Fake-Tickets: Darauf sollten Sie achten

Falsche Konzerttickets entlarven

Sicherheit 5 min Lesedauer 17.07.2023
Fake-Tickets

Spielen Stars wie die Rolling Stones, Beyoncé oder Elton John in Deutschland, sind die Tickets meistens schon nach wenigen Stunden vergriffen. Ticketbörsen wie Viagogo oder private Anbieter auf Social-Media-Plattformen wie Facebook locken dann mit Konzertkarten zu horrenden Preisen. Doch nicht selten stellen sich Angebote als Betrug heraus: Entweder steht der Termin für das Konzert noch nicht fest, das angepriesene Event findet nicht statt oder die Konzertkarten kommen gar nicht erst bei den Käufer*innen an. Um nicht auf Fake-Tickets hereinzufallen, lohnt ein genauer Blick auf die Anzeige.

Fake-Tickets: Vorsicht bei Ticketbörsen

Wer unliebsame Überraschungen wie eine leere Bühne oder die Verweigerung des Einlasses vermeiden möchte, sollte laut Empfehlung der Europäischen Verbraucherzentrale Deutschland (EVZ Deutschland) Konzertkarten grundsätzlich direkt beim Veranstalter oder über das offiziell beauftragte Ticketportal erwerben. Der Grund: „Je mehr Stationen zwischen den Verbraucher*innen und der Veranstaltung liegen, desto schwieriger wird es, wenn es Probleme gibt“, sagt Alexander Wahl, Jurist bei der EVZ Deutschland.

Inzwischen tummeln sich im Internet zahlreiche Plattformen, auf denen Privatpersonen oder gewerbliche Anbieter Eintrittskarten für Veranstaltungen (weiter-)verkaufen. „In den meisten Fällen tun sie dies, ohne vom Veranstalter beauftragt worden zu sein. Verkäufe auf solchen Websites und Ticketbörsen werden daher nicht vom offiziellen Veranstalter geprüft oder überwacht.“

Das Problem kennt auch Tatjana Halm, Rechtanwältin und Referatsleiterin für Recht und Digitales bei der Verbraucherzentrale Bayern (VZ Bayern): „Bei Plattformen wie Viagogo, Facebook aber auch bei Kleinanzeigen werden Privatverkäufe angeboten, die nicht gesichert sind.“

So erkennen Verbraucher*innen falsche Konzerttickets

Tatsächlich lassen sich unseriöse Anzeigen nicht immer eindeutig als Fake erkennen. „Da die Gestaltung und die Art der Tickets vom jeweiligen Veranstalter abhängen, gibt es auch keine einheitlichen Sicherheitsmerkmale, die Verbraucher*innen vorab prüfen können“, erklärt Alexander Wahl.

Die gute Nachricht: Es gibt ihm zufolge eine Reihe von Dingen, auf die Verbraucher*innen vor dem Kauf einer Konzertkarte für ihre Lieblingsband oder ihre(n) Lieblingskünstler*in achten können:

  • Bei kommerziellen Anbietern können Verbraucher*innen zuvor verschiedene Bewertungsportale (z. B. Google, Trustpilot oder Trusted Shops) besuchen. Wenn dort sehr viele schlechte Erfahrungen mit einem Anbieter geschildert werden, ist Vorsicht geboten.
  • Seriöse Verkäufer bieten eine Zahlungsmethode per Lastschrift, Kreditkarte oder Zahlungsdienstleister mit Käuferschutz an. Wenn Zahlungen ausschließlich per Vorkasse möglich sind, sollten Verbraucher*innen aufmerksam werden und von dem Angebot absehen.
  • Werden Tickets angeboten, obwohl der offizielle Vorverkauf noch nicht begonnen hat, ist ebenfalls Vorsicht geboten. Informationen dazu gibt es z. B. auf der Webseite der Band.
  • Prüfen, ob der Veranstalter eine eigene Plattform für den Weiterverkauf anbietet. Beispiel: Einige Fußballvereine betreiben mittlerweile eigene Wiederverkaufsplattformen. Dort können Fans untereinander Tickets zum Originalpreis kaufen und verkaufen.

Tipp: „Manchmal sind die Preise auffällig niedrig, da die Betrüger mit vermeintlichen Schnäppchenpreisen locken wollen“, sagt Tatjana Halm von der VZ Bayern.

Vorsicht bei personalisierten Konzertkarten

Wegen des Schwarzmarkts und der teilweise doppelt so hohen Preise, die dort für eine Konzertkarte aufgerufen werden, haben Veranstalter personalisierte Tickets eingeführt. Bei Zweitanbieterplattformen wie Viagogo kann genau das jedoch zum Problem führen. Zwar sind ein Hologramm, eine Ticketnummer und eine Abrissperforierung Anzeichen für ein echtes Ticket – doch wenn der Name auf der Karte nicht mit dem eigenen übereinstimmt, wird der Zutritt verwehrt.

Vorab also unbedingt informieren, ob sich das Konzertticket auf den eigenen Namen umschreiben lässt. Die Verbraucherzentrale Bundesverband schreibt dazu auf ihrer Website: „Wenn Tickets personalisiert sind, müssen Sie aus unserer Sicht beim Kauf über eine offizielle Ticket-Verkaufsstelle über die Personalisierung, die Möglichkeiten und das Verfahren sowie mögliche Kosten einer Umschreibung informiert werden“.

Das können Verbraucher*innen im Falle eines Betrugs machen

Wer auf eine Betrugsmasche hereingefallen ist, hat kaum eine Chance auf eine Rückerstattung des Geldes. „Leider bleiben die meisten auf ihren Kosten sitzen, da die Verkäufer in der Regel nicht erreichbar sind“, sagt Tatjana Halm. „Schlimmstenfalls sind noch weitere Kosten für eine weite Anreise und Übernachtungen dazugekommen.“

Alexander Wahl von der EVZ Deutschland rät bei Kreditkartenzahlung dazu, bei der Bank einen Chargeback einzuleiten, also eine Rückbuchung der Kreditkartenzahlung auf Verlangen der Karteninhaberin oder des Karteninhabers. „Bei anderen Zahlungsmethoden, wie etwa per Banküberweisung, gibt es hingegen keine Möglichkeit, das Geld einfach zurückzubuchen“, so Wahl.

In jedem Fall sollten Verbraucher*innen, die Fake-Tickets gekauft haben, eines tun: Zur Polizei gehen und den Betrug melden. Das Konzerterlebnis entgeht ihnen zwar auch dann, aber nur so kann vermieden werden, dass bald noch andere vor einem leeren Briefkasten oder einer Bühne ohne Lieblingskünstler*in stehen.

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