So löschen Sie Grundschulden
Alle Fragen und Antworten auf einen Blick
Sie haben gerade Ihre Baufinanzierung zurückgezahlt? Glückwunsch! Jetzt noch schnell die Grundschuld löschen und dann sagen: 100% meins!
Warum gibt es Grundschulden?
Eine Grundschuld lässt sich die Bank im Grundbuch eintragen, damit sie eine Sicherheit hat, wenn es mit dem Darlehen mal nicht so rund läuft. Weil die Bank mit der Grundschuld gut besichert ist, sind die Sollzinsen für Baufinanzierungen oft günstiger als für vergleichbare Darlehen ohne Grundschuld.
Was ist eine Löschungsbewilligung?
Ist Ihre Baufinanzierung komplett zurückgezahlt, benötigt die Bank die Grundschuld nicht mehr und schickt Ihnen eine Löschungsbewilligung. Diese ist notariell beglaubigt. Hintergrund: Das Grundbuchamt akzeptiert generell nur öffentlich beglaubigte Unterlagen. Damit wird sichergestellt, dass Änderungen im Grundbuch nur durch berechtigte Personen veranlasst werden.
Was kostet eine Löschungsbewilligung?
Für die Beglaubigung der Löschungsbewilligung der Bank fallen Notariatskosten an. Diese liegen oft zwischen 100 und 200 Euro, im Einzelfall kann es auch mehr oder weniger kosten. Die genaue Höhe teilt Ihnen die Bank nach Beglaubigung mit. Die Löschungsbewilligung wird von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern der Bank unterschrieben. Das Notariat bestätigt auch, dass die dazu berechtigt sind.
Banken dürfen Ihnen nur die Notariatskosten und den Versand berechnen, keine weiteren eigenen Kosten, zum Beispiel Bearbeitungsgebühren.
Was mach ich mit der Löschungsbewilligung?
Mit der Löschungsbewilligung können Sie die Löschung der Grundschuld beim Grundbuchamt beantragen. Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des für Ihre Region zuständigen Amtsgerichtes. Sie benötigen dazu einen Löschungsantrag, in dem alle im Grundbuch eingetragenen Eigentümerinnen und Eigentümer der Löschung zustimmen. Sämtliche Unterschriften müssen öffentlich beglaubigt werden. Die Beglaubigung veranlassen Sie bei einem Notariat Ihrer Wahl, in Hessen geht das zum Beispiel auch beim Ortsgericht. An das Amtsgericht – Grundbuchamt wird dann Ihr Löschungsantrag und die Löschungsbewilligung geschickt. Bitten Sie im Antrag darum, einen einfachen Grundbuchauszug nach Löschung zu erhalten. Sie haben dann einen Nachweis für Ihre Unterlagen. Für die Beglaubigung und Löschung fallen Gebühren an.
Muss ich die Grundschuld sofort löschen lassen?
Ob Sie die Grundschuld jetzt oder später löschen, entscheiden Sie selbst. Sie können die Löschungsbewilligung auch erstmal zu Ihren Unterlagen legen. Bewahren Sie sie auf jeden Fall sorgfältig auf, denn es gibt nur das eine Original. Brauchen Sie später eine neue Urkunde, fallen erneut Kosten an.
Ich will die Grundschuld nicht löschen, sondern neu belasten
Solange sie nicht gelöscht wurde, kann die Grundschuld bei der gleichen Bank in der Regel wieder als Sicherheit verwendet werden. Liegt Ihnen die Löschungsbewilligung bereits vor, schicken Sie das Original dann nach Rücksprache mit der Bank einfach zurück. Bei einem Bankwechsel ist vielleicht eine Grundschuldabtretung möglich, wenn das für beide Banken okay ist.
Wenn Sie jetzt schon wissen, dass Sie die Grundschuld nicht mehr benötigen, können Sie sie löschen lassen. Ihre Immobilie ist dann im Grundbuch lastenfrei. Das ist zum Beispiel bei einem späteren Verkauf oder einer Übertragung an Angehörige wichtig.
Was ist, wenn ich keine Löschungsbewilligung bekommen habe?
Sie haben einen Teil zurückgezahlt und es besteht noch ein weiteres Darlehen zur gleichen Immobilie? Dann erstellt die Bank nicht automatisch eine Löschungsbewilligung, sondern verwahrt die nicht benötigten Grundschuldteile treuhänderisch für Sie. Sind alle Darlehen zurückgezahlt und Sie haben trotzdem nichts bekommen, sollten Sie nach ein paar Wochen nachfragen.