IBAN weitergeben – riskant oder kein Problem?

Was im schlimmsten Fall passieren kann

Kontoführung 5 min Lesedauer 14.03.2024
IBAN weitergeben

Im Alltag werden wir immer wieder gebeten, unsere „International Bank Account Number“ – besser bekannt als IBAN – anzugeben. Zum Beispiel:

  • bei der Schnäppchenjagd auf Ebay oder Kleinanzeigen,
  • beim Ausfüllen von Lastschriftmandaten für Energieversorger und Co.,
  • beim Abschluss von Handyverträgen oder
  • beim Online-Einkauf mittels Lastschrifteinzug.

Die meisten Menschen geben auf Verlangen die Ziffern- und Buchstabenkombination, die eindeutig einem Konto zuzuordnen ist, bereitwillig heraus. Doch ist das ein Problem? „In den allermeisten Fällen, nein!“, sagt Matthias Lange, Zahlungsverkehrsexperte beim Bundesverband deutscher Banken.

Wer am Wirtschaftsleben teilnehmen will, kommt meist gar nicht drumherum, seinem Vertragspartner seine Kontodaten zu nennen. „Wenn ich beispielsweise meine Miete bezahlen oder mein Geld für einen Verkauf über Kleinanzeigen aufs Konto überwiesen haben möchte, muss ich die Kontoverbindung meinem Vermieter beziehungsweise dem Käufer geben“, sagt Lange. „Und wenn ich wiederum etwas per Lastschrifteinzug kaufe, wird ebenfalls nach meiner Kontonummer gefragt.“ Die meisten Unternehmen drucken ihre IBAN sogar mit auf ihre Rechnungen – „Sie ist keine Geheimzahl“, betont der Zahlungsverkehrsexperte.

Seine Entwarnung bei der Weitergabe der IBAN hat zwei Gründe:

  • Betrüger*innen können mit der IBAN allein auf kein Konto zugreifen und dort Geld abbuchen. „Für das Onlinebanking gibt es mindestens die Zwei-Faktor-Autorisierung“, sagt Lange. „Schon beim Einloggen wird ein Passwort benötigt, und für jede Überweisung muss erneut eine Autorisierung erfolgen.“ Früher waren das etwa TANs auf einer Liste, die der/die Kontoinhaber*in aufbewahrt hat, heute geht das häufig mit einer SMS auf das Handy oder einer App, die sich nur mit Fingerabdruck nutzen lässt.
  • Mit ungenehmigten Abbuchungen per Lastschrift kommen die Betrüger*innen nicht weit. Tatsächlich ist es grundsätzlich möglich, dass Betrüger bei einem SEPA-Lastschriftverfahren eine ergaunerte IBAN angeben. Da die Banken nicht verpflichtet sind, Namen und die IBAN des zu belastenden Kontos beim SEPA-Lastschriftverfahren abzugleichen, kann auch eine ungenehmigte Abbuchung vorkommen. „Ein solcher Betrug wird aber nicht lange gutgehen“, beruhigt Lange. „Denn sollte tatsächlich ein Betrüger eine Lastschrift mit Ihren Kontodaten ausgefüllt haben, dann ist es zwar möglich, dass der Betrag zunächst von Ihrem Konto abgebucht wird, doch Sie haben die Möglichkeit, das Geld schnell und unproblematisch wieder zurückzubekommen.“

So bekommen Sie ihr Geld zurück

Um Geld zurückzuholen, das Betrüger*innen durch ein falsches Lastschriftmandat vom Konto abbuchen ließen, sollten sich die Kund*innen an ihre Bank wenden. „Sie können eine Lastschrift ohne Angaben von Gründen erstatten lassen“, sagt Lange. Die Frist dafür beträgt acht Wochen und kann teilweise auch über das Online-Banking selbst erledigt werden. Wenn die Zahlung nicht durch ein Mandat autorisiert wurde – also etwa im Falle der betrügerischen Abbuchung – dann kann die Erstattung sogar 13 Monate lang verlangt werden.

Ein Tipp: Regelmäßig aufs Konto schauen. „Überprüfen Sie immer wieder, was mit Ihrem Geld passiert, und welche Abbuchungen vorgenommen werden“, sagt Lange. „Dank Online-Banking ist es heute sehr einfach, den Überblick zu behalten.“

Und was ist mit Papierüberweisungen?

War es früher noch gang und gäbe mit handschriftlich ausgefüllten Überweisungsträgern eine Zahlung vorzunehmen, wird diese Möglichkeit heute kaum noch genutzt. „Wenn aber jemand eine Unterschrift sehr gut fälscht, ist es theoretisch möglich, eine Überweisung von einem fremden Konto zu veranlassen“, sagt Lange. „Durch die Bankverbindung lässt sich direkt nachvollziehen, wohin das Geld gegangen ist. Ganz wichtig ist es aber, dass man schnell beim Verdacht eines Betrugsfalls seine Bank kontaktiert.“

Sensible Daten gut schützen

Auch wenn Betrüger*innen mit ergaunerten IBANs meist nicht weit kommen, rät Lange trotzdem zur Vorsicht: „Geben Sie stets nur die Daten preis, die Sie auch preisgeben wollen und die für das Geschäft erforderlich sind – das gilt auch für die Adresse und den vollständigen Namen.“ Denn mit ganz verschiedenen Betrugsmaschen, die unter dem Schlagwort „Social Engineering“ zusammengefasst werden, versuchen Betrüger*innen, möglichst viele sensible Daten über Menschen zu sammeln, um dann möglicherweise auch Passwörter herauszufinden. Zugang zu privaten PCs verschaffen Sie sich etwa über Phishing-Mails.

Grundsätzlich gilt: Wer nach einem Anruf, einem Internetkontakt oder beim Klicken auf einen Link und der Weitergabe der IBAN ein ungutes Gefühl hat, der sollte seiner Bank Bescheid geben.

Wie viele Betrugsfälle mit IBANs es jährlich in etwa gibt, lässt sich laut Lange nicht beziffern – „die Zahl ist aber im Verhältnis zu den mehr als 7 Milliarden Überweisungen und mehr als 11 Milliarden Lastschriften, die in Deutschland jährlich durchgeführt werden, äußerst gering“, sagt er. Was wahrscheinlich sogar häufiger vorkommt: Warenbetrug mit falscher Rechnungsadresse. Die Ware wird dabei an die Kriminellen geschickt, die Rechnung landet ganz woanders. „Das ist dann aber eher ein Problem des Händlers und hat mit ergaunerten IBANs nichts zu tun“, sagt Lange. „Die Rechnung müssen Sie dann natürlich nicht bezahlen.“

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