Finanzen in der Schwangerschaft

Von Mutterschafts- bis Elterngeld

Familie 4 min Lesedauer 17.03.2025
finanzen-in-der-schwangerschaft

Mit dem positiven Schwangerschaftstest in der Hand beginnt eine abenteuerliche Reise. Neben der Euphorie (und gleichzeitiger Panik) über den baldigen Nachwuchs sollten werdende Eltern nicht nur die Schwangerschaftsvorsorge, sondern auch die Finanzen im Blick behalten. Vor allem bei Selbstständigen sind die Bedingungen anders als bei Festangestellten. Eine Übersicht über die wichtigsten To-dos und Leistungen.

Finanzielle Unterstützung durch Mutterschaftsgeld

Welche Mutterschaftsleistungen Frauen bekommen können, hängt von der Arbeitssituation ab. Das Familienportal des Bundes unterscheidet zwischen werdenden Müttern,

  • die nicht-selbstständig erwerbstätig,
  • selbstständig erwerbstätig,
  • geringfügig beschäftigt oder
  • nicht berufstätig sind.

„Frauen, die vor der Schwangerschaft einen sozialversicherungspflichtigen Job hatten, haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld und eine vollständige Lohnfortzahlung während des Mutterschutzes“, erklärt Claudia Müller, unabhängige Finanzberaterin und Gründerin des Female Finance Forum.

Das Mutterschaftsgeld wird sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt ausgezahlt. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich der Zeitraum auf zwölf Wochen nach der Geburt. Eine Bescheinigung von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin über die Schwangerschaft muss spätestens sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bei der Krankenkasse eingereicht werden.

Gleiches gilt im Falle eines Beschäftigungsverbots vor Beginn und nach Ende der Mutterschutzfristen. In der Regel wird dann das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft als Mutterschutzlohn gezahlt.

  • Gut zu wissen: Wer geringfügig beschäftigt ist, bekommt je nach Versicherungsstatus bis zu 13 Euro pro Tag. Genauere Informationen für alle Schwangeren hat das Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf seiner Website zusammengefasst.

Für Selbstständige gelten die im Mutterschutzgesetz genannten Schutzfristen und individuellen Beschäftigungsverbote nicht. Daher haben sie auch keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Selbstständige Frauen und Freiberuflerinnen können sich jedoch freiwillig versichern und für die Dauer der gesetzlichen Schutzfristen Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengelds erhalten, was zusätzlich abgeschlossen werden muss. In der Regel werden 70 % des durchschnittlichen Einkommens der letzten 12 Monate gezahlt.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Elterngeld gibt es in drei Varianten:

  • Basiselterngeld
  • ElterngeldPlus (entspricht der Hälfte des Basiselterngeldes, jedoch für den doppelten Zeitraum)
  • Partnerschaftsbonus

Nach dem Mutterschaftsgeld schließt sich das Elterngeld an. „Das Basiselterngeld für Angestellte beträgt etwa 65 % des durchschnittlichen Nettogehalts der letzten 12 Monate und wird in Abhängigkeit der Höhe des Einkommens ausgezahlt“, erläutert Claudia Müller. Das Elterngeld kann von jedem Elternteil beantragt werden, für insgesamt 14 Monate, was auch für Alleinerziehende gilt.

Der Antrag kann erst nach der Geburt gestellt werden und wird für maximal drei Lebensmonate rückwirkend gezahlt. Für den Partnerschaftsbonus gelten weitere Reglungen, die das Familienportal des Bundes zusammengefasst hat.

  • Gut zu wissen: Den Antrag auf Elterngeld unbedingt ab Geburtsdatum und nicht ab Geburtsmonat stellen! Ansonsten zahlt die Bundeskasse in Trier entsprechend weniger Elterngeld aus. Das Elterngeld kann unabhängig von der Elternzeit beantragt werden. Allerdings dürfen dann 32 Stunden Arbeitszeit pro Woche nicht überschritten werden.

Bei Selbstständigen berechnet sich die Höhe des Elterngelds nach den Gewinnen des letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahres vor Geburtstermin. Im Regelfall werden 65 % ausgezahlt, maximal 1.800 Euro. „Jedoch darf es während des Elterngeldbezugs keinen Zahlungseingang geben, sonst muss das Elterngeld unter Umständen zurückgezahlt werden“, gibt Ökonomin Claudia Müller zu bedenken.

Kindergeld beantragen

Eine Leistung, die alle Eltern unabhängig von Einkommen und Berufstätigkeit bekommen, ist das Kindergeld. Um es zu erhalten, müssen die Voraussetzungen für das Kindergeld erfüllt sein. Aktuell liegt das Kindergeld bei 255 Euro und kann ab Geburt bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragt werden.

Care-Arbeit ausgleichen

Nach Angaben des Bündnisses „Sorgearbeit fair teilen“, das sich in Trägerschaft des Deutschen Frauenrates befindet, wenden Frauen täglich im Schnitt 52,4% mehr Zeit für unbezahlte Arbeit rund um Familie und Haushalt auf als Männer.

„Eltern sollten daher schon vor Geburt des Kindes besprechen, wie sie die Betreuung des Kindes aufteilen“, rät Claudia Müller. „Derjenige, der für längere Zeit die Erwerbstätigkeit reduziert, könnte zum Beispiel Ausgleichszahlungen in die Altersvorsorge vom Partner oder der Partnerin, der oder die mehr arbeitet, erhalten.“

Denn: Bis zu drei Jahre Elternzeit sind hinsichtlich der gesetzlichen Rentenansprüche durch den Gesetzgeber weitestgehend geregelt. Claudia Müller: „Allerdings kompensiert das nicht das volle Gehalt und schon gar nicht die entgangenen Karrierechancen, die gegebenenfalls durch mehrere Jahre Teilzeiterwerbstätigkeit entstehen.“

Extra-Konto

Weil Dein Erspartes Zinsen verdient

Ein bisschen mehr aus Ersparnissen machen. Das geht ganz einfach. Für Ihr erstes Extra-Konto, welches Sie bei uns eröffnen, erhalten Sie über 4 Monate 2,75% Zinsen p.a. auf Ihr Erspartes.