Grundschuld löschen

So wird's richtig gemacht!

Bauen-Wohnen 4 min Lesedauer 13.09.2024
Grundschuld löschen

Herzlichen Glückwunsch! Sie haben Ihr Immobiliendarlehen vollständig zurückgezahlt. Doch bevor Sie die Sektkorken knallen lassen, gibt es noch einen wichtigen Schritt zu erledigen: das Löschen der Grundschuld. Doch was ist eine Grundschuld und warum ist es ratsam, sie aus dem Grundbuch löschen zu lassen? Wir geben die Antworten.

Was ist eine Grundschuld?

Die Grundschuld ist eine Art Pfandrecht, die Kreditgeberinnen und Kreditgeber, in der Regel Banken, im Grundbuch (Abteilung III) eintragen lassen. Sie dient als Sicherheit für ein Darlehen, das die Bank für den Kauf oder die Sanierung einer Immobilie ausgegeben hat. Mit einer Grundschuld erlangt die Bank das Recht, die Immobilie im Rahmen der Zwangsvollstreckung zu verwerten, falls die Darlehensnehmerin oder der Darlehensnehmer die vereinbarten Zahlungen nicht mehr leistet.

„Die Grundschuld bezeichnet in juristischer Hinsicht das Recht, einen bestimmten finanziellen Betrag aus einem Grundstück zu fordern,“ erklärt der Baufinanzierungsberater Hüttig & Rompf. Die entsprechende Summe müsse vorab festgelegt werden. Daneben ermöglicht es die Grundschuld Banken, Darlehen zu günstigeren Konditionen zu vergeben, da ihr Risiko durch die Sicherheit reduziert wird.

Grundschuld löschen oder behalten?

Wenn ein Baudarlehen vollständig abbezahlt ist, können Eigentümerinnen und Eigentümer die eingetragene Grundschuld aus dem Grundbuch löschen lassen. Automatisch geht die Löschung allerdings nicht vonstatten. Vielmehr muss ein entsprechender Antrag an das Grundbuchamt gestellt werden, ansonsten bleibt die Eintragung bestehen. Die Grundschuld wandelt sich dann in eine sogenannte Eigentümergrundschuld um. „Das bedeutet, dass Ihre Bank die Grundschuld nach vollständiger Tilgung des Darlehens an Sie abtritt und über keinerlei Rechte mehr an diesem Grundpfand verfügt“, heißt es beim Finanzierungsspezialisten Dr. Klein.

Gut zu wissen: Abhängig von der Höhe der eingetragenen Grundschuld kann es aus finanzieller Sicht vorteilhaft sein, den Eintrag auch nach der vollständigen Rückzahlung des Baukredits bestehen zu lassen (Eigentümergrundschuld). So lässt sich die bestehende Grundschuld bei Bedarf als Sicherheit für eine potenzielle zukünftige Kreditaufnahme zu nutzen.

Mit der Löschungsbewilligung bescheinigt die Bank, dass der Immobilienkredit vollständig abbezahlt ist und die Grundschuld aus dem Grundbuch gelöscht werden kann. Der Antrag auf Löschung wird dann zusammen mit der von der Bank erhaltenen Löschungsbewilligung an einen beauftragten Notar übermittelt.

Das Löschen der Grundschuld kann wichtig sein, um:

  • Die volle Verfügungsgewalt über die Immobilie zurückzuerhalten.
  • Den aktuellen Wert der Immobilie im Grundbuch widerzuspiegeln.
  • Mögliche Komplikationen bei einem späteren Verkauf zu vermeiden.
  • Sich gegen missbräuchliche Nutzung der Grundschuld abzusichern.

Allerdings führt die Löschung nicht dazu, dass der Eintrag komplett aus dem Grundbuch verschwindet. Vielmehr wird die Inaktivierung der Grundschuld als Vermerk bei dem entsprechenden Recht eingetragen und der Texteintrag des Rechts gerötet.

Bei der Löschung einer Grundschuld fallen Kosten an: Notargebühren und vom Grundbuchamt. Für die notarielle Beglaubigung wird üblicherweise ein Betrag von etwa 0,2 Prozent der Grundschuldsumme berechnet. Die Gebühren des Grundbuchamtes bewegen sich in einer ähnlichen Größenordnung.

So löschen Sie die Grundschuld

  1. Löschungsbewilligung einholen: Der erste Schritt ist die Beantragung einer Löschungsbewilligung bei Ihrer Bank. Dieses Dokument bestätigt, dass die Bank mit der Löschung der Grundschuld einverstanden ist. Die Bank muss die Löschungsbewilligung kostenlos ausstellen, nachdem das Darlehen vollständig zurückgezahlt wurde.
  2. Notarielle Beglaubigung: Die Löschungsbewilligung muss notariell beglaubigt werden. Dies kann entweder durch die Bank oder durch Sie selbst veranlasst werden.
  3. Antrag beim Grundbuchamt stellen: Mit der beglaubigten Löschungsbewilligung können Sie nun einen Antrag auf Löschung der Grundschuld beim zuständigen Grundbuchamt stellen.
  4. Gebühren entrichten: Für die Löschung der Grundschuld fallen Gebühren an, die das Grundbuchamt einfordert. Diese variieren je nach Bundesland und Höhe der eingetragenen Grundschuld.

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