So kommen Sie raus

Wie Sie Ihren Fitnessstudio-Vertrag loswerden

Verbrauchertipps 4 min Lesedauer 02.04.2025
Fitnessstudio Vertrag

Viele Menschen zahlen monatliche Beiträge für ein Fitnessstudio, das sie öfter auf dem Kontoauszug als von innen sehen. Diese Gründe sind wirksam, um aus dem Vertrag rauszukommen.

Steigende Anmeldungen, sinkende Motivation

Zwischen 2007 und 2023 hat sich die Zahl der Mitglieder von Fitnessstudios von 5,54 Mio. auf 11,3 Mio. mehr als verdoppelt.Die Fitnessbranche boomt - zumindest laut Mitgliederanzahl. Denn wie viele der Angemeldeten dort als Karteileichen oder zumindest im Koma liegen, wird nicht gezählt. Schätzungen zufolge verschwenden die Deutschen jährlich gut 500 Millionen Euro für Studio-Beiträge. Vorsätze zum neuen Jahr, die anstehende Badesaison oder vom Hausarzt nahegelegt: Die Motivation für Sport ist zu Beginn meistens hoch, flacht aber oft auch schnell wieder ab, verstärkt, wenn sich die gewünschten Erfolge nicht zeitnah einstellen. Irgendwann übertönt das Bellen des inneren Schweinehundes den eigenen Antrieb, über die Sporttasche legt sich eine Staubschicht – doch der Vertrag läuft weiter. Lustlosigkeit oder mangelnde Disziplin sind allerdings keine Gründe, die eine vorzeitige Kündigung des Vertrages mit dem Fitnessstudio rechtfertigen.

Kündigungsgründe für den Fitnessstudio-Vertrag

„Wird der Vertrag unterzeichnet, besteht kein Widerrufsrecht. Das heißt, man ist für die vereinbarte Laufzeit gebunden. Sagt Ihnen der Studiomitarbeitende ein Widerrufsrecht zu, lassen Sie sich dies schriftlich geben. Ansonsten können Sie es im Streitfall nicht beweisen“, erläutert Julia Rehberg von der Hamburger Verbraucherzentrale. Definitiv möglich ist eine außerordentliche Kündigung im Krankheitsfall, wobei die Krankheit erst nach Vertragsabschluss diagnostiziert worden sein darf und den weiteren Besuch des Studios auf Dauer ausschließt. Das muss ein Attest des Hausarztes belegen – eine vorübergehende Erkrankung berechtigt nicht zur Kündigung. Bei vorübergehenden Erkrankungen ermöglichen kulante Fitnessstudios, wie z.B. Kieser-Training, ihren Mitgliedern auszusetzen. Sie schreiben die verlorenen Tage nach Vorlage eines Attestes wieder gut – vorausgesetzt ein Arzt bescheinigt, dass man aufgrund der Krankheit trainingsunfähig war. So gehen die Beiträge, die man während der Krankheit zahlt, nicht verloren.

Auch der Umzug eines Studios oder eine erhebliche Änderung der Öffnungszeiten kann zur außerordentlichen Kündigung berechtigen. „Schließt das Studio für mehrere Wochen, beispielsweise wegen Umbau- oder Renovierungsarbeiten, entsteht damit zwar nicht das Recht auf Kündigung, aber Beiträge zahlen müssen Sie in dieser Zeit keinesfalls“, erklärt Rehberg. Ändern sich die Trainingsbedingungen nach individuellem Empfinden auf nachhaltig negative Weise, kann für Sie die Vertragsauflösung erfolgreich sein. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn aus einem ausschließlich auf Frauen ausgerichteten Studio ein geschlechterübergreifendes werden würde.

Keine Kündigungsgründe für den Vertrag mit der Muckibude

Es gibt weitaus mehr Gründe, die nicht für die vorzeitige Kündigung im Fitnessstudio in Frage kommen: Schwangerschaft, ein langer Urlaub oder Sabbatical und selbst eingeschränkte finanzielle Möglichkeiten aufgrund plötzlicher Arbeitslosigkeit reichen nicht aus, um eine außerordentliche Kündigung zu erwirken. Julia Rehberg kennt weitere Beispiele: „Sofern sich das Angebot nicht grundlegend ändert, tut auch ein Inhaberwechsel nichts zur Sache. Auch ein berufsbedingter Umzug kann als Kündigungsgrund nur geltend gemacht werden, wenn dies bei Vertragsabschluss zum Beispiel in den AGB vereinbart wurde.“

Fitnessstudios bieten oftmals Verträge mit unterschiedlichen Laufzeiten an, und fast immer bedeuten die kürzeren höhere Monatsbeiträge. „Wir raten trotzdem, zumindest mit einer kürzeren Laufzeit anzufangen“ rät die Verbraucher-Expertin „Bindet man sich für zwei Jahre und verliert bereits nach 3 Monaten die Lust, verkehrt sich der vermeintlich günstige Monatsbeitrag ins Gegenteil.“

Kündigungsfrist beachten

Da es in den meisten Fällen also nur ein Entrinnen über die reguläre Kündigungsfrist gibt, sollte die unbedingt als Termin vermerkt werden, wenn feststeht, dass die weitere Mitgliedschaft keinen Sinn macht. Vermerkt ist die Frist in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertrages, bis zu drei Monate darf sie betragen. Sicherheitshalber sollte die Zustellung quittiert werden – persönlich, durch ein Einschreiben oder auch die Bestätigung des Erhalts per E-Mail. Seit Juli 2022 muss die Möglichkeit zur Online-Kündigung bestehen, wenn der Vertrag auch online abgeschlossen werden konnte. Noch besser für den Körper als für das Konto wäre allerdings, den inneren Schweinehund anzuketten und loszulegen, denn: Sport ist erwiesenermaßen gesund!

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