EH-Förderung: nur noch mit Siegel

Nachhaltigkeit muss nachgewiesen werden

Bauen-Wohnen 5 min Lesedauer 12.05.2022
Kind malt etwas auf das beschlagene Fenster

Sich sein Traumhaus bauen und dafür noch Gelder aus öffentlicher Hand quasi geschenkt bekommen – wer möchte das nicht? Genau das ist dank der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die günstigen Kredite und Tilgungszuschüsse zur Effizienzhaus-Förderung können Bauwillige seit 21. April im Rahmen des neuen BEG-Programms EH 40 NH beantragen.

Allerdings haben die Häuser dafür verschärftere Anforderungen an den Klimaschutz zu erfüllen als bei den Vorgängerprogrammen EH 55 und EH 40. Diese Programme waren Anfang des Jahres vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) gestoppt worden. Denn eine unerwartet hohe Antragsflut hatte dafür gesorgt, dass die vom Bund in Milliardenhöhe bereitgestellten Mittel schnell ausgeschöpft waren.

  • Gut zu wissen: Das neue BEG-Programm EH 40 NH läuft bis zum 31. Dezember 2022. Doch auch diese Effizienzhaus-Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel des Bundes. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht grundsätzlich nicht.

Für 2023 plant der Bund ein umfassendes Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“. Dabei sollen vor allem die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus eines Gebäudes im Fokus stehen. Eine genaue Justierung wird gerade erarbeitet.

Günstige Zinsen und Tilgungszuschuss

Die Förderung BEG 2022 für Energetisches Bauen privater Gebäude funktioniert im Prinzip über zwei Maßnahmen:

  • Durch ein günstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in den Kreditvarianten 261 und 262. Derzeit beträgt der effektive Jahreszins ab 2,10%. Bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für ein Effizienzhaus sind möglich.
  • Durch den Tilgungszuschuss in Höhe von 12,5% pro Effizienzhaus – also maximal 18.750 Euro. Der Zuschuss dient dazu, die Kreditschuld frisch gebackener Bauherr*innen zu verringern.

Weitere Förderungen über KfW und BEG sind möglich, zum Beispiel für die Baubegleitung durch Fachleute für Energieeffizienz aus der Expertenliste für Fördermittel des Bundes. Für Ihren Antrag auf BEG-Förderung ist Ihre Hausbank – zum Beispiel die ING – die Anlaufstelle. Grundsätzlich gilt: Erst nach Beantragung der Fördermittel dürfen Sie mit Ihrem Bauvorhaben starten.

Hohe Anforderungen für die Programme

Wie sehen die anspruchsvolleren Konditionen für Energetisches Bauen aus, die Bauherr*innen nun erfüllen müssen?

Änderung BEG 2022: Die „40“ im Programmnamen EH 40 NH bedeutet, dass ein Effizienzhaus höchstens noch 40% des mit dem Wert „100“ angesetzten gesetzlichen Standards an Energie verbrauchen darf. Der Vorteil  eines solchen Gebäudes: Der Eigentümer spart Kosten für Heizung und Strom – und das Klima wird entlastet.

  • Wichtig: BEG-Förderung gibt es nur noch bei Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien.

Weitere Details zu den Konditionen der öffentlichen Neubauförderung finden Sie auf der Internetseite der KfW.

Neu ist auch das staatliche Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) als verpflichtende Voraussetzung für eine Förderung durch EH 40 NH. Was es definiert, erklärt das Ministerium so: „Kriterien zur Begrenzung der Treibhausgasemissionen und des Primärenergiebedarfs im Lebenszyklus, aber auch Schadstoffvermeidung in Baumaterialien, zur Barrierefreiheit sowie zur Inanspruchnahme von Ressourcen und zu nachhaltigen Materialgewinnung.“

Flut von 2021: Ausnahmeregelungen gelten weiter

Für Betroffene des Hochwassers vom Juli 2021 gelten weiterhin die Hochwasser-Ausnahmeregelungen gemäß Aufbauhilfegesetz. Das bedeutet vor allem:

  • Sie können bereits mit Ihrem Bauvorhaben starten, bevor Sie den Antrag stellen. Sie können die Förderung also auch noch beantragen, wenn Sie bereits mit dem Wieder-aufbau begonnen haben.
  • Wenn Sie in den letzten Jahren schon eine Förderung aus einem Vorgängerprogramm der BEG erhalten haben, können Sie trotzdem einen neuen Antrag in der BEG stellen. Die üblichen Sperrfristen gelten für Sie nicht.

Neben einer Reihe weiterer Fördermöglichkeiten haben Eigentümer*innen im Fall einer notwendigen einer Komplettsanierung sowie Käufer*innen eines frisch sanierten Effizienzhauses Anspruch auf einen Wohngebäude-Zuschuss 461 durch den Bund. Der Zuschuss beträgt bis zu 75.000 Euro pro Wohneinheit.

Was tun, um eine EH 40 NH-Förderung zu erhalten?

Bauwillige sollten sich mit ihrem Wunsch auf Förderung ihres Effizienzhauses unbedingt vor Unterzeichnung von Handwerksverträgen an eine*n Expert*in ihrer Hausbank wenden. Er oder sie hilft durch den Informationsdschungel und leitet die notwendigen Maßnahmen ein. Der Tilgungszuschuss und eine Baubegleitung werden bei der Gelegenheit durch die Hausbank gleich mit beantragt. Auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle finden Sie einen umfassenden Überblick über die Förderungen und wichtige Hinweise zur Antragstellung.

Jetzt loslegen – oder lieber noch warten?

Die für EH 40 NH genannten Zinssätze – ab 2,1% – können sich je nach Höhe des derzeit steigenden Zinsniveaus ändern. Außerdem ist noch nicht bekannt, wie hoch der Gesamtbetrag ist, den der Bund für die teilweisen Tilgungserlässe beisteuern wird. Sollte man mit seinem Antrag also möglichst bald beginnen – oder besser abwarten?

„Jedes Bauvorhaben ist individuell, daher sind pauschale Empfehlungen schwierig“, meint der KfW-Sprecher Wolfram Schweickhardt. „Wichtig ist aus meiner Sicht, immer auf dem neuesten Informationsstand zu sein. Die Websites des Bundesministeriums und der KfW sind dabei eine gute Quelle. Persönliche Beratung bietet auch das kostenlose KfW-Infocenter.“ Dieses ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter 0800 539 9002 zu erreichen.

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