Wenn der Arbeitgeber Insolvenz anmeldet

Was Sie jetzt wissen müssen

Arbeit-Recht 4 min Lesedauer 18.06.2024

Was haben der Warenhauskonzern Galeria Karstadt Kaufhof, die Modekette Peek & Cloppenburg und die SB-Warenhausgruppe Real gemeinsam? Alle drei haben in den zurückliegenden Jahren Insolvenz anmelden müssen – bei Galeria war es Anfang April 2024 der dritte Konkurs innerhalb von dreieinhalb Jahren. Und diese großen Firmen waren bei Weitem nicht einzigen, die zahlungsunfähig waren. Um 22,9% auf rund 18.020 ist die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland im Jahr 2023 gestiegen. Das hat die Wirtschaftsauskunftei Creditreform ermittelt.

Gut zu wissen: Bekanntmachungen von Insolvenzen sind auf der Website insolvenzbekanntmachungen.de zu finden.

Zahlungsunfähigkeit der Firma sorgt oft für Unruhe in der Belegschaft

Wenn eine Firma zahlungsunfähig ist und Insolvenz beim zuständigen Amtsgericht angemeldet hat, sorgt dies in der Belegschaft zumeist für Unruhe und Anspannung. Häufig wissen Betroffene nicht, wie es weitergeht.

Von Zahlungsunfähigkeit ist die Rede, wenn es dem Schuldner nicht mehr möglich ist, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Zahlungsunfähigkeit ist laut Bundesgerichtshof (BGH) gegeben, wenn Schuldner nicht innerhalb von drei Wochen 90% der fälligen Gesamtverbindlichkeiten begleichen können.

Für betroffene Beschäftigte wichtig zu wissen: „Der Insolvenzantrag verändert erst einmal noch gar nichts am Arbeitsverhältnis“, sagt der Offenburger Fachanwalt für Arbeitsrecht, Jürgen Markowski. Der Arbeitsvertrag ist weiter gültig. Es besteht weiterhin die Pflicht, die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen.

Tipp: „Zu empfehlen ist aber, sich selbst eine Aufstellung zu machen über alle geldwerten Ansprüche, die bis zum Zeitpunkt des Antrages gegen den Arbeitgeber entstanden waren und noch nicht erfüllt sind“, erklärt Markowski.

Was im Insolvenzverfahren mit dem Anspruch von Lohn und Gehalt von Beschäftigten passiert

Für ausstehende Lohn- oder Gehaltzahlungen aus der Zeit vor der Insolvenzeröffnung muss der Arbeitgeber nicht mehr aufkommen, er hat ja Konkurs angemeldet. Beschäftigte müssen diese Ansprüche beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden.

Ist nach Abschluss des Insolvenzverfahrens noch Vermögen übrig, erfolgt nach einer Quote eine Verteilung auf die Gläubiger, zu denen auch die Beschäftigten gehören. In der Regel bekommen Betroffene ein Anschreiben von der Insolvenzverwalterin, um ihre Forderungen anmelden zu können.

Wichtig: Beantragen Sie möglichst umgehend nach Bekanntwerden der Insolvenz Insolvenzgeld bei der zuständigen Agentur für Arbeit. Dafür benötigen Sie eine Insolvenzbescheinigung, die Sie vom Arbeitgeber oder vom Insolvenzverwalter erhalten. Droht Arbeitslosigkeit, sollten Sie sich frühzeitig bei der Agentur für Arbeit vor Ort arbeitssuchend melden und Arbeitslosengeld beantragen.

Was Insolvenzrecht in Sachen Insolvenzgeld vorsieht

Für ausstehendes Arbeitsentgelt gibt es Insolvenzgeld, höchstens aber für drei Monate. Das müssen Sie bei der Agentur für Arbeit beantragen. Entsprechende Formulare gibt es auf der Website der Bundesagentur für Arbeit. Den Antrag reichen Sie schriftlich oder elektronisch innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach der Insolvenzeröffnung bei der Agentur für Arbeit ein. „Häufig sorgt der Insolvenzverwalter für eine Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes, so dass die Betroffenen nicht erst noch lange warten müssen, bis sie das Insolvenzgeld erhalten“, erklärt Markowski.

Wann im Zuge eines Insolvenzverfahrens Kündigungen drohen

Ein spezielles Kündigungsrecht aufgrund der Insolvenz gibt es nicht. Stellt sich aber im Zuge des Insolvenzverfahrens heraus, dass das Unternehmen entweder nicht oder allenfalls mit einer kleineren Belegschaft nach einer Umstrukturierung weiterbestehen kann, fallen Jobs weg – das kann Kündigungen zur Folge haben.

Mitspracherecht des Betriebsrats: Gibt es in dem betroffenen Unternehmen einen Betriebsrat, dann ist mit diesem Gremium auch in der Insolvenz die Umstrukturierung zu verhandeln. Zudem ist ein Sozialplan aufzustellen. Erst dann sind Kündigungen möglich.

Was in Sachen Restschuldbefreiung bei einer Firmeninsolvenz gilt

Immer wieder ist im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren von einer Restschuldbefreiung die Rede. Damit ist gemeint, dass am Ende des Insolvenzverfahrens das Insolvenzgericht dem insolventen Unternehmen die Schulden erlässt. Für Forderungen, die während oder nach dem Insolvenzverfahren entstanden sind, gilt dies jedoch nicht. Und: Eine Restschuldbefreiung können nur Personen, etwa Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmen, beantragen, nicht aber beispielsweise eine GmbH.
Weitere Infos zum Thema Restschuldbefreiung gibt es auf der Website der IHK Schwaben.

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