Passives Einkommen oder das schnelle Geld? So machen Sie sich als Finanzagent*in strafbar!
Oft steckt Geldwäsche dahinter
Steigende Inflation, hohe Energiepreise – viele sehen sich aktuell nach einer zusätzlichen Einnahmequelle um. Im Internet stoßen dabei nicht wenige auf ein Jobangebot als Finanzagent*in. „Stellen Sie uns Ihr Konto für einen Finanztransfer zur Verfügung und kassieren Sie dafür eine satte Provision“, heißt es da etwa. Doch Achtung: Was so verlockend klingt, ist in Wahrheit eine Betrugsmasche.
Dubioses Jobangebot: Das sollen Finanzagent*innen gegen eine Provision tun
Die Inserierenden locken mit scheinbar fantastischen Arbeitskonditionen. Finanzagent*innen sollen lediglich ihr eigenes Girokonto für Finanztransfers zur Verfügung stellen. Sie haben die Aufgabe, möglichst schnell Geldbeträge, die Ihnen Dritte überwiesen haben, per Überweisung, Bargeldversand oder via Finanztransferdienstleister wie etwa Western Union an eine dritte Person (oft im Ausland) zu überweisen. Auch möglich ist der Kauf von Produkten, wie z.B. hochwertige Elektroartikel, die an den Arbeitgeber im Rahmen des Arbeitsverhältnisses geschickt werden sollen. Dafür gibt es eine Provision zwischen 5% und 20%, die Sie gleich vom Überweisungsbetrag abziehen dürfen. Und: „Bei dieser Betrugsmasche gibt es noch eine zweite Variante“, sagt ein Sprecher des Landeskriminalamtes (LKA) NRW. Die sieht so aus: Kriminelle locken Bürger*innen ebenfalls mit einem Jobangebot und bitten sie, ihr eigenes Konto an die „Arbeitgeber“ zu „vermieten“. Dazu sollen sie ihr Konto mit Zugangsdaten, PIN und TAN zur Verfügung stellen. Als „Lohn“ stellen die Kriminellen eine „Miete oder Provision“ in Aussicht.
Eine weitere Variante des Betruges dreht sich um Produkttests. Die Betrügenden geben vor, entsprechende Tester*innen zu suchen, die dann z.B. eine Banking-App bewerten sollen. Die Anzeigen klingen verlockend: einfacher Nebenjob von zu Hause, keine Vorkenntnisse nötig und schnelle Einarbeitung. Es reichen ein Computer, ein Smartphone und eine stabile Internetverbindung. Die Betrügenden lassen den Tester*innen Zugangsdaten zukommen. Per Videoident-Verfahren stellen die „Tester*innen“ somit ihre Identität zur Verfügung und eröffnen unwissentlich ein echtes Bankkonto auf ihren Namen. Sie gehen aber immer noch von einem Produkttest aus und bemerken nicht, dass das Konto in Täter*innenhände gelangt. Während sie selbst nie Zugriff auf diese Konten haben, nutzen die Täter*innen es zur Geldwäsche – bis im schlimmsten Fall die Polizei eingeschaltet wird.
Übrigens: Statt „Finanzagent*in“ finden sich in dubiosen Jobangeboten auch diese Bezeichnungen:
- Financial Agent
- Finanzmanager*in
- Escrow Agent
- Treuhandagent*in
- Prozessmanager*in
- Regional Manager*in für Zahlungsbearbeitung
Egal, wie die Bezeichnung lautet: Finger weg von einem solchen Arbeitsverhältnis! Inzwischen werden auch eigentlich unauffällige Berufsbezeichnungen wie Aushilfe für Evaluierungen, Mitarbeiter m/w/d im Prozesscontrolling, Produkttester/Produkttesterin (zu Identifikationsverfahren), App-Tester/ App-Testerin, Aushilfe im Büro m/w/d, Minijob Bürotätigkeit oder Datenerfasser/Datenerfasserin von Kriminellen gekapert.
„Arbeitsverhältnis“ Finanzagent*in – woher kommt das Geld?
Vielen drängt sich die Frage auf, woher das Geld überhaupt stammt. Nach Polizeiangaben kommt es vor allem
- aus „Phishing“-Aktionen: Betrüger*innen fischen im Internet Kontozugangsdaten von ihren Opfern ab und überweisen von deren Konten Geld auf Konten von zuvor angeworbenen Finanzagent*innen, die das Geld weiter ins Ausland transferieren sollen.
- aus betrügerischen Internet-Auktionen: Kriminelle bieten Waren auf Internet-Auktionsplattformen zu ungewöhnlich niedrigen Preisen an. Käufer*innen sind aufgefordert, den Kaufpreis auf das Konto eines Finanzagenten zu überweisen. Die georderten Waren erhalten die Käufer*innen allerdings nie.
