Ihre Finanzen im Februar
Was jetzt neu ist
Der Februar bringt nicht nur Neues bei den Preisbremsen für Strom und Gas – lesen Sie, was sich alles ändert.
Preisbremsen für Energie gelten auch rückwirkend
Zwar kommt die sogenannte Gaspreisbremse erst zum 1. März 2023 – die geplanten Entlastungen sollen dann aber auch rückwirkend für Januar und Februar 2023 gelten. Vorgesehen ist, dass ein Grundkontingent von 80% des Vorjahresverbrauchs für Haushalte sowie für kleine und mittlere Unternehmen maximal 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh) kostet. Für Fernwärme beträgt der gedeckelte Preis pro kWh 9,5 Cent. Weitere Steuern und Abgaben fallen darauf nicht an. Für Verbrauche oberhalb des Grundkontingents gilt der gültige Arbeitspreis des jeweiligen Gasversorgers.
Der Strompreis wird ab 1. März bei 40 Cent pro kWh gedeckelt. Auch hier gilt der Pauschalpreis für 80% des Vorjahresverbrauchs – und die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 werden Ihnen rückwirkend angerechnet.
Ab Februar: NRW will Firmen helfen
Für die von der Energiekrise besonders betroffenen Unternehmen in Deutschland gibt es finanzielle Unterstützung. In NRW etwa hat die Landesregierung einen Härtefallfonds auferlegt, um mit rund 100 Millionen Euro in Bedrängnis geratenen Firmen zu helfen. Eine Plattform, über die betroffene Unternehmen Gelder beantragen können, solle Anfang Februar zur Verfügung stehen, heißt es in einem Medienbericht.
Bund und Länder hatten sich im Grundsatz Anfang Dezember 2022 darauf verständigt, Unternehmen, die unter der Energiekrise leiden, finanziell zu helfen. Der Bund stellt für die Härtefallregelung eine Milliarde Euro bereit.
Zweiter Heizkostenzuschuss für rund zwei Millionen Menschen
Ein zweiter Heizkostenzuschuss für rund zwei Millionen Menschen ist beschlossene Sache. Wann genau die Einmalzahlung kommt, ist aber noch unklar. Ursprünglich sollte das Geld bis Ende 2022 an die Empfänger*innen fließen – jetzt ist nach Angaben des Deutschen Städtetags mit der Auszahlung entweder Ende Januar 2023 oder Anfang Februar 2023 zu rechnen.
Den zweiten Heizkostenzuschuss bekommen
- rund 660.000 Haushalte mit Wohngeld, in denen rund 1,5 Millionen Menschen leben sowie
- gut 553.000 Studierende und Azubis mit BAföG, Menschen in Aufstiegsfortbildung sowie Azubis mit Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld.
Die Höhe des einmaligen Zuschusses ist bei Wohngeldhaushalten nach der Personenzahl gestaffelt: Ein Ein-Personen-Haushalt bekommt 415 Euro, ein Zwei-Personen-Haushalt 540 Euro. Für jede weitere Person gibt es 100 Euro. Azubis, Schüler*innen sowie Studierende, die zuschussberechtigt sind, erhalten jeweils einen Heizkostenzuschuss von 345 Euro.
Pflicht: Zwei Masken im Auto-Verbandskasten
Autobesitzer*innen haben in aller Regel einen Verbandskasten in ihrem Fahrzeug. Ab dem 1. Februar 2023 besteht die Pflicht, zusätzlich zu dem sonstigen Inhalt eines Verbandskastens auch zwei medizinische Masken oder FFP2-Masken mitzuführen. Gibt es in einem Fahrzeug keinen Verbandskasten oder ist er unvollständig, droht im Fall einer Verkehrskontrolle ein Bußgeld in Höhe von zehn Euro.
Bund finanziert präventive Corona-Tests nicht mehr
Für präventive Corona-Tests kommt der Bund nur noch bis Ende Februar 2023 auf. Ab 1. März 2023 finanziert der Bund weder
- Bürgertests, noch
- PoC-Antigentests von Personal in Gesundheitseinrichtungen, noch
- Tests vor Aufnahme in eine Gesundheitseinrichtung, noch
- Tests vor einer ambulanten Operation.
