Ehrenamt und Versicherungen

Welche Policen Sie unbedingt brauchen

Verbrauchertipps 4 min Lesedauer 21.12.2022
Ehrenamt und Versicherungen

Rund 28,8 Millionen Menschen in Deutschland haben nach aktuellen Zahlen ein Ehrenamt. Sie betreuen zum Beispiel alte Menschen, unterstützen Geflüchtete bei Behördengängen, sind in der Freiwilligen Feuerwehr aktiv, bringen sich in der Arbeit von politischen Parteien ein oder sorgen im Sportverein dafür, dass alles läuft.

Allen ehrenamtlichen Tätigkeiten gemeinsam ist, dass sie anderen zugutekommen, freiwillig erfolgen und in der Regel unentgeltlich sind. Doch egal, welches Ehrenamt Sie ausführen: Passieren kann immer etwas. „Daher ist es zwingend notwendig, vor Aufnahme der Tätigkeit auszuloten, ob und inwieweit Versicherungsschutz besteht“, sagt Jan Holze, Vorstand der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt in Neustrelitz. Damit Sie nicht im Falle eines Falles auf dem Schaden sitzenbleiben.

Übrigens: Wer Interesse an einem Ehrenamt hat, aber nicht weiß, welches genau das Richtige ist, kann sich beraten lassen. Eine mögliche Anlaufstelle ist die Freiwilligenagentur, die es in vielen Kommunen gibt. Einen Überblick über Netzwerke und Freiwilligenagenturen können Sie sich auch online verschaffen, zum Beispiel bei der Akademie für Ehrenamtlichkeit Deutschland.

Ehrenamt und Versicherung: Oft besteht Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung

In vielen Fällen bestehen für die freiwilligen Helfer Versicherungen über die Organisation, für die sie tätig sind. Oft existiert etwa ein Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung. Zudem haben die meisten Bundesländer eine zusätzliche Sammelversicherung in den Bereichen

  • Unfall und
  • Haftpflicht

abgeschlossen. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt, wenn aufgrund eines Unfalls eine Heilbehandlung und eine Rehabilitation anstehen. Und es gibt eine Rente, falls es zu dauerhaften Gesundheitsschäden kommt.

Nicht alle ehrenamtlichen Tätigkeiten stehen unter Versicherungsschutz

Der Gesetzgeber hat eine Reihe von ehrenamtlichen Tätigkeiten unter Versicherungsschutz gestellt, aber nicht alle. So sind zum Beispiel ehrenamtliche Tätigkeiten für Körperschaften des öffentlichen Rechts oder Bildungseinrichtungen gesetzlich versichert.

Bestimmte ehrenamtlich Tätige können sich durch eine freiwillige Versicherung bei der gesetzlichen Unfallversicherung VBG absichern, wenn sie

  • einer gemeinnützigen Organisation aus dem Zuständigkeitsbereich der VBG – etwa einem Natur- oder Tierschutzverein oder einem Sportverein – angehören.
  • im Verbandsgremium für eine Arbeitgeberorganisation, eine Gewerkschaft oder für eine Partei im Sinne des Parteiengesetzes tätig sind.

Die VBG bietet Dachorganisationen auch Rahmenverträge an. Dies vereinfacht den einzelnen Ehrenamtsträgern und Vereinen die Anmeldung. Möchte die Organisation keine freiwillige Versicherung bei der VBG abschließen, sollten sich Versicherungsberechtigte möglichst selbst dort absichern. Freiwillig versicherte Ehrenamtliche profitieren dann von den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.

Weitere Infos gibt es auf der Website der VBG.

Versicherungsschutz vor Aufnahme von ehrenamtlichen Tätigkeiten checken

Experten raten, vor Aufnahme eines Ehrenamtes bei der jeweiligen Organisation zu erfragen, ob und welcher Versicherungsschutz besteht. Selbst wenn ein gesetzlicher Schutz vorhanden ist, kann es Lücken geben, die man schließen sollt:

  • Kfz-Versicherung: Wer als ehrenamtlich Engagierte*r mit dem Privat-Pkw für den Verein oder die Organisation unterwegs ist, muss damit rechnen, dass es zu einem Unfall mit Schaden am eigenen Wagen kommen kann. Diesen Schaden kann die Organisation übernehmen, die sich wiederum dagegen versichern kann.
  • Vereinshaftpflichtversicherung: Im Zuge von ehrenamtlichen Tätigkeiten kann es auch passieren, dass Sie versehentlich fremden Personen Schaden zufügen. Eine gesetzliche Absicherung gibt es für Menschen mit Ehrenamt nicht. Manchmal, aber nicht immer, besteht eine sogenannte Vereinshaftpflichtversicherung. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Organisation danach.
  • Privathaftpflicht: Selbst wenn in Sachen Haftpflicht eine Sammelversicherung über das jeweilige Bundesland besteht: Schließen Sie, falls Sie nicht schon eine haben, sicherheitshalber eine private Haftpflichtversicherung ab. Bei dieser Police sind ehrenamtliche Tätigkeiten in der Regel mitversichert.

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