Ihre Finanzen 2025

Das bringt das neue Jahr

Aktuelles 6 min Lesedauer 11.12.2024
neues-2025

2025 bringt auch für den Geldbeutel einiges an Neuigkeiten. Wo es günstiger wird und wo Sie tiefer in die Tasche greifen müssen, haben wir Ihnen zusammengestellt:

Inhaltsverzeichnis
  1. Gewinnspiel: Exklusive Führung für Kundinnen und Kunden der ING im Städel Museum
  2. Steuern & Finanzen
  3. Arbeit
  4. Soziales
  5. Familie
  6. Sonstiges
  7. Die EZB tastet sich an den neutralen Zins heran

Gewinnspiel: Exklusive Führung für Kundinnen und Kunden der ING im Städel Museum

In Zusammenarbeit mit dem Städel Museum verlosen wir eine exklusive Führung (mit Begleitperson) für ING Kundinnen und Kunden am 7. Februar 2025 um 16:45 Uhr.

Mehr Informationen finden Sie auf unserer Homepage.

Steuern & Finanzen

Grundsteuer: Viele Immobilienbesitzerinnen und -besitzer zahlen ab Januar 2025 eine höhere Grundsteuer. Bislang war bei der Berechnung der Abgabe mit völlig veralteten Werten gearbeitet worden. Diese Praxis hatte das Bundesverfassungsgericht vor einigen Jahren kassiert. Wie viel die einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümer künftig zahlen müssen, hängt entscheidend von den sogenannten Hebesätzen der Gemeinden ab. Einzelheiten sind beim Bundesfinanzministerium nachzulesen.

Grundfreibetrag: Beim Einkommensteuertarif steigt der Grundfreibetrag rückwirkend für 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro. Die Änderung macht sich bereits im Dezember auf den Lohn- und Gehaltsabrechnungen von Arbeitnehmenden bemerkbar. 2025 sollte der Grundfreibetrag um 300 Euro auf 12.084 Euro steigen – ob es allerdings dazu kommt, ist nach dem Bruch der Ampel-Koalition in Berlin offen.

Bonusleistungen von Krankenkassen: Versicherte, die von ihrer Krankenkasse eine Bonusleistung bekommen, müssen diese bis zu einer Höhe von 150 Euro pro Person und Beitragsjahr nicht in der Steuererklärung angeben.

CO2-Steuer: Der CO2-Preis pro Tonne steigt von 45 auf 55 Euro – ohne Mehrwertsteuer. Im Ergebnis dürfte das Tanken teurer werden.

Arbeit

Mindestlohn: Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro pro Stunde. Bislang lag er bei 12,41 Euro. Mehr Infos gibt es auf der Website der Bundesregierung.

Minijobs: Weil der gesetzliche Mindestlohn steigt, gilt ab 2025 eine höhere Verdienstgrenze für Minijobberinnen und Minijobber: Sie können nunmehr bis zu 556 Euro pro Monat verdienen, bislang waren es 538 Euro. Die Jahresverdienstgrenze liegt ab 2025 bei 6.672 Euro.

Mindestausbildungsvergütung: Wer zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2025 eine duale Berufsausbildung beginnt, profitiert von neuen Sätzen für die Mindestausbildungsvergütung. Sie gilt für alle Azubis, deren Ausbildungsbetriebe keiner Tarifbindung unterliegen.

Für 2025 sind für die einzelnen Lehrjahre vorgesehen:

1. Lehrjahr:       682 Euro brutto pro Monat (bislang 649 Euro)

2. Lehrjahr:       805 Euro brutto pro Monat (766 Euro)

3. Lehrjahr:       921 Euro brutto pro Monat (876 Euro)

4. Lehrjahr:       955 Euro brutto pro Monat (909 Euro)

Berufsvalidierung: Wer keinen Berufsabschluss hat, aber über langjährige Berufserfahrungen verfügt, kann sich ab dem 1. Januar 2025 die jeweiligen Fähigkeiten anerkennen lassen und ein Zertifikat erhalten. Dieses Verfahren heißt Berufsvalidierung. Einzelheiten finden Sie auf der Website des Bundesbildungsministeriums.

