Anpassung des Elterngelds jetzt!

Warum die Höchstgrenze steigen muss

Verbrauchertipps 4 min Lesedauer 02.10.2024

Das Elterngeld ist seit seiner Einführung im Jahr 2007 eine wesentliche Stütze für Eltern in Deutschland, um die ersten Monate nach der Geburt ihres Kindes finanziell abzusichern. Doch während andere staatliche Leistungen wie das Bürgergeld oder die Renten an die Inflation angepasst wurden, bleibt die Höchstgrenze des Elterngeldes seit Jahren unverändert bei 1.800 Euro. Dies sorgt bei vielen Eltern für Frustration, denn die steigenden Lebenshaltungskosten setzen ihre Einkommen unter Druck. Wie hätte sich das Elterngeld in den letzten Jahren entwickeln müssen, um Schritt zu halten? Wir rechnen nach und zeigen, wie eine angemessene Anpassung aussehen könnte.

Eine überholte Höchstgrenze und wachsende Ungerechtigkeit

Das Elterngeld wurde einst eingeführt, um Eltern eine finanzielle Entlastung während der ersten Lebensmonate ihres Kindes zu bieten. Es orientiert sich am Einkommen vor der Geburt und beträgt zwischen 65 Prozent und 67 Prozent des durchschnittlichen Bruttoeinkommens. Allerdings wird dieser Prozentsatz auf maximal 1.800 Euro begrenzt – eine Höchstgrenze, die seit der Einführung unverändert geblieben ist – obwohl die SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag (Seite 100 ff.) Folgendes vereinbart haben: „Wir werden den Basis- und Höchstbetrag beim Elterngeld dynamisieren.“

Im Gegensatz dazu werden viele andere staatliche Leistungen wie das Bürgergeld und die Renten regelmäßig angepasst, um der Inflation und den stetig steigenden Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen. Die Inflation hat die Kaufkraft gerade in den Corona-Jahren deutlich gemindert, doch Eltern, deren Einkommen über einem bestimmten Schwellenwert liegt, spüren dies besonders stark, da sie nach wie vor auf die Höchstgrenze stoßen.

Ein weiteres Problem ergibt sich aus der Einkommensgrenze für das Elterngeld: Galt früher ein Höchstgrenze von 300.000 Euro brutto im Jahr, die Eltern maximal verdienen dürften, hat die Bundesregierung im Frühjahr beschlossen, dieses Limit für Geburten ab dem 1. April 2024 für Paare und Alleinerziehende auf 200.000 Euro herabzusenken. Ab dem 1. April 2025 liegt die Einkommensgrenze dann nur noch bei 175.000 Euro. Diese neuen Höchstgrenzen führen dazu, dass immer mehr gutverdienende Familien aus dem System herausfallen.

Was wäre, wenn das Elterngeld wie die Renten oder gar die Inflation gestiegen wäre?

Um die Auswirkungen der fehlenden Anpassungen zu verdeutlichen, lohnt sich ein Vergleich mit anderen staatlichen Leistungen, etwa der Rente. Seit 2007 sind die Renten in Deutschland um durchschnittlich 25 Prozent gestiegen. Übertragen auf das Elterngeld bedeutet das, dass die Höchstgrenze heute bei etwa 2.250 Euro liegen müsste, um die Kaufkraft von 2007 zu erhalten.

Ein weiteres Beispiel bietet die Inflation. In einer Analyse des Prognos-Instituts wird betont, dass eine Inflationsanpassung des Elterngeldes dringend erforderlich ist. „Nur so kann die finanzielle Unterstützung für Familien auf dem Niveau gehalten werden, das bei der Einführung des Elterngeldes vorgesehen war“, erklärt Claire Samtleben, Projektleiterin für Familien- und Gesellschaftspolitik bei Prognos. Laut den Berechnungen des Instituts müsste der Höchstbetrag des Elterngeldes 2023 bei etwa 2.480 Euro liegen, um die Inflation seit 2007 auszugleichen​.

Wie das Elterngeld reformiert werden könnte

Die Stagnation der Höchstgrenze beim Elterngeld ist ein deutliches Zeichen dafür, dass dieses wichtige familienpolitische Instrument dringend reformiert werden muss. Eine regelmäßige Anpassung an die Teuerungsrate, ähnlich wie bei den Renten, wäre ein erster Schritt, um die Kaufkraft der Eltern zu schützen. Darüber hinaus sollten auch die Einkommensgrenzen für den Bezug des Elterngeldes regelmäßig überprüft und an die allgemeinen Einkommensentwicklungen angepasst werden.

Zudem würde eine Anpassung auch den unteren Einkommen helfen, die nur den Mindestsatz von 300 Euro im Monat als Elterngeld beziehen. Hierfür setzen sich die drei Mütter Daniela Weckmann, Sandra Runge und Nancy Koch mit ihrer Petition „#elterngeldhoch“ ein. „Fürsorgearbeit darf keine Arbeit zweiter Klasse sein und muss auch entsprechend finanziell vergütet und gewertschätzt werden. Wer ein Baby bekommt, darf nicht an der Armutsgrenze leben und mit ein paar Hundert Euro abgespeist werden,“ so Sandra Runge in einem Interview mit dem TV-Sender RTL.

Die Einführung eines automatischen Inflationsausgleichs für das Elterngeld könnte dazu beitragen, dass es seine Funktion als finanzielle Unterstützung besser erfüllt und die Eltern in ihrer Rolle als Erwerbstätige und Betreuende nicht übermäßig belastet werden. Auch ein flexibles System, das auf die individuellen Bedürfnisse und Einkommenssituationen der Familien eingeht, ist vorstellbar.

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