Ihre Finanzen im Februar

Was sich jetzt zu wissen lohnt

Aktuelles 5 min Lesedauer 15.01.2024
Neues im Februar 2024

Mehr erfahren über Heizungstausch, Photovoltaikförderung, Steuervergünstigungen und den Bundeshaushalt 2024.

Inhaltsverzeichnis
  1. Wie und in welchen Fällen Spenden von der Steuer absetzbar sind
  2. Heizungsaustausch: Förderanträge ab Ende Februar 2024 bei der KfW einreichen
  3. Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen sinkt
  4. Neue Regeln für digitale Dienste ab dem 24. Februar
  5. Haushaltsentwurf für 2024 könnte am 2. Februar den Bundesrat passieren
  6. Podcast: Goldgräberstimmung wegen Künstlicher Intelligenz - Hype oder echte Revolution?
  7. Und zu guter Letzt: Bonuszahlungen der Krankenkasse müssen Sie nicht versteuern

Wie und in welchen Fällen Spenden von der Steuer absetzbar sind

Sie haben Geld gespendet? Das können Sie unter bestimmten Bedingungen gegenüber dem Fiskus geltend machen. Wenn Sie an eine gemeinnützige Organisation gespendet haben, tragen Sie die Summe in der Steuererklärung des jeweiligen Jahres in der Anlage Sonderausgaben ein. Bis zu einer Höhe von 20% der Gesamteinkünfte sind Spenden absetzbar. Liegen die Spendenzahlungen höher, lassen sie sich auch zu einem späteren Zeitpunkt steuerlich berücksichtigen – indem Sie den Rest ins Folgejahr vortragen.

Eine Spende gilt steuerlich als Sonderausgabe, wenn sie freiwillig und ohne Gegenleistung erfolgt ist. Zudem müssen Sie die Geld- oder Sachspende unmittelbar den steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken des jeweiligen Vereins oder einem sogenannten Zweckbetrieb zuführen.

Gut zu wissen: Unter einem Wert von 300 Euro reicht bei Spenden an juristische Personen des öffentlichen Rechts ein Kontoauszug zur Vorlage beim Finanzamt, ansonsten ist die Vorlage einer „Zuwendungsbestätigung“ – ausgestellt vom Empfänger der Spenden – erforderlich. In Katastrophenfällen gilt diese Regelung oft auch für Beträge über 300 Euro. Bei größeren Spenden benötigen Sie eine sogenannte Zuwendungsbestätigung. Die Nachweise reichen Sie dem Finanzamt erst auf dessen Verlangen hin ein.

Heizungsaustausch: Förderanträge ab Ende Februar 2024 bei der KfW einreichen

Ungeachtet der unklaren Haushaltslage soll es dabei blieben: Privateigentümer*innen von Immobilien und Selbstnutzer*innen bekommen von diesem Jahr an eine höhere Förderung für eine neue Heizung – die entsprechenden Anträge hierfür können Interessierte laut Bundeswirtschaftsministerium ab dem 27. Februar bei der staatlichen Förderbank KfW einreichen. Vorgesehen ist, neben einer Grundförderung von 30% einen Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20% für alle zu gewähren, die bis 2028 ihre alte fossile Heizung austauschen. Haushalte mit geringem Einkommen kommen in den Genuss von einem zusätzlichen Bonus von bis zu 30%. Interessierte können einen Fördersatz von maximal 70% in Anspruch nehmen.

Gut zu wissen: Hauseigentümer*innen können Aufträge an Handwerker*innen bereits seit Ende Dezember 2023 erteilen – den Antrag auf Förderung können sie später stellen, wie das Bundeswirtschaftsministerium auf seiner Website erklärt.

Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen sinkt

Von Februar an sinkt die Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen, die erstmals in Betrieb gehen – und zwar von 8,2 Cent pro kWh um 1% auf 8,11 Cent. Diese Vergütung gilt für Anlagen bis einschließlich zehn Kilowatt Peak (kWp). Für Anlagen, die zuvor ihren Betrieb aufnahmen, bleiben die für 20 Jahre festgelegten Vergütungssätze bestehen.

Ab dem 1. Februar 2024 sinken nach Angaben von Verbraucherschützern die Vergütungssätze alle sechs Monate um ein Prozent.

Neue Regeln für digitale Dienste ab dem 24. Februar

Ab dem 24. Februar gilt der sogenannte Digital Services Act (DSA). Dieses EU-Gesetz verpflichtet digitale Dienstleister, vor allem Online-Plattformen, dazu, mehr in Sachen Schutz und Transparenz für Verbraucher*innen zu tun. Dabei gilt Verbraucherschützern zufolge: Was offline illegal ist, muss auch online illegal sein.

Online-Marktplätze stehen beispielsweise in der Pflicht, gefälschte Produkte oder gefährliches Spielzeug so gut wie möglich zu entfernen. Zugleich müssen sie Kund*innen warnen. Verbraucher*innen bekommen bessere Beschwerdemöglichkeiten, wenn Regeln verletzt werden. Den Betreibenden von Online-Plattformen ist es untersagt, Nutzer*innen auf Basis sensibler persönlicher Daten Werbung auszuspielen. Dazu gehören beispielsweise die ethnische Zugehörigkeit oder die sexuelle Orientierung. Bereits seit dem 25. August 2023 müssen sehr große Plattformen und Suchmaschinen, die mehr als 45 Millionen Nutzende pro Monat verzeichnen, sich an Teile des Digital Services Act halten.

Haushaltsentwurf für 2024 könnte am 2. Februar den Bundesrat passieren

Lange hat es Streit um den Haushalt 2024 gegeben. Die Ampelkoalition musste das Budget neu schnüren, nachdem ihr mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts überraschend ein nicht unerheblicher Teil ihrer Haushaltsplanung weggebrochen war. Die Koalitionäre einigten sich schließlich. Nach den abschließenden Beratungen im Bundestag wird sich der Bundesrat voraussichtlich am 2. Februar mit dem Etat befassen.

Podcast: Goldgräberstimmung wegen Künstlicher Intelligenz - Hype oder echte Revolution?

Künstliche Intelligenz ist in aller Munde – doch was genau bedeutet sie eigentlich für uns? Manche sehen in den Möglichkeiten, die KI mit sich bringt, eine deutliche Steigerung der Produktivität, andere bangen um den eigenen Job – und unsere Volkswirtinnen? Inga Fechner und Franziska Biehl sprechen über die Chancen und Herausforderungen, die KI mit sich bringt und darüber, was sie mit den jüngsten Aktienmarktrekorden zu tun hat.

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Und zu guter Letzt: Bonuszahlungen der Krankenkasse müssen Sie nicht versteuern

Sie haben eine Bonuszahlung von Ihrer Krankenkasse bekommen – beispielsweise für Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen oder Sportabzeichen? Über eine solche Zahlung können Sie sich gleich doppelt freuen: Einmal über das Geld an sich und einmal darüber, dass Sie es nicht versteuern müssen.

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