Gehaltsabrechnung verstehen
Was wissen Sie über Ihre Gehaltsabrechnung?
Verstehen Sie im Einzelnen, wie aus Ihrem Brutto- der Nettolohn wird? Um dieses Dokument zu verstehen, zeigen wir Ihnen die Details Ihrer Gehaltsabrechnung - inklusive Abkürzungen, Fachbegriffe und Hintergrundwissen .
Wer sich eine Gehaltsabrechnung ansieht, wirft wohl als erstes einen Blick auf den Betrag, der auf das eigene Konto überwiesen wird. Doch diese Summe ist deutlich niedriger als die, die im Arbeitsvertrag steht. Woran das liegt? Vom monatlichen Bruttolohn gehen Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge ab. Aber können Sie das konkret nachvollziehen? Schauen wir uns den Gehaltszettel von Benedikt Mustermann, der bei der Firma GmbH arbeitet, genauer an.
So wird aus Ihrem Brutto- der Nettolohn
A – Tarifgehalt: Die Firma GmbH ist ein Tarifunternehmen, das Benedikt monatlich, also laufend (lfd.), ein Tarifgehalt von 2.834 Euro zahlt. An dieser Stelle könnten zusätzlich zum laufenden Tarifgehalt auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder VL-Zuschüsse und Zuschläge aufgeführt sein, sofern sie vertraglich vereinbart sind. Alle regelmäßigen Bezüge zusammen ergeben den Basisbezug – der nicht zwingend das zu versteuernde Einkommen darstellt.
B – Steuerbrutto: Der Basiswert für die Berechnung der Steuerabgaben ist das Steuerbrutto oder, anders gesagt, das zu versteuernde Einkommen. Dieses kann durchaus niedriger sein als das „Gesamtbrutto“, oft auch als Bruttoeinkommen bezeichnet. In dieses werden zusätzlich Bezüge reingerechnet, die nicht steuerpflichtig sind – etwa steuerfreie Zuschläge für Sonn-/ Feiertags- und Nachtarbeit.
C – Steuerklasse: Ausschlaggebend für die Höhe der Steuerbelastung ist die Steuerklasse. Benedikt ist in Steuerklasse 1, da er ledig ist und keine Kinder hat. Sobald er heiratet, ändert sich auch seine Steuerklasse. Er käme dann automatisch in Steuerklasse 4. Je nach Einkommensverhältnis der Ehepaare ist zum Beispiel auch die Steuerklassenkombination 3/5 oder die Nutzung des sogenannten Faktorverfahrens möglich (siehe dazu auch G). Die Steuerklassenkombination 4/4 wird häufig bei annähernd gleichen Einkommen der Partner gewählt, die Kombination 3/5 bei unterschiedlicher Einkommensverteilung.
D – Lohnsteuer: Die Lohnsteuer richtet sich einerseits nach der Steuerklasse und andererseits nach der Höhe des Steuerbruttos. Benedikts Lohnsteuersatz beträgt mit seinem Gehalt entsprechend 303 Euro.
E – Kinderfreibeträge: Benedikt hat keine Kinder, weshalb dieses Feld auf seiner Abrechnung mit 0,0 gekennzeichnet ist. Den Kinderfreibetrag erhalten nur Eltern. Dieser gibt an, dass ein bestimmter Anteil des Einkommens steuerfrei bleibt. Für 2023 liegt der jährliche Freibetrag für verheiratete Eltern bei 8.952 Euro und kann in der Steuer geltend gemacht werden. Zusätzlich zum Kinderfreibeitrag gibt es weitere Frei- und Pauschbeträge. Der wichtigste ist der Grundfreibetrag, der jeder Bürgerin und jedem Bürger in Deutschland zur Verfügung steht. Er beträgt für 2023 10.908 Euro und wird bei der Steuer- und Gehaltsberechnung automatisch berücksichtigt.
F – Soli (und Kirchensteuer): Seit 2021 entfällt der Solidaritätszuschlag für viele bzw. reduziert sich - so auch für Benedikt. Wäre Benedikt Kirchenmitglied, müsste er zusätzlich Kirchensteuer zahlen. Sie berechnet sich ebenfalls anhand der gezahlten Lohnsteuer. In Bayern und Baden-Württemberg zahlen Kirchenmitglieder 8%, in den übrigen Bundesländern 9% der Lohnsteuer als Kirchensteuer.
G – Faktor: Wäre Benedikt verheiratet und hätte sich für die Steuerklassenkombi 4/4 mit Faktor entschieden, wäre das an dieser Stelle ersichtlich. Ehepaare oder Lebenspartnerschaften, die eine Aufteilung der Lohnsteuerbelastung untereinander gemessen an dem Verhältnis ihrer Arbeitslöhne anstreben, wählen oft diese Kombi. Mit dem Faktorverfahren kann dann die voraussichtliche Steuerschuld sehr genau ermittelt werden. Der entsprechende Faktor wäre an dieser Stelle eingetragen.
