Alles rund um die Flexirente

Familie 5 min Lesedauer 08.01.2025
Paar im Park

Flexibel vom Erwerbsleben in den Ruhestand übergehen: Ältere haben verschiedene Möglichkeiten. Wir stellen sie vor.

Alles rund um die Flexirente

Früher aufhören oder länger arbeiten?

Eine große Rentenreform lässt weiter auf sich warten. Doch ungeachtet dessen: Die einen wollen früher in Rente gehen, die anderen später. Durch die Flexirente ist beides möglich.

Generell gilt: Versicherte mit 35 Versicherungsjahren können eine vorgezogene Altersrente ab 63 mit Abschlägen beantragen. Ohne Abschläge können Versicherte eine vorgezogene Altersrente beantragen, wenn sie mindestens 45 Arbeitsjahre nachweisen können und das entsprechende Lebensalter haben. In beiden Fällen spricht man von Frührente.

Gut zu wissen: Seit 2023 dürfen sowohl Früh- als auch Altersrentnerinnen und -rentner ohne Einschränkungen zur Rente hinzuverdienen.

Rente planen – Schritt für Schritt

Schritt 1: Kümmern Sie sich so früh wie möglich um Ihre private Altersvorsorge. Denn wenn Sie auch im Alter Ihren Lebensstandard halten wollen, wird Ihre gesetzliche Rente allein dafür nicht ausreichen.

Schritt 2: Achten Sie darauf, dass Ihr Versicherungskonto bei der Deutschen Rentenversicherung vollständig gespeichert ist. „Die dazugehörige Kontenklärung sollte im besten Fall bereits mit Anfang 40 erfolgt sein“, sagt Una Großmann von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) in Berlin.

Schritt 3: Spätestens im Alter von 60 Jahren sollte der letzte Feinschliff für die eigenen Versicherungsdaten erfolgen. Das bedeutet, dass Sie mit Hilfe der Auskunfts- und Beratungsstellen, dem kostenlosen Servicetelefon oder den ehrenamtlichen Versicherungsberaterinnen und -beratern Ihr Versicherungskonto auf ungeklärte Zeiten und zwischenzeitliche Rechtsänderungen überprüfen.

Schritt 4: Ungefähr ein bis zwei Jahre vor dem geplanten Rentenbeginn sollten Sie ein Beratungsgespräch mit einem der vorgenannten Expertinnen oder Experten suchen. Dabei können Sie Fragen wie etwa zum möglichen Rentenbeginn, der Rentenhöhe sowie einem möglichen Hinzuverdienst und seinen Auswirkungen klären.

Schritt 5: Sollten Sie planen, neben der Rente weiter zu arbeiten, müssen Sie dies mit dem Arbeitgeber und gegebenenfalls einer Steuerexpertin oder einem Steuerexperten besprechen. „Bestehen Ansprüche auf eine Betriebsrente, kann ein Nebenverdienst Einfluss auf den Beginn und die Höhe dieser Betriebsrente haben“, so Großmann.

Eintritt in den Ruhestand hängt vom Geburtsjahr ab

Wann genau Sie regulär in den Ruhestand treten können, hängt laut Rentenversicherung von Ihrem Geburtsjahr ab. Das Rentenalter ist gesetzlich festgelegt und erhöht sich in Deutschland schrittweise. Wer zum Beispiel Jahrgang 1962 ist, kann mit 66 Jahren und 8 Monaten regulär in Rente gehen, Frauen und Männer des Jahrgangs 1963 mit 66 Jahren und 10 Monaten sowie alle ab 1964 Geborenen mit 67 Jahren.

Flexirente: Was bei Rentenbezug plus Beschäftigung gilt

Versicherungspflichtig: Wer neben einer vorgezogenen Altersrente eine Beschäftigung ausübt, muss für diese bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze grundsätzlich weiter Rentenversicherungsbeiträge zahlen. „Alle Beiträge, die zwischen dem Beginn der vorgezogenen Altersrente und dem Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt werden, werden ab dem regulären Rentenbeginn berücksichtigt und erhöhen die eigene Altersrente“, sagt Großmann.

Versicherungsfrei: Sie üben ab Erreichen der Regelaltersgrenze eine Beschäftigung weiter oder erstmals aus? Dann ist diese versicherungsfrei. Das bedeutet, dass Arbeitnehmende keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Der Arbeitgeberanteil, der weiterhin zu zahlen ist, fällt in die Solidargemeinschaft.

Gut zu wissen: Mit Einführung des Flexirentengesetzes zum 1. Juli 2017 haben Arbeitnehmende die Möglichkeit, auf diese Versicherungsfreiheit mit einer Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber zu verzichten.

Rentenansprüche zusätzlich erwerben

Bei Verzicht ab dem regulären Rentenalter auf die Versicherungsfreiheit zahlen sowohl Arbeitnehmende als auch Arbeitgeber ihre Beitragsanteile weiter. Die durch die Beitragszahlung innerhalb eines Kalenderjahres zusätzlich erworbenen Rentenansprüche werden der Rente jeweils zum 1. Juli des Folgejahres gutgeschrieben. „Die Rente erhöht sich hierbei doppelt“, sagt Großmann: Zum einen aufgrund der Beiträge aus der Weiterbeschäftigung, zum anderen erhalten Rentnerinnen und Rentner für diese erworbenen Rentenanwartschaften jeweils einen Zuschlag von 0,5% je Kalendermonat, berechnet ab dem regulären Rentenalter.

Was bei der Teilrente zu beachten ist

Rentnerinnen und Rentner können sich freiwillig für eine Teilrente zwischen 10% und 99,99% entscheiden – und zwar per Rentenantrag. Eine Teilrente können Sie gleich zum Rentenbeginn beantragen oder auch jederzeit zu einem späteren Zeitpunkt.

„Sinnvoll kann eine Teilrente von 99,99% für Personen sein, die Angehörige oder Freunde pflegen“, sagt Großmann. Sofern die Pflege an mindestens zwei Tagen in der Woche für zehn Stunden oder mehr zu Hause ausgeübt wird, zahlt die Pflegekasse Beiträge in die Rentenversicherung. Deren Höhe ist abhängig vom Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 2) und der erhaltenen Pflegeleistung.

Gut zu wissen: Die Pflegekasse zahlt nur Beiträge, wenn das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht ist oder keine volle Rente bezogen wird. Für Rentnerinnen und Rentner, die ihr reguläres Rentenalter erreicht und auf 0,01% ihrer Rente verzichtet haben, zahlt die Pflegekasse weiterhin Beiträge ein. Die Rente erhöht sich somit jährlich zum 1. Juli um die im Vorjahr eingezahlten Beiträge.

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