Einlagensicherung bei Banken in Deutschland

Sicherheit 4 min Lesedauer 19.01.2023
einlagensicherung

Im März 2021 ging die Insolvenz der Greensill Bank durch die Presse. Die BaFin hat die Bank wegen drohender Überschuldung geschlossen. Der Schock für Anlegerinnen und Anleger war natürlich riesig – zum Glück aber nur von kurzer Dauer. Mittlerweile haben die meisten Geschädigten ihre Einlagen bereits zurück erhalten.

Möglich machen das die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken und der freiwillige Einlagensicherungsfonds deutscher Banken. Sie schützen die Guthaben der Privatpersonen und übernehmen die Entschädigung im Insolvenzfall.

Wie sind Banken mit Sitz in der EU gesichert?

Grundsätzlich sind alle Anlagen in der EU pro Person und Bank mit mind. 100.000 € abgesichert. Dazu muss jedes EU-Land einen nationalen Sicherungsfonds aufbauen, der mindestens 0,8 % der geschützten Einlagen umfasst.  

Für Privatbanken mit Sitz in Deutschland ist das die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB - www.edb-banken.de). Sie wird von der BaFin beaufsichtigt und schützt pro Person bei jedem ihr zugeordneten Kreditinstitut Einlagen mindestens bis zu einer Höhe von 100.000 €. 

Wertpapiere sind grundsätzlich nicht geschützt. Depots werden lediglich von der Bank verwahrt, sie bleiben aber im Eigentum der Kundin oder des Kunden. Im etwaigen Insolvenzfall können Sie Ihr Depot auf ein anderes Institut übertragen lassen, sofern der Bank keine Sicherungsrechte zustehen. Eine Entschädigung aus Wertpapiergeschäften kann jedoch in Betracht kommen, wenn das Institut pflichtwidrig nicht imstande ist, im Eigentum der Kundin oder des Kunden befindliche und für sie/ihn verwahrte Wertpapiere zurückzugeben. Die EdB schützt in dem Fall 90 % der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften, maximal den Gegenwert von 20.000 €.

Darüber hinaus sichern sich viele private Banken in Deutschland über den freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken ab. Dieser schützt bei jeder natürlichen Person derzeit maximal 5 Mio. Euro pro Bankverbindung (Stand Januar 2023).

Ob Ihre Bank dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken angeschlossen ist und wie Ihr genauer Schutzumfang aussieht, fragen Sie unter https://einlagensicherungsfonds.de/ ab.

Der Bundesverband deutscher Banken e.V. plant, die Sicherungsgrenze des Einlagensicherungsfonds bis 2030 stufenweise zu senken. Auch dann brauchen sich die meisten Anleger und Anlegerinnen keine Sorgen machen – der Fonds sichert ab 2025 immer noch 3 Millionen Euro und ab dem Jahr 2030 dann 1 Million Euro. pro Person und Kreditinstitut ab.

Natürlich sind Ihre Gelder auch bei anderen Instituten abgesichert. Die Sparkassen haben z.B. das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe und die Volks- & Raiffeisenbanken sind der BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) angeschlossen.

Welche Konten sind geschützt?

Die o.a. Fonds sichern sogenannte Sicht-, Spar- und Termineinlagen natürlicher Personen ab. Das bedeutet, Ihre Girokonten (Sichteinlagen), Sparkonten und -briefe und z.B. Festgelder (Termineinlagen) sind geschützt.

Was passiert, wenn Ihre Bank den Hauptsitz im Ausland hat?

Liegt Ihr Geld bei einer deutschen Zweigstelle einer Bank mit Sitz im EU-Ausland, arbeitet das deutsche Einlagensicherungssystem eng mit dem jeweiligen EU-Land, in dem Ihre Bank ihren Sitz hat, zusammen. Die Formalitäten klären Sie mit dem deutschen Fonds, die tatsächliche Entschädigung leistet aber der Fonds im EU-Ausland.

Auch deutsche Niederlassungen eines Kreditinstituts mit Sitz außerhalb der EU sind Mitglieder der deutschen gesetzlichen Entschädigungseinrichtung EdB und sichern ihre Kundinnen und Kunden darüber ab.  

Als Kleinanleger*in in der EU können Sie den Banken also ruhig Ihr Geld anvertrauen. Und mit etwas Recherche sind auch große Anlagen abgesichert – natürlich lohnt es sich, wie bei jeder Anlage, vorher zu vergleichen.

Stand Januar 2023 – über mögliche Änderungen informieren Sie sich am besten direkt auf den Internetseiten der EdB und des Bundesverbands deutscher Banken e.V.

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