H – Krankenversicherung (KV): Den Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 14,6% teilen sich Beschäftigte und Unternehmen zu gleichen Teilen. Das gilt seit Januar 2019 auch für den Zusatzbeitrag, der zuvor von den Beschäftigten allein getragen wurde. Die Höhe des Zusatzbeitrags ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Die günstigste Kasse erhob Anfang 2023 0,9 % als Zusatzbeitrag; der höchste Zusatzbeitrag einer Kasse lag bei 1,8 %. Benedikts Krankenkasse gehört zu den etwas teureren – er zahlt mit dem Zusatzbeitrag 8,1%. Bei seinem Gehalt entspricht dieser Wert 229,55 Euro.
i – Rentenversicherung (RV): Auch der Beitrag zu Rentenversicherung in Höhe von 18,6% wird zu gleichen Teilen von Beschäftigten und Unternehmen getragen. Aus diesem Grund zahlt Benedikt 9,3%, also 263,56 Euro für die RV.
J – Arbeitslosenversicherung (AV): Dieser Punkt beschreibt die verpflichtende Versicherung für alle unselbstständigen Beschäftigten gegen die Folgen der Arbeitslosigkeit. Der Beitragssatz liegt 2023 bei insgesamt 2,6% – also jeweils 1,3 % für Beschäftigte und Firma. Benedikt zahlt 36,84 Euro.
K – Pflegeversicherung (PV): Die Beiträge zur Pflegeversicherung 2023 liegen im Vergleich zum Vorjahr unverändert bei 3,05%. Da auch dieser Beitragssatz von Beschäftigten und Unternehmen geteilt wird, zahlt Benedikt 1,525% sowie als kinderloser Arbeitnehmer einen weiteren Zuschlag von 0,35%. Das zusammengerechnet entspricht 1,875% und insgesamt 53,14 Euro. Für 2023 wird eine Änderung in der Regelung zum Kinderlosenzuschlag erwartet.
L – Gesetzliches Netto: Die Steuer- und Sozialabgaben belaufen sich bei Benedikt zusammengerechnet auf 31,27% und dementsprechend rund 886,09 Euro. Von seinem Bruttolohn in Höhe von 2.834 Euro bleibt ihm am Monatsende ein gesetzliches Netto von 1.947,91Euro. Ob dieser Betrag tatsächlich an Benedikt ausgezahlt wird, hängt davon ab, ob beispielsweise noch vermögenswirksame Leistungen oder Beträge zu einer Betrieblichen Altersvorsorge abgeführt werden.
M – Überweisung: Dieser Betrag landet dann als Überweisung tatsächlich auf Benedikts Konto.
Beitragsbemessungsgrenzen deckeln die Belastung der Sozialversicherung
Festzuhalten bleibt, dass die Abzüge etwa nach Höhe des Einkommens oder des Wohnorts schwanken. Eine Religionszugehörigkeit macht durch die Zahlung der Kirchensteuer ebenfalls einen finanziellen Unterschied, genau wie eine Hochzeit, Scheidung oder Kinder.
Ebenso entscheidend für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge sind Beitragsbemessungsgrenzen. Sie legen fest, dass von Gehältern über diesen Werten nur ein Maximalwert abgezogen wird. Es gibt von diesen Steuergrenzen zwei verschiedene. Erstens liegt die monatliche Beitragsbemessungsgrenze 2023 für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung bei 7.300 Euro im früheren Bundesgebiet und bei 7.100 Euro in den neuen Bundesländern. Und zweitens: Für Ost und West gleichermaßen liegt die Obergrenze für die Beitragsberechnung zur gesetzlichen Krankenversicherung seit 2023 bei 4.987,50 Euro im Monat.
Soviel wird den Deutschen vom Bruttolohn abgezogen
Positiv wirken sich in erster Linie private Lebensumstände auf die Gehaltsabrechnung aus. Eine 2022 veröffentlichte Studie der OECD ermittelte, dass in Deutschland der Anteil von Steuern und Sozialabgaben gemessen an den Arbeitskosten für alleinstehende Durchschnittsverdienende im Jahr 2020 mit 49% besonders hoch war. Die Arbeitskosten setzen sich aus Bruttolohn und den Sozialabgaben der Unternehmen zusammen. Nach Belgien ist das der zweithöchste Wert innerhalb der OECD-Länder.
Die Abgabenquote für Familien mit nur einer erwerbstätigen Person fiel laut Studie hingegen deutlich geringer aus. Hier werden, bezogen auf die Arbeitskosten, 32,9% an Steuern und Sozialabgaben abgeführt, während es in Frankreich, Griechenland und Schweden mehr als 37% sind, in der Türkei sogar 38,2%. Der Grund für die geringere Belastung von Familien mit einem oder einer Alleinverdienenden ist laut OECD, das Ehegattensplitting und die beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen.