Energieausweis verstehen
Alles, was Sie hierzu wissen müssen!
Wie energieeffizient ist ein Wohnhaus? Darüber informiert der Energieausweis des jeweiligen Gebäudes. Das Dokument gibt den Energieverbrauch einer Immobilie für Heizung und Warmwasserbereitung an. Bei neueren Ausweisen soll schon optisch ersichtlich sein, wie das Objekt energetisch einzuordnen ist: Es gibt, ähnlich wie bei Elektrogeräten, eine Skala von grün (links) bis rot (rechts), von den Energieeffizienzklassen H bis A+. Dabei gilt: H ist der höchste Energieverbrauch, A+ der niedrigste.
Wichtig zu wissen: Nicht alle Eigentümer und Eigentümerinnen einer Immobilie müssen einen Energieausweis vorlegen können. Nur bei einem Verkauf oder einer Neuvermietung ist das Dokument relevant.
So unterscheiden sich Bedarfs- und Verbrauchsausweis
Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten: Einmal als Bedarfsausweis und einmal als Verbrauchsausweis. Beide dürfen nur von zertifizierten Fachleuten, etwa Energieberaterinnen, Schornsteinfegern, Bauingenieurinnen oder speziellen Online-Portalen ausgestellt werden. Wir haben Muster für Sie erstellt.
Bedarfsausweis (A): Für den Bedarfsausweis sind die Eigenschaften des Gebäudes und seiner Heizung maßgeblich. Fachleute ermitteln auf Basis der technischen Daten der Immobilie den voraussichtlichen Energiebedarf. Bei der Berechnung sind unter anderem Gebäudetyp, Gesamtwohnfläche und Hausdämmung von Interesse.
Verbrauchsausweis (B): Einen Verbrauchsausweis stellen Fachleute oft bei Bestandsimmobilien aus. Dazu ermitteln sie den Energiebedarf auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs. Der Endenergieverbrauch wird in Kilowattstunden (kWh) pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr angegeben. Für den Verbrauchsausweis sind neben der Adresse und Nutzfläche vor allem die Heizkosten- und Verbrauchsabrechnungen aus drei aufeinanderfolgenden Jahren relevant. Das Ende dieses Abrechnungszeitraums darf höchstens 18 Monate zurückliegen. Folglich ist der Verbrauchsausweis davon geprägt, wie sich die Bewohner und Bewohnerinnen verhalten haben. „Vielleicht sind künftige Nutzerinnen und Nutzer sparsamer mit dem Heizen“, sagt Peters.
Energieausweis als Orientierungshilfe
Allerdings: Die Angaben in einem Energieausweis haben Fachleuten zufolge nur einen begrenzten Einfluss auf die Entscheidung für oder gegen einen Kauf oder Mietvertrag. Denn ein objektives Bild in Sachen Energieverbrauch vermittelt der Energieausweis demnach nicht. „Die Farbskala und Effizienzklassen liefern allenfalls grobe Anhaltspunkte, wie hoch der künftige Verbrauch ist“, sagt Aribert Peters vom Bund der Energieverbraucher e.V.
Energieausweis verstehen – Seite für Seite
Egal, ob Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis: Für den Energieausweis gibt es nur ein Formular mit insgesamt fünf Seiten. Für den Bedarfsausweis ist die Seite 2 (siehe Grafik 1) auszufüllen, für den Verbrauchsausweis Seite 3 (siehe Grafik 2).
Seite 1:
Auf dieser Seite ist die Gültigkeit (C) des Energieausweises – in der Regel zehn Jahre – angegeben. Außerdem wird die Registriernummer (D) eingetragen, die seit Mai 2014 ausgestellte Ausweise haben. Ausweisausteller*innen müssen sie beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) beantragen. Des Weiteren sind allgemeine Angaben zum Gebäude zu finden. Außerdem wird ersichtlich, ob es sich um einen Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweis handelt. Zum Abschluss der Seite sind die Austellenden mit Namen, Berufsbezeichnung, Adresse und Unterschrift aufgeführt.
Seite 2:
Die Felder auf Seite 2 mit der Überschrift „Berechneter Energiebedarf des Gebäudes“ sind auszufüllen, falls es sich bei dem Energiepass um einen Bedarfsausweis (siehe Grafik 1) handelt.
Unter Energiebedarf geben die Ausstellenden an, wie hoch die Treibhausgasemissionen (E) sind, die durch Heizen, Lüften und Kühlen des Hauses sowie die Warmwasserbereitung entstehen. Der Wert bezieht sich auf einen Quadratmeter Nutzfläche pro Jahr.
Unter Endenergiebedarf dieses Gebäudes (F) ist einzutragen, wie hoch der Energiebedarf jährlich pro Quadratmeter ist, um heizen und für Warmwasser sorgen zu können. In die Berechnung fließen Gebäudedaten wie Wandstärken, Dämmung und das Heizungssystem ein.
Beim Primärenergiebedarf (G) handelt es sich um den Wert, in den neben der eingesetzten fossilen Energie auch der energetische Aufwand einfließt, der entsteht, wenn ein Energieträger gewonnen, umgewandelt und transportiert wird. Je niedriger dieser Wert ausfällt, desto vorteilhafter.
Bei den Angaben zur Nutzung erneuerbarer Energien (H) ist mithilfe einer Software zu ermitteln, inwieweit diese im Gebäude die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Dabei können mehrere Arten erneuerbarer Energien zum Einsatz kommen.
Unter Vergleichswerte Endenergie (I) lässt sich der Endenergiebedarf einschätzen. Die Skala verdeutlicht, wo genau bestimmte Gebäudetypen mit und ohne energetische Sanierung verortet sind.
Bei Maßnahmen zur Einsparung (J) ist abzulesen, ob die Anforderungen zur Nutzung erneuerbarer Energien laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllt sind.
Seite 3:
Seite 3 des Formulars hat den Titel „Erfasster Energieverbrauch des Gebäudes“ – hier handelt es sich also um einen Verbrauchsausweis (siehe Grafik 2).
Bei diesem Dokument tragen Ausstellende ebenfalls die Werte für Treibhausgasemissionen (E) ein. Anstelle des Endenergiebedarfs wird der Endenergieverbrauch (K) des Gebäudes erfasst – anhand der bisherigen Verbräuche. Außerdem wird ebenfalls der Primärenergiebedarf (I) eingetragen. Zusätzlich werden die Verbräuche von Heizung und Warmwasser (L) aufgelistet. Unter Vergleichswerte Endenergie (M) lässt sich der Verbrauch dann einordnen.
Seite 4 + Seite 5:
Auf Seite 4 des Formulars mit der Überschrift „Empfehlungen zur kostengünstigen Modernisierung“ erhalten Hauseigentümer*innen Tipps, wie eine mögliche energetische Sanierung aussehen könnte – nicht zuletzt auch mit Blick auf eine mögliche Senkung der Heizkosten. „Es gibt jedoch keine Pflicht, diese Empfehlungen umzusetzen“, stellt Peters klar. Auf Seite 5 finden sich Erläuterungen zu einzelnen Fachbegriffen im Energieausweis.
Übrigens: Den Energieausweis des Gebäudes müssen Sie bei Ihrer Bank vorlegen können, falls Sie das Objekt mit einem Immobilienkredit finanzieren. Grund hierfür ist der Green Deal der Europäischen Kommission. Demnach sind in Kreditvergabeprozessen Faktoren wie die Energieeffizienz von Immobilien zu berücksichtigen.