Bei präventiven Tests, die in Praxen oder Teststellen ab dem 1. März 2023 erfolgen, ist es nicht mehr möglich, diese über die Kassenärztlichen Vereinigungen abzurechnen.
Energiesparlampen mit Quecksilber vor dem Aus
Vor zehn Jahren waren es die „Energiesparlampen“, die die herkömmliche Glühbirne ersetzten. Jetzt geht auch für die Leuchtstofflampen, in denen giftiges Quecksilber steckt, das Licht aus: Ab Ende Februar 2023 ist es nicht mehr erlaubt, die derzeit noch erhältlichen Modelle mit Stecksockel zu produzieren. Lediglich Restbestände sind nach Angaben der Verbraucherzentralen noch zu haben. Ab Ende August 2023 gilt das Verbot auch für Leuchtstofflampen in Röhrenform beziehungsweise deren derzeit noch erhältliche Typen T5 und T8. Ebenfalls betroffen sind Hochvolt-Halogenlampen mit R7s-Socken. Sie finden sich teilweise noch in veralteten Deckenflutern.
Jetzt heißt es für alle: LED-Lampen kaufen. Sie kommen ohne giftiges Quecksilber aus.
Ukraine-Spenden weiterhin unbürokratisch absetzbar
Wer an Geschädigte des Ukraine-Kriegs spendet, kann die Zuwendung weiterhin unbürokratisch steuerlich absetzen. Das Bundesfinanzministerium hat eine entsprechende Regelung verlängert. Alle, die bis zum 31. Dezember 2023 an eine inländische gemeinnützige Organisation zugunsten von Ukraine-Kriegsgeschädigten spenden, brauchen für die Steuererklärung lediglich den einfachen Zahlungsbeleg vorzuhalten. Das können beispielsweise ein
- Bareinzahlungsbeleg
- Kontoauszug
- Lastschrifteinzugsbeleg
sein. Regulär finden Spenden steuerlich Berücksichtigung, wenn eine Zuwendungsbestätigung des Zahlungsempfängers vorliegt.
Podcast: Die EZB macht es den Märkten nicht einfach
Die Finanzmärkte hatten 50 Basispunkte erwartet, die Europäische Zentralbank hatte 50 Basispunkte in Aussicht gestellt, auf der gestrigen EZB-Ratssitzung wurde eine Leitzinserhöhung von 50 Basispunkten beschlossen. So weit, so langweilig. Könnte man denken. Doch die begleitende Kommunikation treibt Carsten Brzeskis Blutdruck in die Höhe. Wo will die EZB hin, wie will sie dorthin kommen – und woran will sie überhaupt festmachen, ob sie angekommen ist? Auf der gestrigen Pressekonferenz wurde das nicht klar. Im Gespräch mit Sebastian Franke versucht unser Chefvolkswirt dennoch, Antworten auf diese Fragen zu finden.
Chart of the Week: Mit 250 Sachen in die Realwirtschaft
Im vergangenen Jahr hat die EZB die Leitzinsen in nur 6 Monaten um insgesamt 250 Basispunkte angehoben und steckt damit im aggressivsten Zinserhöhungszyklus, den der Euroraum je gesehen hat. Bis Zinserhöhungen, so umfangreich sie auch sein mögen, dann wirklich in niedrigerer Inflation resultieren, braucht es zwar einige Monate – doch die geldpolitischen Maßnahmen haben definitiv schon ihren Weg in die Realwirtschaft gefunden. Weiterlesen
Aktuelles von den Märkten
In der ersten Folge des Jahres gibt Carsten Brzeski, Chefvolkswirt der ING Deutschland, einen Ausblick auf das Jahr 2023: Gibt es hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung einen Lichtblick am Ende des Tunnels oder sieht es in diesem Jahr noch eher düster aus?