Welche Konsequenzen eine Tätigkeit als Finanzagent*in haben kann
Viele lassen sich durch die „hohen Gewinnaussichten bei niedrigstem persönlichem Aufwand“ immer wieder auf ein „Arbeitsverhältnis“ als Finanzagent*in ein. Damit machen sie sich jedoch strafbar – wer auffliegt, dem oder der droht eine Strafanzeige wegen Verdachts auf Geldwäsche. Die Folgen:
- Eine Freiheitsstrafe sowie Schadensersatzansprüche der Geschädigten.
- Ein Verfahren der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Sie müssen sich wegen des Betreibens unerlaubter Finanzdienstleistungsgeschäfte verantworten.
- Ihre Bank kündigt Ihnen das Konto.
Arbeitsverhältnis als „Warenagent*in oder „Paketagent*in“ – bitte ebenfalls ignorieren
Oftmals suchen Kriminelle via Internet auch Warenagent*innen. Interessierte sollen ihr Konto zur Verfügung stellen, darauf überweisen Ihnen die Kriminellen Geld. Mit dem Geld kaufen die Opfer hochwertige Waren wie etwa Smartphones oder Tablets und verschicken sie an Adressen, die sie zuvor erhalten haben, gegen Provision weiter. Das überwiesene Geld stammt allerdings aus kriminellen Taten.
Ein weiteres betrügerisches Jobangebot ist der/die „Paketagent*in“. Hierbei bestellen die Täter im Namen einer anderen Organisation oder eines anderen Unternehmens und auf dessen Rechnung eine bestimmte Ware. „Das Paket geht dann an die ‚Paketagenten‘, die zuvor mit den Tätern einen Onlinevertrag für einen Nebenjob geschlossen haben“, erläutert der LKA-Sprecher. Ihre Aufgabe ist es, das Paket, ohne es zu öffnen, neu zu frankieren und an eine andere Adresse umzuleiten. Die Paketaufkleber mit der Weiterleitungs-Adresse erhalten sie von einer Internetseite, zu der sie zuvor Zugang erhalten haben. Vor dem Versand werden die Pakete oftmals fotografiert und das Bild an den „Chef“ gesendet. Die Täter erhalten die Ware, die geschädigte Organisation die Rechnung.
Wann Sie bei einem Jobangebot stutzig werden sollten
Auch wenn Sei dringend einen Job suchen – lesen Sie sich Anzeigen und Angebote immer gründlich in Ruhe durch. Und:
- Überlassen Sie niemandem Zugangsdaten zum Internetbanking (Inkl. Passwörter) zu Ihrem privaten Konto
- Prüfen Sie bei dubiosen Angeboten stets die angegebene Homepage.
- Googeln Sie den Unternehmensnamen und schauen Sie, ob es weitere Unternehmen mit ähnlichen Namen gibt.
- Werden Sie misstrauisch, wenn Sie sich für etwas legitimieren sollen, was Sie nicht selbst beantragt haben – bei Vermieter*innen und Arbeitgeber*innen ist ein Identifikationsverfahren (z.B. Videoident oder Post Ident) niemals notwendig!
- Recherchieren Sie alle unklaren Namen oder Begriffe
- Seien Sie misstrauisch, wenn Sie einen Geldbetrag, den man Ihnen zuvor auf das eigene Konto überweist, ins Ausland transferieren sollen.
- Ignorieren Sie Anfragen, bei denen es darum geht, empfangene Geldbeträge in eine Kryptowährung wie zum Beispiel Bitcoin umzutauschen.
- Öffnen Sie keine E-Mails und deren Anhänge, in denen Ihnen jemand ein Jobangebot unterbreiten möchte. Sie enthalten sehr häufig Schadsoftware.
- Abbrechen sollten Sie auch, wenn man im Bewerbungsverlauf eine Ausweiskopie von Ihnen haben will: So etwas ist auf keinen Fall seriös und kann Ihnen weitere Schwierigkeiten bringen.
Sollten Sie bereits auf ein dubioses Jobangebot eingegangen sein: Führen Sie keine Transaktionen durch.
Weitere Infos gibt es bei der Polizei.
Was kann ich als Betroffene*r tun?
- Sichern Sie alle Daten wie Telefonnummern und Mailadressen sowie alle Chatverläufe und Mails.
- Machen Sie Screenshots von den Stellenanzeigen, Homepages und Livechats. Mit diesem Material bringen Sie den Identitätsdiebstahl zur Anzeige.
- Sie sollten auch Anzeige erstatten, wenn noch kein materieller Schaden entstanden ist. Die Behörden veranlassen dann, dass die Bank das Konto schließt, und bereinigen Ihre Schufa.
- Ab dem Zeitpunkt der Anzeige sind sie vor Ansprüchen Dritter sowie Strafverfolgung weitgehend geschützt.
- Zusätzlich sollten Sie Mailadressen beim Mailprovider (beispielsweise Hotmail) und die Stellenanzeige bei der Jobbörse oder der Kleinanzeigenseite melden. Auch wenn die Täter wahrscheinlich schnell eine neue Email-Adresse und Stellenanzeige online haben, kann man ihnen so zumindest ein paar Steine in den Weg legen.