Freiwillige Beiträge für Rentenversicherung

Wie Sie am besten vorgehen

Familie 4 min Lesedauer 04.05.2023
Freiwillige Beiträge für Rentenversicherung

Die meisten Arbeitnehmer*innen in Deutschland sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Wer nicht versicherungspflichtig ist, kann jedoch freiwillige Beiträge entrichten. Auf diese Weise lässt sich zum Beispiel die gesetzliche Mindestversicherungszeit für einen Anspruch auf Rente erfüllen. Denn um überhaupt eine Altersrente bekommen zu können, benötigt man mindestens fünf Beitragsjahre. Zudem können Personen so ihre späteren Rentenbezüge erhöhen. Freiwillige Beiträge sind also eine Möglichkeit, finanziell für das Alter vorzusorgen.

Auch Nicht-Erwerbstätige können freiwillig einzahlen

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung können alle Personen, die nicht versicherungspflichtig und mindestens 16 Jahre alt sind, freiwillige Beiträge leisten. Das gilt etwa für

  • Selbstständige,
  • freiberuflich Tätige,
  • Beamt*innen,
  • nicht erwerbstätige Erwachsene wie etwa Hausfrauen und -männer,
  • Personen, die eine vorgezogene Rente beziehen,
  • in der Bundesrepublik Deutschland Wohnende (also auch Ausländer*innen) und
  • im Ausland lebende Deutsche.

Keine freiwilligen Beiträge zahlen dürfen dagegen:

  • alle, die bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben und eine volle Altersrente beziehen und
  • Selbstständige, die sich auf Antrag pflichtversichert haben.

Freiwillige Sonderzahlung bei gesetzlicher Rente

Eine wichtige begriffliche Unterscheidung sollte man beachten: Wer eine vorgezogene Altersrente beziehen möchte und dafür einen Rentenabschlag hinnehmen muss, kann als pflichtversicherte Person diesen Abschlag auch mit einer freiwilligen Sonderzahlung ausgleichen. Diese gilt jedoch nicht als freiwilliger Beitrag im eigentlichen Sinn.

Verschiedene Zahlungen für Rente möglich

Die Zahl und Höhe der freiwilligen Beiträge bestimmen Sie selbst. Faustregel: Wenn Sie Versicherungszeiten für einen Rentenanspruch benötigen, kommt es auf die Zahl der Beiträge an – wenn Sie Ihre Rente erhöhen wollen, auf die Höhe.

Wer in diesem Jahr freiwillige Beiträge für 2023 zahlen möchte, leistet aufgrund des derzeitigen Beitragssatzes von 18,6% Prozent einen monatlichen

  • Mindestbeitrag von 96,72 Euro,
  • Höchstbeitrag von 1.357,80 Euro.

Die Beitragshöhe lässt sich jederzeit ändern – aber nicht mehr nachträglich. Sie können die Zahlung auch einstellen und später fortsetzen.

Wichtig: Wenn Sie freiwillige Beiträge zahlen, um sich Ihre Anwartschaft auf Rente wegen Erwerbsminderung zu erhalten, darf keine Lücke entstehen!

Den Rentenanspruch steigern

Wer sich entschieden hat, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, sollte grundsätzlich bedenken:

  1. Jeder freiwillige Beitrag erhöht die Rente.
  2. Je mehr Sie einzahlen, desto höher ist die Rentensteigerung.

Die freiwilligen Beiträge bewirken, dass Ihre Rentenanwartschaft zwischen 5,21 und 73,14 Euro monatlich steigt – nach den im Jahr 2023 geltenden Werten. Beispiel: Wer für 2023 monatlich 100 Euro zahlt, erhöht seinen monatlichen Rentenspruch pro Jahr Beitragszahlung um 5,39 Euro.

Möchten Sie ausrechnen, um wie viele Euro die freiwilligen Zahlungen Ihre Altersrente erhöhen? Der Rentenrechner des Information-Portals "ihre-Vorsorge.de" der Deutschen Rentenversicherung hilft Ihnen dabei. Die Zahlung der Altersrente erfolgt übrigens ein Leben lang, egal wie alt man wird.

Zeitrahmen für die Zahlung

In der Regel können Sie freiwillige Beiträge für das komplette Kalenderjahr bis zum 31. März des Folgejahres tätigen. Für 2023 ist dies ausnahmsweise bis zum 2. April 2024 möglich, da der 31. März 2024 und der 1. April 2024 gesetzliche Feiertage (Ostern) sind.

Läuft in der Zeit vom 1. Januar bis 31. März ein Beitrags- oder Rentenverfahren, sind Beiträge für das Vorjahr sogar noch innerhalb von drei Monaten nach Verfahrensende möglich.

Achtung: Die Beiträge können sich erhöhen, falls der Beitragssatz angehoben wird.

Antragstellung nötig

Die Zahlung freiwilliger Beiträge müssen Sie beantragen. Das ist zum Beispiel in einer Auskunfts- und Beratungsstelle, bei einem Versichertenberatenden oder Versichertenältesten der Rentenversicherung möglich.

Am besten ist es, vorab kostenfreien Rat bei der Deutschen Rentenversicherung einzuholen. In einem Gespräch lässt sich klären, ob das Vorgehen im eigenen Fall überhaupt sinnvoll ist. Infos gibt es etwa unter der kostenlosen Service-Nummer 0800/1000 4800. Alternativ können Sie sich an unabhängige Beratungsstellen wenden, zum Beispiel über den Bundesverband der Rentenberater e.V..

Steuerliche Aspekte der Altersvorsorge

Die freiwilligen Beiträge sind von der Steuer absetzbar. Bei hohen Beträgen empfiehlt es sich im Vorfeld, einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberatenden hinzuzuziehen. Denn je nach Erwerbssituation kann die Steuerersparnis recht unterschiedlich ausfallen. Laut Stiftung Warentest beeinflusst die Höhe des Einkommens oder der Umfang der Altersvorsorge, wie sehr jemand von Steuervorteilen profitiert.

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