Geld verschenken: 3 Ideen zu Weihnachten
Worauf es bei der Auswahl ankommt
Die Tannenbaumkugeln funkeln, die Bescherung steht an. Laut einer repräsentativen Umfrage des Handelsverbands Deutschland (HDE) plant fast ein Fünftel der Befragten in Deutschland, mehr als 300 Euro für Weihnachtsgeschenke auszugeben. Dabei stehen vor allem Geldpräsente hoch im Kurs. Laut HDE-Befragung planen 20% der Befragten Bargeld als Geschenk ein. Wir stellen Ihnen drei Formen vor:
1. Bargeld als Geschenk: Für die freie Wahl
Der klare Vorteil der Geldgeschenke: Beschenkte können sich so selbst aussuchen, was sie gerne haben möchten oder das Geld sparen, um sich später einen Wunsch zu erfüllen. Wer seinem Kind Geld schenken möchte, damit es sich zum Beispiel eine größere Reise oder die erste Wohnung finanzieren kann, sollte auch die Möglichkeit eines Sparplans bedenken.
Aber aufgepasst: Ihr Geldgeschenk ist laut einem Bericht der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V. (LVH) nur dann steuerfrei und keine Schenkung, wenn es sich um ein „übliches Gelegenheitsgeschenk“ handelt. Ausschlaggebend dafür, so hat der Bundesfinanzhof geurteilt, sind die Gepflogenheiten, die „in weiten Teilen der Bevölkerung üblich“ sind. Auch der Verwandtschaftsgrad, die Vermögensverhältnisse und der Anlass spielen eine Rolle.
Bargeld-Geschenke lassen sich übrigens durchaus glanzvoll inszenieren: Auf Videoplattformen wie YouTube können Sie viele Ideen finden, wie Sie Banknoten weihnachtlich verpacken oder falten können. 10-Euro-Scheine werden etwa mittels Origami zum Christstern, der 20-Euro-Schein verwandelt sich in einen Engel.
2. Gutschein verschenken: Für jeden Geschmack
Von Bekleidung bis hin zum Wellness-Paket: Zu Weihnachten setzen 30% der Menschen in Deutschland auf Geschenkgutscheine – Platz 1 der geplanten Geschenke laut HDE. Wer ein solches Präsent erhält, sollte jedoch folgende Fristen kennen:
- Ein unbefristeter Gutschein muss spätestens innerhalb von drei Jahren eingelöst werden, sonst ist er nach Angaben der Verbraucherzentrale verjährt – und verfällt.
- Die Frist beginnt immer erst am Ende des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde. Beispiel: Wer zu Weihnachten 2024 mit einem Gutschein beschenkt wird, der vier Wochen zuvor gekauft wurde, muss diesen bis spätestens zum 31. Dezember 2027 einlösen.
- Ist der Gutschein vom Ausstellenden auf einen kürzeren Zeitraum als bis zur Verjährungsfrist von drei Jahren befristet, muss der Ausstellende den Geldwert des Gutscheins innerhalb der dreijährigen Verjährungszeit erstatten.
3. Spendengeschenk: Für den guten Zweck
Ob Zugang zu Trinkwasser, medizinische Versorgung oder Umweltschutz: Hilfe ist in vielen Feldern gefragt. Wie wäre es in Form eines Spendengeschenks? Damit schenken Sie gleich mehrfach Freude: der Person, die das Geschenk erhält, und denjenigen, denen die Spende zugutekommt. Geldspenden sind nach Angaben des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI) geeigneter als Sachspenden, da sie flexibler und effizienter von Hilfsorganisationen eingesetzt werden können. So gehen Sie bei einem geplanten Spendengeschenk vor:
- Passende Organisation finden. Gerade in Krisenzeiten oder nach einer Katastrophe wie etwa einem Erdbeben rufen zahlreiche schwarze Schafe zu Spenden auf. Daher sollten Sie bei der Auswahl einer seriösen Hilfsorganisation auf ein Siegel achten – etwa vom DZI, dem Deutschen Spendenrat oder der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ). Es ist ein Zeichen dafür, dass eine Organisation mit den ihr anvertrauten Geldern sorgfältig und verantwortungsvoll umgeht.
- Spendensumme bestimmen. Schon ein kleiner Spendenbetrag hilft, wenn er an eine kompetente Organisation gelangt. Was genau das Geld bewirkt, darüber informieren viele Organisationen auf ihren Internetseiten. Wichtig für Ihre Steuererklärung: Geldspenden sind laut VLH als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar – bis zu 20% des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte. Sofern Sie nicht mehr als 300 Euro spenden, genügen dem Finanzamt als „vereinfachter Nachweis“ Ihr Kontoauszug oder der von der Bank abgestempelte Einzahlungsbeleg. Das Finanzamt kann Sie jedoch jederzeit dazu auffordern, die Spendenbescheinigung nachzureichen.
- Geschenkspende übergeben. Auch eine Spende können Sie ansprechend überreichen. Dazu erhalten Sie von der Hilfsorganisation eine Urkunde oder Grußkarte – manchmal auch zum Selbstausdrucken.