Wann Sie Ihre Heizung austauschen müssen

Das sieht das neue Gesetz vor

Bauen-Wohnen 4 min Lesedauer 25.07.2023
Heizung Austauschen

Heizen mit Gas oder Öl soll aus Klimaschutzgründen Schritt für Schritt abgeschafft werden, das komplette Aus kommt spätestens Ende 2044. Danach ist ein Betrieb mit fossilen Brennstoffen nicht mehr erlaubt – so sieht es das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG; auch Heizungsgesetz) in § 72 vor.

Das Vorhaben ist ambitioniert, schließlich wird in Deutschland derzeit noch immer vorwiegend mit Gas oder Öl geheizt. Das neue Gesetz, das der Bundestag voraussichtlich im September beschließen wird, soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Übergangsfristen für Öl und Gas

Anlagen demnach nicht austauschen. Für alle Gebäude, in denen eine neue Anlage nötig ist, gelten Übergangsfristen, die sich aus der Fernwärmeplanung ergeben.

Diese Planung muss in Städten mit mehr als 100.000 Einwohner*innen bis Juni 2026 vorliegen, in kleinen Städten bis Juni 2028. Das bedeutet: Eigentümer*innen von Bestandsbauten in großen Städten können noch bis 2026 Öl- oder Gasheizungen einbauen lassen, in kleinen Städten bis 2028.

Gut zu wissen: Alle, die ab 2024 eine neue Gas- oder Ölheizung in ihren Häusern installieren lassen wollen, müssen sich durch eine „fachkundige Person“ beraten lassen. Zudem müssen die neuen Heizungen auch grünes Gas (Biomasse, Wasserstoff) verbrennen können.

Was für Neubauten gilt

Wer in Neubaugebieten baut, muss ab 2024 in dem jeweiligen Gebäude eine Heizung wählen, die mit 65% Ökoenergie zu betreiben ist. In vielen Fällen dürfte die Entscheidung für eine Wärmepumpe fallen. Damit lassen sich übrigens Heizkosten senken: Nach einer Analyse des Vergleichsportals Verivox liegen die Stromkosten für ein effizientes Heizsystem mit Wärmepumpe im bundesweiten Durchschnitt rund 39% unter den Gaskosten.

Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten die Regeln für Bestandsgebäude (s. oben).

Förderung durch den Staat vorgesehen

Wer seine Heizung austauschen will, kann dafür eine Förderung erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt der Staat bis zu 70% der Investition beim Kauf einer klimafreundlicheren Heizung. Zudem gilt:

Unabhängig vom Einkommen ist für alle Haushalte ein einheitlicher Fördersatz von 30% geplant.

Für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 Euro ist eine zusätzliche Förderung von 30% vorgesehen.

Einen zusätzlichen „Geschwindigkeitsbonus“ von 20% bekommen diejenigen, die die Heizung bis 2028 austauschen. Danach reduziert sich dieser Bonus, der nicht an eine Einkommensgrenze gebunden sein soll, um drei Prozentpunkte jährlich. Der Deckel für die maximale Gesamtförderung liegt bei 70%.

Obwohl das Aus der Öl- und Gasheizungen erst 2044 ansteht, bietet es sich an, erneuerbare Energien in das bestehende Heizsystem einzubinden – so lassen sich fossile Brennstoffe sparen. Denkbar ist beispielsweise, die Heizung mit einer Solarthermie-Anlage zu verbinden. Förderungen sind unter anderem über die KfW-Bank möglich.

Pelletheizung bleibt vorerst erlaubt

Pelletheizungen sollen weiterhin zum Bereich erneuerbare Energien gehören – und bleiben sowohl in Bestands- als auch in Neubauten erlaubt. Das Bundesumweltamt rät, eine ergänzende Nutzung etwa von Solarthermie zu prüfen.

Vermieter*innen dürfen Kosten umlegen

Die Regierung plant eine neue Modernisierungsumlage. Damit sind Vermietende berechtigt, 10% der Kosten für eine neue Heizung auf Mieter*innen umzulegen. Voraussetzung: Vermietende müssen eine staatliche Förderung in Anspruch nehmen. Das soll ihnen den Anreiz geben, die Heizung auszutauschen. Die Umlage kann zu anderen Modernisierungsumlagen hinzukommen.

Forscher sieht Klimaziele in Gefahr

Unter dem Strich soll den Menschen in Deutschland also erst einmal mehr Zeit bleiben, um ihre Heizung auszutauschen. Manfred Fischedick, Präsident des Wuppertal-Instituts für Klima, ist deshalb besorgt – er sieht die Klimaziele in Gefahr.

In den vergangenen 15 Jahren sei die Chance verpasst worden, einen geordneten Pfad zur Senkung der CO2-Emissionen im Gebäude- und Verkehrsbereich einzuschlagen. „Diese Phase des Nichtstuns führt jetzt zu der Notwendigkeit, eine höhere Umsetzungsintensität an den Tag legen zu müssen, sollen die Klimaschutzziele 2030 und 2045 noch erreicht werden“, so Fischedick.

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