevertrag beliebig oft zu ändern – vorausgesetzt, beide Seiten sind einverstanden. Unter Umständen kann das sogar geboten sein, etwa, wenn sich die Lebensumstände anders als erwartet entwickeln. Hierbei gilt: Auch Änderungen eines Ehevertrags müssen notariell beurkundet werden.

 

Was ein Ehevertrag regeln kann und in welchen Fällen ein Ehevertrag sinnvoll sein kann, haben wir in einem weiteren Artikel zusammengefasst. 

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