Privat Geld verleihen

Wann es funktioniert – und wann nicht

Familie 4 min Lesedauer 11.08.2023
Geld leihen Freunde Familie

Der beste Freund steckt in einer finanziellen Notlage oder die eigene Schwester braucht dringend einen Zuschuss fürs Studium. Doch sollte man Freund*innen und Verwandten Geld leihen? Die Vorteile liegen auf der Hand: Ein Privatkredit ist schnell, unbürokratisch – und oft mit geringeren Kosten verbunden. Außerdem tut es gut, einer nahestehenden Person unter die Arme greifen zu können.

Doch nicht immer ist ein privates Darlehen eine gute Idee. „Das birgt tatsächlich leider oftmals viele zuvor nicht bedachte Tücken”, sagt Rechtsanwalt Christian Solmecke aus Köln. Wann lässt man also lieber die Finger davon? Solmecke rät: „Wenn man bereits Grund zu der Annahme hat, dass man das Geld nicht zurückbekommt; ist der Freund, Sohn oder Bruder unzuverlässig und zum Beispiel dauernd pleite, sollte man der Person von vornherein keinen Kredit gewähren – zumindest, wenn man die Rückzahlung einkalkuliert und darauf selbst angewiesen ist.“

Worauf sollte man achten?

Die gute Nachricht ist: Oft kann man Probleme mit einer guten Vorbereitung verhindern. Zuallererst sollte man prüfen, ob man es sich finanziell überhaupt leisten kann, ein Darlehen zu vergeben. Daneben geht es beim privaten Darlehen laut Solmecke um folgende Fragen:

  • Ist der Empfänger oder die Empfängerin des Kredits in der Lage, diesen zurückzuzahlen? Oder übernimmt er oder sie sich?
  • Ist man bereit, bei Problemen das gute Verhältnis aufs Spiel zu setzen?
  • Kommt man mit dem emotionalen Druck klar? „Dieser liegt meist bei dem Verleiher, da dieser bei Problemen entweder nachgeben oder sich juristisch zur Wehr setzen muss“, erläutert der Rechtsanwalt.

Außerdem kommt es auf den Verwendungszweck an. Darauf weist Annabel Oelmann hin, Vorständin bei der Verbraucherzentrale Bremen. „Fragt jemand nach 500 Euro für den eigenen Urlaub, sage ich grundsätzlich Nein." Anders sieht das die Verbraucherschützerin bei ungeplanten Belastungen – zum Beispiel, wenn ein Familienmitglied seinem Kind ein Auslandssemester ermöglichen möchte. "Dann steht man als Familie doch mal zusammen", findet sie.

Darlehensvertrag nicht vergessen!

Wer sich dazu entschieden hat, privat Geld zu verleihen, sollte auf eines nicht verzichten: den Darlehensvertrag. „Ein Vertrag schützt oftmals nicht nur das verliehene Geld, sondern auch die Beziehung zum Freund oder Familienmitglied“, sagt Solmecke. Zwar sei auch ein mündlicher Vertrag rechtsbindend, doch ohne Beweis über das verliehene Geld sei dieser kaum zu belegen, so der Rechtsanwalt. Ab welchem Betrag braucht man einen Darlehensvertrag? „Ich rate immer dazu, einen schriftlichen Vertrag aufzusetzen, sobald es um mehr geht, als dem Kumpel beim Abendessen mal eben ein paar Euro zu leihen“, erklärt Solmecke.
 

Das gehört in einen privaten Darlehensvertrag:
 

  • Name und Anschrift der Parteien,
  • der genaue Darlehensbetrag,
  • das Datum der Übergabe beziehungsweise Überweisung,
  • die Rückzahlungsfrist: Ein zeitlicher Rahmen sollte laut Solmecke immer schriftlich vereinbart werden,
  • die Rückzahlungsmodalitäten, zum Beispiel eine Ratenvereinbarung,
  • wenn das Darlehen verzinst werden soll: die Höhe des Zinssatzes sowie
  • eventuelle Sicherheiten.
     

„Und natürlich sollten die Originalunterschriften der Vertragsparteien im Vertrag enthalten sein“, fügt Solmecke hinzu.

Wichtig: Nicht vergessen, die Geldübergabe zu dokumentieren! Der Rechtsanwalt Christian Gerd Kotz rät auf seiner Website dazu, das Geld zu überweisen und dabei das Darlehen auch als Verwendungszweck anzugeben. So soll kein Zweifel entstehen, dass es sich um ein Darlehen und nicht um eine Schenkung handelt. Wer die Summe hingegen bar übergibt, sollte sich den Empfang per Unterschrift bestätigen lassen, sagt Verbraucherschützerin Anabel Oelmann.

Tipp: Im Internet gibt es einige Mustervorlagen für einen privaten Darlehensvertrag, zum Beispiel auf der Seite von Finanztip oder bei Hermoney.

Was, wenn die Rückzahlung ausbleibt?

Das Geld ist verliehen, doch plötzlich gerät die Rückzahlung ins Stocken. „Probleme entstehen schnell, wenn der Kredit nicht wie vereinbart zurückgezahlt wird“, erklärt Solmecke. Und nun? Als erstes sollte man den Darlehensnehmer oder die Darlehensnehmerin freundlich an die Zahlung erinnern. Kommt immer noch kein Geld, rät Oelmann: „Ab zum Anwalt.“ Aber Achtung: Das ist nur sinnvoll, wenn der Darlehensnehmer oder die Darlehensnehmerin ein pfändbares Vermögen hat. „Ist dies nicht der Fall, so muss das Geld wohl abgeschrieben werden“, schreibt Rechtsanwalt Kotz.

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