Achtung, Abzocke!
Würden Sie Haustürbetrügerinnen und -betrüger erkennen?
Falsche Polizistinnen und Polizisten, angebliche Handwerkende oder betrügerische Finanzbeamtinnen und -beamte: Betrügende schlüpfen in verschiedene Rollen, um an das Geld ihrer Opfer zu kommen.
Vorsicht, Abzocke! Jedes Jahr treiben Betrügerinnen und Betrüger in ganz Deutschland ihr Unwesen und knöpfen ihren Opfern Wertsachen und Bargeld ab. Den Enkeltrick, bei dem angebliche Verwandte vorgeben, in einer finanziellen Notlage zu stecken, kennen bereits viele Verbraucherinnen und Verbraucher. Doch Betrügende scheinen immer einfallsreicher zu werden, um ihre Opfer zu täuschen. Dabei machen Sie auch keinen Halt vor deren Haustüren. Wir machen den Test: Hätten Sie diese Betrugsversuche erkannt?
1. Fall: Polizistinnen und Polizisten sichern Vermögen
Stellen Sie sich vor: Eine Polizeibeamtin oder ein Polizeibeamter ruft bei Ihnen zu Hause unter der Nummer 110 an. Man erklärt Ihnen, dass es Hinweise auf einen geplanten Einbruch gäbe – und zwar in Ihrem Haus. Geld und Wertsachen seien bei Ihnen nicht mehr sicher. Deshalb würde eine Polizistin oder ein Polizist vorbeikommen und Ihr Vermögen abholen, um es in Sicherheit zu bringen.
Tatsächlich handelt es sich hierbei um eine Betrugsmasche. Und die ist kein Einzelfall: Laut Verbraucherzentrale benutzen Betrügende dabei eine spezielle Technik, das sogenannte „Spoofing“. Dadurch erscheint beim Opfer die Polizei-Notrufnummer 110 auf dem Telefondisplay. In anderen Fällen sollten die Angerufenen ihr Geld von der Bank abheben, damit vermeintliche Polizistinnen oder Polizisten überprüfen können, ob es sich um Falschgeld handelt.
2. Fall: Finanzbeamtinnen und -beamte verschaffen sich Zutritt
An Ihrer Tür stehen diesmal zwei Personen, die kurz ihren Ausweis zeigen. Sie seien vom Finanzamt und wollen Wertsachen im Haus überprüfen.
Auch hier liegt ein Betrugsversuch vor. Der konkrete Fall: Ein Opfer aus Paderborn war eingeschüchtert und ließ die angeblichen Beamtinnen und Beamten in ihr Einfamilienhaus. Sie durchsuchten die Zimmer – und nahmen schließlich Bargeld und Schmuck mit. Die Ausrede: Eine Auflistung der Gegenstände würde das Finanzamt später zuschicken. Komisch, dass diese nie ankam.
3. Fall: Mitarbeitende vom Jugendamt mit Forderungen
Ein anderes Szenario: Plötzlich klingelt es an Ihrer Tür. Sie öffnen und zwei Mitarbeitende vom Jugendamt begrüßen Sie mit einem blauen Dienstausweis. Sie würden gern in Ihre Wohnung kommen. Dann der Schock: Die beiden Mitarbeitenden fordern die Herausgabe Ihres jüngsten Kindes.
Diese kuriose Masche spielte sich so oder so ähnlich in Duisburg, Gelsenkirchen und nun auch in Osterburken-Schlierstadt ab. Die Hausbewohnerinnen und -bewohner gewährten den Betrügenden aber glücklicherweise keinen Zutritt. Bisher sei nach Angaben der Polizei unklar, ob die angeblichen Mitarbeitenden des Jugendamts mit der Absicht der Kindesentführung von Tür zu Tür gehen, oder lediglich den Zugang zu fremden Wohnungen wollen. Gruselig ist es allemal.
4. Fall: Handwerkende auf Mission
Was würden Sie diesmal tun: Handwerkerinnen und Handwerker klingeln bei Ihnen an der Tür und bieten Ihnen an, Ihre Dachrinne zu reparieren. Ein verlockendes Angebot, schließlich sind Ihre Rinnen schon seit einigen Jahren stark verrostet.
Lieber nicht. Denn: Ein Hausbesitzer des beschriebenen Falls ist auf Rügen auf betrügerische Handwerkerinnen und Handwerker reingefallen. Sie haben nach getaner Arbeit 6.000 Euro verlangt – ohne Ausstellung einer Rechnung oder Angabe einer Kontoverbindung. Der Eigentümer zahlte 4.000 Euro an, wurde dann aber doch misstrauisch und beglich den Restbetrag nicht mehr. Ein ähnlicher Fall wurde in Altenwalde gemeldet. Statt Handwerkenden boten hier angebliche Gärtnerinnen und Gärtner einem älteren Ehepaar ihre Dienste an. Die Arbeiten sollten am Ende 4.000 Euro kosten. Ein Bankmitarbeiter verhinderte jedoch, dass das Paar die Summe von ihrem Konto abhob. Laut Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ist bei solchen Fällen besonders auffällig, dass die Arbeiten stets mit einer Vorkasse einhergehen. Hier sollten bei Verbraucherinnen und Verbrauchern alle Alarmglocken klingen.
Die Maschen sind teils schwer zu durchschauen
Ob als angebliche Polizistin und Polizist oder als Finanzbeamtin und Finanzbeamter: Unter zum Teil glaubwürdigen Vorwänden verschaffen sich Haustürbetrügerinnen und -betrüger Zugang zu fremden Wohnungen. Oft sind Seniorinnen und Senioren davon betroffen. Weil die Trickbetrügenden dabei geschickt vorgehen, sind die Maschen teils schwer zu durchschauen. Oft wird auch Druck ausgeübt, sodass die oder der Betroffene nicht mehr rational denken kann. Doch Sie können von bösen Überraschungen verschont bleiben – wenn Sie diese Tipps beherzigen.
Wichtige Tipps der Verbraucherzentrale und Polizei bei Haustürbetrügerinnen und -betrüger:
- Sicherheit geht vor: Öffnen Sie Ihre Haustür nur dann, wenn Sie den Sperrriegel vorgelegt haben.
- Lassen Sie keine fremden Personen in die Wohnung, vor allem, wenn Sie alleine zu Hause sind.
- Wichtig zu wissen: Die Polizei ruft niemals unter der Notrufnummer 110 an.
- Außerdem bittet Sie die Polizei niemals telefonisch darum, Wertsachen oder Bargeld auszuhändigen – auch nicht, um das Geld auf Falschgeld zu prüfen.
- Achtung bei Passwörtern und Kontodaten: Diese sollten Sie niemals Dritten preisgeben – weder persönlich noch am Telefon oder digital wie z. B. per E-Mail oder WhatsApp.
- Verlangen Sie von Amtspersonen immer den Dienstausweis. Wichtig: Untersuchen Sie den Ausweis genau auf Stempel, Foto und Druck. Wenn Sie sich unsicher sind, rufen Sie die Behörde lieber vorher an (Telefonnummer selbst ermitteln!).
- Lassen Sie nur Handwerkende in Ihre Wohnung, die Sie selbst engagiert haben oder die Ihre Hausverwaltung vorher angekündigt hat.
- Und noch etwas: Sensibilisieren Sie Verwandte, Freundinnen und Freunde sowie Bekannte für diese Betrugsmaschen – diese Prävention kann Schlimmeres verhindern!