Geld eintreiben: So arbeiten Inkassobüros

Wie Sie mit Forderungen richtig umgehen

Finanzwissen 4 min Lesedauer 14.08.2023
Inkassounternehmen

Ob ein finanzieller Engpass oder einfach nur Vergesslichkeit: Eine Rechnung nicht zu bezahlen, ist schnell passiert. Manchmal kommt die dazugehörige Mahnung dann nicht von dem rechnungsstellenden Unternehmen selbst, sondern von einem Inkassounternehmen. Und dann sind meistens nicht nur der ursprüngliche Rechnungsbetrag samt Mahngebühr, sondern auch noch die Inkassokosten fällig.

Offene Forderungen durchsetzen

Doch was genau steckt hinter einem Inkassounternehmen, das umgangssprachlich auch Inkassobüro genannt wird? „Ein Inkassodienstleister unterstützt diejenigen, die Geld zu bekommen haben, bei der Durchsetzung fälliger Forderungen“, sagt Annika Schafmeister, Leiterin Recht beim Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU). Übrigens: Die Bezeichnung Inkasso leitet sich aus dem italienischen „incassare“ ab – was „einkassieren“ oder „Geld einziehen“ bedeutet.

„Ein Inkassounternehmen wird in der Regel tätig, wenn ein Gläubiger offene Forderungen von säumigen Schuldnern nicht selbstständig durchsetzen kann oder möchte“, erklärt die Syndikusrechtsanwältin Schafmeister. Dabei ist es egal, ob es sich dabei um ein Unternehmen oder eine Privatperson handelt: Beide können ein Inkassobüro beauftragen.

Allerdings kann nicht jede*r als Inkassodienstleister tätig werden, betont die Anwältin. Vielmehr gilt:

  • Der Dienstleister muss im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen sein
  • Die Voraussetzungen für die Registrierung sind im Rechtsdienstleistungsgesetz und der Rechtsdienstleistungsverordnung geregelt
  • Insbesondere muss für die Erbringung von Inkassodienstleistungen theoretische und praktische Sachkunde nachgewiesen werden.

Wie geht ein Inkassounternehmen üblicherweise vor?

Erhält ein Inkassobüro den Auftrag, Geld einzutreiben, geht dieses laut Schafmeister folgendermaßen vor:

  • Das Inkassounternehmen nimmt auf verschiedenen Wegen Kontakt mit den Schuldner*innen auf und fordert sie zur Zahlung auf.
  • Dabei versucht es zunächst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, bei der die Schuldner*innen die ausstehende Forderung begleichen oder eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließen.
  • Bleiben die außergerichtlichen Inkassomaßnahmen ohne Erfolg, kann das Inkassounternehmen ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, um einen Vollstreckungsbescheid zu erhalten.
  • Mit diesem Vollstreckungstitel kann das Inkassobüro die Zwangsvollstreckung beantragen, bei der es zur Pfändung von Vermögenswerten durch eine*n Gerichtsvollzieher*in kommen kann.

Zahlungsaufforderung bekommen? So reagieren Sie am besten

Viele Verbraucher*innen sind erstmal schockiert, wenn sie Nachricht von einem Inkassobüro erhalten haben. „Zahlungsaufforderungen durch Inkassounternehmen setzen die Empfänger unter enormen Druck“, beobachtet auch die Verbraucherzentrale. Teilweise würden die Inkassobüros mit erheblichen Kosten für Gerichtsverfahren, mit Lohn- und Gehaltspfändung oder sonstiger Zwangsvollstreckung drohen.

Laut Verbraucherzentrale fühlten sich Verbraucher*innen dann häufig genötigt, sofort zu zahlen – ohne sicher zu sein, ob die Höhe der Inkassokosten überhaupt angemessen ist. Daher raten die Verbraucherschützer*innen, die Inkassoforderung und die ursprüngliche Rechnung im Zweifel immer genau zu überprüfen. Dazu betreibt die Verbraucherzentrale einen kostenlosen Inkasso-Check, bei dem unter anderem ermittelt werden kann, ob überhaupt bezahlt werden muss, und in welcher Höhe. Auch einen Musterbrief, mit dem den Forderungen widersprochen werden kann, steht zum Download bereit.

Wichtig: Ob eine Forderung tatsächlich berechtigt ist, entscheidet im Zweifel erst ein Gericht. Der Rat durch ein Onlinetool ist daher eine Empfehlung, aber keine rechtssichere Entscheidung.

Auch der BDIU rät:

  • Zunächst ist zu prüfen, ob die Forderung berechtigt ist.
  • Wenn dies der Fall ist, sollte man sie am besten gleich bezahlen oder versuchen, mit dem Inkassounternehmen eine Ratenzahlungsvereinbarung zu vereinbaren, um nicht noch weitere Kosten entstehen zu lassen.
  • Sollte die Forderung bereits beglichen sein, ist es ratsam, dem Inkassounternehmen einen Zahlungsnachweis vorzulegen.
  • Bei sonstigen Vorbehalten gegen die Forderung sollten die Einwände dem Inkassounternehmen gegenüber vorgebracht und glaubhaft gemacht werden.

Die Gebühren des Inkassounternehmens sind meist von der Höhe der Forderung abhängig. Oft stellt sich die Frage, ob der/die Schuldner*in diese Kosten bezahlen muss. Schafmeister sagt: „Ein Gläubiger kann die vom Inkassodienstleister berechneten Gebühren von seinem Schuldner ersetzt verlangen. Allerdings nur bis zur Höhe der Vergütung, die einem Rechtsanwalt für diese Tätigkeit nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zustehen würde.“

Die rund 500 Mitgliedsunternehmen im BDIU haben sich laut Schafmeister mit dem Code of Conduct auf klare und nachprüfbare Regeln für den Einzug von Forderungen verständigt.

Wichtig bei Fake-Inkasso-Schreiben: Nicht zahlen!

Immer wieder verschicken auch Kriminelle Briefe und E-Mails und fordern mit Nachdruck Geldsummen für Dinge, die gar nicht gekauft wurden. Laut BDIU besonders typisch: Falsche Gewinnspiel-Forderungen. Der Verband führt daher eine Liste mit den Absendern von betrügerischen Inkasso-Schreiben.

„Sollten Zweifel am Inkassounternehmen selbst bestehen, kann man sich im Rechtsdienstleistungsregister informieren, ob es dort registriert ist“, so Schafmeister. Bei offensichtlichen Betrugsversuchen rät der Verband: Nicht zahlen, dem Absender nicht direkt antworten und den Fall bei der Polizei melden.

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