Ihre Finanzen im Februar

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Aktuelles 5 min Lesedauer 15.01.2025
Februar 2025

Krankenkassen-Wechsel, Spenden von der Steuer absetzen, plus: Tipps zum Stromsparen in der Küche.

Inhaltsverzeichnis
  1. Ihre Krankenkasse hat den Zusatzbeitrag erhöht? – Sonderkündigungsrecht bis Ende Januar
  2. Spenden steuerlich absetzen
  3. Tipps zum Stromsparen in der Küche
  4. Gut zu wissen: Der neue Bundestag wird erheblich kleiner
  5. Podcast: Der US-Handelskrieg hat begonnen – wie geht’s weiter und wer ist als nächstes dran?

Ihre Krankenkasse hat den Zusatzbeitrag erhöht? – Sonderkündigungsrecht bis Ende Januar

Falls Ihre Krankenkasse zum 1. Januar 2025 den Zusatzbeitrag erhöht hat, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht bis zum 31. Januar 2025. Sie haben dann die Option, zu einer preislich günstigeren Kasse zu wechseln. Dieses Sonderkündigungsrecht können Sie nach Angaben von Verbraucherschützern auch ausüben, wenn Sie noch nicht zwölf Monate Mitglied in der jeweiligen Krankenkasse sind.

Allerdings: Wer sich bei einer neuen Krankenkasse anmeldet, ist dort noch nicht direkt Mitglied. Bei Ihrer bisherigen Kasse müssen Sie eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende einhalten. Sie sind also nach Ihrer Kündigung noch zwei Monate Mitglied bei Ihrer bisherigen Krankenkasse und müssen dann auch den erhöhten Zusatzbeitrag zahlen. Die Mitgliedschaft bei der neuen Kasse beginnt erst zum 1. April 2025. Weitere Infos bei der Verbraucherzentrale NRW.

Spenden steuerlich absetzen

Bald erstellen viele wieder ihre Steuererklärung. Dabei nicht vergessen: Spenden, die Sie beispielsweise in der Weihnachtszeit getätigt haben, sind in der Steuererklärung in der Anlage Sonderausgaben bis zu einer Höhe von 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte abzugsfähig. Höhere Spenden in einem Jahr können Sie in das Folgejahr vortragen und dann erneut Ihre Steuerlast senken.

Voraussetzung, dass der Fiskus Spenden als Sonderausgaben anerkennt: Sie müssen freiwillig und ohne Erwartung einer Gegenleistung etwa an eine gemeinnützige Organisation erfolgen. Zudem muss die Geld- oder Sachspende unmittelbar den steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken des jeweiligen Vereins oder einem sogenannten Zweckbetrieb zugeführt werden.

Wichtig zu wissen: Bei einer Spende von unter 300 Euro genügt dem Finanzamt ein vereinfachter Nachweis, also etwa ein Kontoauszug. In Katastrophenfällen ist dies häufig auch bei Beträgen über 300 Euro der Fall. Bei Spenden von über 300 Euro verlangt der Fiskus mitunter eine Zuwendungsbestätigung. Spendende sollten sich also eine Zuwendungsbestätigung ausstellen lassen – sie müssen diese nur vorlegen, wenn das Finanzamt danach fragt.

Weitere Infos bei der Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.

Tipps zum Stromsparen in der Küche

Kochen und Backen daheim in der Küche kann mitunter hohe Stromkosten verursachen. Drei Tipps, wie Sie Energie und damit bares Geld sparen können:

  1. Kochen mit Deckel: Viel Energie lässt sich einsparen, wenn man auf einen Topf beim Kochen den passenden Deckel legt. Achten Sie außerdem darauf, dass die Herdplatte zur Topfgröße passt. Der Topf darf eher etwas größer als etwas kleiner ausfallen. Auf diese Weise kann man nach Angaben der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online beim Kochen den eigenen Energieverbrauch um die Hälfte senken und so pro Jahr 27 Euro einsparen.
  2. Ofen nicht vorheizen: Es ist nicht zwingend nötig, den Backofen in der Küche vorzuheizen, wie es in vielen Rezepten heißt. Oft reicht es laut co2online, den Backofen erst anzuschalten, wenn der Auflauf oder die Aufbackbrötchen im Gerät liegen. Gegebenenfalls müssen Sie dann die Garzeit etwas anpassen, also das Essen etwas länger im Ofen garen als im Rezept angeben. Auf jeden Fall nutzen Sie so die Energie effizienter. Oft ist es auch möglich, den Ofen gegen Ende der Garzeit etwas früher auszuschalten und die Restwärme zum Fertigbacken zu nutzen. Das gilt zumeist auch für Elektroherdplatten. So lässt sich laut co2online rund 26 Euro pro Jahr sparen.
  3. Wasserkocher nutzen: Wer sich einen Tee kochen möchte, sollte – um Energie effizient zu nutzen – gerade für kleinere Mengen auf einen Wasserkocher setzen, anstatt das Wasser auf dem Elektroherd zu erhitzen. Denn der Wasserkocher gibt laut co2online weniger Abwärme frei. Beim Kauf eines Gerätes sollten Sie darauf achten, dass der Wasserkocher sich nach dem Erhitzen sofort ausstellt. Besonders energiebewusst handeln Sie, wenn Sie in dem Wasserkocher nur so viel Wasser wie benötigt erhitzen.

Weitere Tipps bei co2online.

Gut zu wissen: Der neue Bundestag wird erheblich kleiner

Am 23. Februar kommt es zu einer vorgezogenen Bundestagswahl. Dafür hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier Ende Dezember 2024 den Weg freigemacht, nachdem die Ampel-Koalition zerbrochen ist. Unabhängig vom Ausgang der Wahl steht fest: Der neue Bundestag wird viel kleiner. Denn die Zahl der Mandate wird nach der jetzt greifenden Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition auf 630 begrenzt. Dies wird in erster Linie durch das Wegfallen von Überhang- und Ausgleichsmandaten erreicht. Zum Vergleich: Im Jahr 2021 waren noch 735 Abgeordnete in den Bundestag gewählt worden.

Podcast: Der US-Handelskrieg hat begonnen – wie geht’s weiter und wer ist als nächstes dran?

Wir sind in der dritten Amts-Woche von US-Präsident Donald Trump angekommen – und das Tempo, mit dem Executive Orders unterzeichnet werden, und das gesamte System USA auf den Kopf gestellt wird, ist rasant. Im Handelsstreit ist der Startschuss gefallen. 25% Zölle auf mexikanische und kanadische Güter, 10% auf Energie aus Kanada und chinesische Güter sollten es sein. Doch nach einigem Hin und Her haben Kanada und Mexiko einen 30-tägigen Aufschub erhalten. China sieht sich hingegen seit Dienstag mit neuen Zöllen konfrontiert und hat bereits Gegenmaßnahmen eingeleitet. Was die Zölle für die Wirtschaft bedeuten, wie es im Zollstreit weitergeht, wann die EU an der Reihe ist und was sie Präsident Trump anbieten könnte, besprechen Carsten Brzeski und Inga Fechner in dieser Podcast-Folge.

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