Günstig wohnen, bei der Miete sparen

Diese Möglichkeiten gibt es

Spartipps 5 min Lesedauer 26.01.2024
guenstig wohnen

Bei vielen ist das Geld knapp. In bestimmten Lebensphasen sowieso. Etwa während des Studiums oder beim Einstieg in den Job. Auch so manche Familie kennt Zeiten, in denen es auf jeden einzelnen Euro ankommt. Beispielsweise, wenn Paare ein Baby erwarten.

Fast alle, die sich in solchen oder anderen Situationen einen finanziellen Überblick verschaffen und ihre Ausgaben auflisten, stellen fest: Der größte Kostenpunkt ist das Wohnen. Doch damit jeder und jede trotz knapper Kasse ein Dach über den Kopf hat, gibt es Fördermöglichkeiten.

Wohngeld

Wohngeld ist ein Mietzuschuss vom Staat. Anspruch darauf haben Menschen, die zwar erwerbstätig, aber mit ihrem Verdienst nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt komplett alleine zu bestreiten.

Ob jemand berechtigt ist, Wohngeld zu beziehen, hängt nach Angaben des Sozialverbands VdK von folgenden Kriterien ab:

  • Anzahl der Haushaltsmitglieder
  • Höhe des Gesamteinkommens
  • Höhe der zuschussfähigen Miete

Höhe des Mietzuschusses ist von Region zu Region unterschiedlich

Die anrechen­bare Miete ist gedeckelt, wobei die Höchst­grenze von Region zu Region variiert. Dafür gibt es sieben verschiedene Miet­stufen. Die Mietstufe eins ist die günstigste Stufe, Mietstufe sieben die teuerste. Zur teuersten Mietstufe zählen Städte wie etwa München.

Wer Wohngeld beantragen möchte, muss einen Antrag bei der Wohngeldbehörde stellen, die bei der jeweiligen Stadt- oder Kreisverwaltung angesiedelt ist. Antragsformulare gibt es vor Ort, mitunter auch als Download im Internet. Auf Ihren Antrag hin bekommen Sie von der Behörde einen schriftlichen Bescheid.

Im Schnitt bekamen antragstellende Personen 370 Euro Wohngeld im Monat

Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel bis zu sechs Wochen, wie die Stiftung Warentest auf ihrer Website schreibt. Dort gibt es auch einen Wohngeldrechner.

Laut Stiftung Warentest erhielten Haushalte 2023 im Schnitt 370 Euro Wohngeld im Monat.
 

  • Übrigens: Unter bestimmten Voraussetzungen profitieren auch Azubis und Studierende vom Wohngeld. Reicht die Ausbildungsvergütung von vorne bis hinten nicht, können Azubis Wohngeld beantragen – aber nur, wenn sie nicht bereits die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bekommen. Für Studierende gilt: Wer kein Anrecht auf Bafög hat, kann Wohngeld beantragen. Wird der Mietzuschuss bewilligt, müssen Akademikerinnen und Akademiker in spe ihn später nicht zurückzahlen – anders als beim Bafög.

Wohngeld auch für Eigentümer

Was viele nicht wissen: Auch selbstnutzende Immobilieneigentümerinnen und –eigentümer haben Anspruch auf Wohngeld. Darauf weist das Bundesinnenministerium hin. Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten Wohngeld als sogenannten Lastenzuschuss.

Zuschussfähig sind unter anderem Ausgaben

  • für Zins und Tilgung bei Krediten
  • für den Bau oder für Modernisierungsmaßnahmen, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten und weitere Nebenkosten
  • für Versicherungsbeiträge für das Eigenheim.

Fragen und Antworten zum Thema Wohngeld bietet die Website des Bundesinnenministeriums.

Wohnberechtigungsschein

Sie möchten eine Sozialwohnung mieten? Dafür benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Sie können sich ein solches Papier beim Wohnungsamt in Ihrer Stadt oder in Ihrem Kreis ausstellen lassen. Er gilt für ein Jahr und kostet laut familienratgeber.de bis zu 30 Euro.

Natürlich bekommt nicht jeder oder jede einen Wohnberechtigungsschein. Einer der wesentlichen Faktoren dabei: Das Haushaltseinkommen darf eine vorgeschriebene Höchstgrenze nicht überschreiten. Diese Höchstgrenze ist ortsabhängig. Erkundigen Sie sich danach bei dem für Sie zuständigen Wohnungsamt. Einen ersten Überblick können Sie sich auch über einen WBS-Rechner verschaffen.
 

  • Das ist eine Sozialwohnung: Vermieter einer Sozialwohnung bekommen eine staatliche Förderung. Dafür vermieten sie die Wohnung unter den marktüblichen Preisen an Menschen mit einem Wohnberechtigungsschein. Gewinne erzielen dürfen sie nicht. Es geht darum, dass sie lediglich ihre Kosten decken. Die zuständige Behörde legt die sogenannte Kostenmiete fest. In Deutschland gibt es einen Mangel an Sozialwohnungen.

Einkommensgrenzen im Wohnraumförderungsgesetz sind nicht verbindlich

Im Wohnraumförderungsgesetz (Paragraph 9) sind Einkommensgrenzen angegeben. Die Bundesländer dürfen jedoch davon abweichen und können eigene Regelungen treffen. Welche Summen in Ihrem Bundesland angesetzt sind, sehen Sie hier.

Wohnberechtigungsschein – Typ A und Typ B

Einen Wohnberechtigungsschein gibt es entweder als Typ A oder Typ B.
 

  • Typ-A-WBS: Wer alle Kriterien erfüllt und mit seinem Haushaltseinkommen unter der Einkommensgrenze liegt, erhält einen Typ-A-WBS.
  • Typ-B-WBS: Bei einem Typ-B-Schein liegt Ihr Jahreseinkommen über der Einkommensgrenze. Erkundigen Sie sich beim für Sie zuständigen Wohnungsamt, welche Kriterien Sie erfüllen müssen, um zu diesem Schein zu kommen – auch das ist von Region zu Region unterschiedlich.

Mitgliedschaft in einer Genossenschaft

Wer beim Mietpreis sparen will, kann auch einer Genossenschaft beitreten. Um Anteilseigner zu werden, fallen zunächst Kosten an. Sie können zwischen mehreren hundert und einigen tausend Euro liegen. Genossenschaften vermieten Wohnungen, die auch für Normalverdiener bezahlbar sind. Das rechnet sich vor allem in großen Metropolen.
 

  • Achtung: Unter den Wohnungsbaugenossenschaften gibt es auch schwarze Schafe. Wie Sie sie erkennen können, darüber informieren Verbraucherschützer.

Tiny House

Für alle, die deutlich günstiger als in einer klassischen Wohnung leben möchten, ist unter Umständen ein sogenanntes Tiny House ideal. In den Minihäusern gibt es alles, was wirklich wichtig ist zum Wohnen – allerdings auf engstem Raum.

Die Tiny Houses sind zumeist leicht transportierbar. Das Zuhause kann man also bequem überall mit hinnehmen.

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