Richtig erben und vererben

So vermeiden Sie den Erbschaftsstreit

Familie 3 min Lesedauer 14.11.2022
Erben und Vererben

Eine gewaltige Erbenwelle rollt auf die deutschen Babyboomer der 60er Jahre zu. Wer den Erbenden klare Verhältnisse ohne Zwist hinterlassen will, regelt schon zu Lebzeiten den Nachlass.

Es geht um viel Geld

Im Zehnjahreszeitraum zwischen 2015 und 2024 sollen 3,1 Billionen Euro vererbt werden, durchschnittlich werden in dieser Zeit je Erbfall 363.000 Euro vererbt. Auch wenn dieser Mittelwert für die große Spanne zwischen Millionenerbinnen und -erben und den Erbschaften, in denen die Nachkommen leer ausgehen, nicht überall die gleiche Aussagekraft hat - dass eine Menge Geld und Vermögen den Besitzer oder die Besitzerin wechselt, sollte klar werden.

Regeln für das Testament

Eine Vielzahl von Erblassern hält die Aufteilung ihres Nachlasses nicht testamentarisch fest; damit überlassen sie ihre Besitztümer der gesetzlichen Erbfolge. Das hat oftmals Streitigkeiten bis hin zur Eskalation vor Gericht zur Folge. Wer schon zu Lebzeiten vorausschauend und berechenbar alle wichtigen Entscheidungen trifft, kann bisweilen teure Irrtümer vermeiden. Doch längst nicht alle Testamente in Deutschland sind überhaupt rechtsgültig.

Wer seinen Nachlass abweichend vom Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt wissen möchte, sollte daher rechtzeitig einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin für Erbrecht aufsuchen, um Formfehler zu vermeiden.

  • Neben dem notariell beglaubigten ist auch ein handschriftliches Testament zulässig. Vorausgesetzt, dass es tatsächlich eigenhändig geschrieben, eindeutig und als letzter Wille klar erkennbar ist. Ort, Datum und Unterschrift des Verfassenden gehören zwingend dazu.
  • An das Erbe dürfen keine sittenwidrigen Bedingungen geknüpft sein. Ein Beispiel: Der Sohn bekommt das Ferienhaus in Frankreich nur, wenn er sich scheiden lässt.
  • Auch nicht zulässig ist es, den gesetzlichen Pflichtanteil für Ehepartner*in, eingetragene Lebenspartner*in, Kinder und Enkel anzutasten. Am besten hinterlegen Sie das Dokument beim Nachlassgericht, damit es später nicht „unter den Tisch“ fällt.

Steuerfreibeträge nutzen

Je enger Sie mit den Erblassenden verwandt sind, desto höher fallen die Freibeträge aus. Für Eheleute und eingetragene Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen sind 500.000 Euro steuerfrei. Außerdem kann jeder Elternteil 400.000 Euro pro Kind steuerfrei vererben.

  • Vererben Großeltern ihren Enkeln und Enkelinnen etwas, werden bis zu einem Betrag von je 200.000 Euro keine Steuern fällig.
  • Für Geschwister, Nichten, Neffen und Lebensgefährt*innen gibt es beim Erben einen steuerlichen Freibetrag von 20.000 Euro.

Vererben oder verschenken?

Mit Schenkungen können Erblassende gegebenenfalls Steuern sparen. Die oben genannten Freibeträge stehen nämlich alle zehn Jahre erneut zur Verfügung. Das Verschenken einer Immobilie an den Ehepartner oder die Ehepartnerin ist unabhängig von ihrem Wert steuerfrei, solange darin Wohnraum selbst genutzt wird.

Erbschaft richtig anlegen

Im Falle einer Erbschaft sollten Sie sich gut überlegen, was Sie mit dem steuerfreien Geldsegen anfangen wollen. Aktien, Anleihen oder Immobilien zur Eigennutzung bieten beispielsweise ein gutes Polster für die Altersvorsorge.

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