Elternzeit: So gibts Extra-Rentenpunkte
So viel Geld steht Eltern zu
Wickeln, Stillen und Staunen, was der Nachwuchs jeden Tag dazu lernt: Während der Elternzeit ist man mit den Gedanken oft ganz woanders als bei der Rente. Verständlich! Doch Mütter müssen sich keine Sorgen machen. Trotz Verdienstausfall in der „Babypause“ und Elterngeld erhalten sie Rentenpunkte.
Elternzeit und Rente: So gibt’s keine Nachteile
Oft sind es immer noch die Mütter, die in den ersten Jahren mit den Kindern zu Hause bleiben. Das zeigen auch die Zahlen des Statistischen Bundesamts. Demnach waren im Jahr 2019 fast ein Viertel aller Mütter, deren jüngstes Kind unter 6 Jahre alt war, in Elternzeit. Bei den Vätern waren es hingegen nur 1,6%. Damit Frauen dadurch später keinen Nachteil bei der Rente haben, gibt es die sogenannte Kindererziehungszeit. Die gute Nachricht ist: Die Beiträge zur Rentenversicherung übernimmt in dieser Zeit der Bund – und das unabhängig davon, ob man Elterngeld bezieht oder erwerbstätig ist.
Erziehungszeiten: So viele Rentenpunkte erhalten Eltern
Doch wie funktioniert die Kindererziehungszeit? Das Prinzip ist einfach: Wer sich um die Erziehung der Kinder kümmert, erhält Rentenpunkte gutgeschrieben – und zwar so, als hätte man normal weitergearbeitet.
- Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, gibt es pro Kind bis zu 2,5 Jahre Erziehungszeit.
- Für Kinder, die später geboren wurden, werden pro Kind Rentenbeiträge für 3 Jahre angerechnet.
„Während dieser Kindererziehungszeit wird man so gestellt, als ob der durchschnittliche Verdienst aller Versicherten erzielt wird”, erklärt Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Wie viel Geld gibt es für die Kindererziehung?
Stiftung Warentest hat ausgerechnet, wie viel Geld es für die Kindererziehung gibt und die Zahlen in einer Übersicht festgehalten. Stand Oktober 2021 erhöht die Kindererziehung die Rente demnach um rund 100 Euro monatlich bei einem Kind, das nach 1992 geboren wurde und 200 Euro bei zwei Kindern. Für Kinder, die vorher geboren wurden, erhalten Mütter oder Väter zusätzlich rund 85 Euro bei einem Kind und etwa 170 Euro bei zwei Kindern.
Wer bekommt Erziehungszeit?
Anspruch auf Kindererziehungszeit haben fast alle Erziehenden. Dazu gehören die biologischen Eltern, Adoptiv-, Stief- oder Pflegeeltern, die sich in den ersten Jahren um die Erziehung ihrer Kinder kümmern. Aber: Nur ein Elternteil erhält Rentenbeiträge gutgeschrieben. „Die Kindererziehungszeit erhält der Elternteil, welcher das Kind überwiegend in Deutschland erzieht”, sagt Braubach. Falls beide Eltern das Kind gleichermaßen erziehen, bekäme die Mutter die Kindererziehungszeit anerkannt. Soll die Erziehungszeit ganz oder teilweise trotzdem dem Vater angerechnet werden, muss das der Rentenkasse mitgeteilt werden. „Diese Erklärung wirkt nur für die Zukunft und maximal zwei Monate rückwirkend“, warnt die Expertin.
Keinen Anspruch auf Kindererziehungszeit haben in der Regel:
- Eltern, die ihre Kinder im Ausland erziehen. Welche Ausnahmen gelten, erklärt die Rentenversicherung in dieser Broschüre.
- Eltern, die bereits eine reguläre Altersvollrente erhalten.
Erhält man Rentenpunkte auch während einer Erwerbstätigkeit?
Nicht nur Eltern, die Elterngeld in Anspruch nehmen, können von Extra-Rentenpunkten profitieren. „Auch neben einer Beschäftigung, sei es in Vollzeit, Teilzeit oder als Minijob, können Kindererziehungszeiten für die spätere Rente berücksichtigt werden”, erklärt Braubach. Dabei werde die Kindererziehungszeit den Rentenansprüchen aus dem eigenen Verdienst hinzu gerechnet. Aber Achtung: Das gilt nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze. Aktuell liege diese bei 84.600 Euro. Wird diese Grenze überschritten, wird die Kindererziehungszeit nur anteilsmäßig angerechnet. Heißt: Je höher der Verdienst, desto niedriger die angerechnete Zeit.
Extra-Rentenpunkte in der Elternzeit: So geht’s
Rentenpunkte für die Erziehungszeit gibt es nicht automatisch: Sie müssen bei der Rentenversicherung beantragt werden. Das Formular heißt V0800 und kann hier heruntergeladen werden. Theoretisch eilt der Antrag nicht, Eltern haben bis zur Rente dafür Zeit. Aber die Expert*innen der Stiftung Warentest raten dazu, den Antrag früh zu stellen. So könne man die eigene Altersvorsorge richtig einschätzen.