Soziales

Beitragsbemessungsgrenze: Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt ab 2025 deutlich – erstmals einheitlich in ganz Deutschland auf 8.050 Euro im Monat. 2024 belief sich die Grenze in den neuen Bundesländern noch auf 7.450 Euro im Monat, in den alten Bundesländern auf 7.550 Euro.

Weitere Änderungen in Sachen Beitragsbemessungsgrenze:

  • Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt laut Bundesregierung auf jährlich 66.150 Euro beziehungsweise 5.512,50 Euro im Monat (2024: 62.100 Euro im Jahr beziehungsweise 5.175 Euro im Monat).
  • Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beläuft sich auf jährlich 73.800 Euro beziehungsweise monatlich 6.150 Euro. (2024: 69.300 Euro im Jahr beziehungsweise 5.775 Euro im Monat).
  • In der knappschaftlichen Rentenversicherung steigt die Einkommensgrenze auf 9.900 Euro im Monat (bislang: 9.300 Euro). Mitglieder der knappschaftlichen Rentenversicherten sind Beschäftigte im Bergbau.
  • Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung, mit dem Fachleute die Entgeltpunkte im jeweiligen Kalenderjahr festlegen, soll für 2025 vorläufig 50.493 Euro im Jahr betragen (2024: 45.358 Euro).

Rentenerhöhung: Millionen von Rentnerinnen und Rentner können sich auf eine Rentensteigerung von 3,51% ab Juli 2025 freuen – das jedenfalls sagt ein Entwurf des Rentenversicherungsberichts der Bundesregierung voraus.

Steigende Krankenkassenbeiträge: Für viele Versicherte steigt ab 2025 der Krankenkassenbeitrag. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag als Orientierungsmarke für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) liegt 2025 bei 2,5%, wie das Bundesgesundheitsministerium im Bundesanzeiger bekannt gab. Das sind 0,8 Prozentpunkte mehr als in diesem Jahr. Jede gesetzliche Krankenkasse legt für sich selbst fest, wie hoch der Zusatzbeitrag für ihre Versicherten ausfällt. Der veröffentlichte Durchschnittswert von 2,5% dient als Orientierung, die Kassen können – abhängig von ihrer Finanzlage – auch davon abweichen. Auch in der privaten Krankenverbsicherung steigen für viele die Beiträge.

Familie

Kinderbetreuungskosten: Kinderbetreuungskosten kann man in der Steuererklärung unter Sonderausgaben angeben. Die zu berücksichtigenden Kosten steigen laut Bundesregierung von zwei Drittel auf 80%, der Höchstbetrag steigt von 4.000 auf 4.800 Euro.

Kindergeld/Kindergrundsicherung: Ursprünglich war geplant, ab 1. Januar 2025 das Kindergeld durch die neue Kindergrundsicherung abzulösen. Nach dem Aus der Ampelregierung liegt das Vorhaben vorerst auf Eis. Die neue Kindergrundsicherung sollte gleich hoch wie das bisherige Kindergeld sein – der Betrag sollte ab 2025 von 250 Euro auf 255 Euro monatlich steigen. Abhängig vom Einkommen sollten Bedürftige einen Zusatzbetrag erhalten.

Sonstiges

Briefporto: Das Porto für Briefe steigt ab 2025. Der Standardbrief verteuert sich um 10 auf 95 Cent. Das Porto für die Postkarte erhöht sich von 70 auf 95 Cent. Für den Kompaktbrief ist 1,10 Euro zu zahlen (bislang 1,00 Euro). Der Großbrief kostet 1,80 statt 1,60 Euro. Das Porto für den Maxibrief erhöht sich von 2,75 auf 2,90 Euro.

Brieflaufzeiten: Ab 2025 kann es länger dauern, bis ein Brief von A nach B kommt. 95% der Briefsendungen erreichen bislang nach zwei Tagen den Empfänger oder die Empfängerin, ab dem neuen Jahr wird es erst nach drei Tagen der Fall sein – vorgesehen ist das im neuen Postgesetz.

Bundestagswahl: Am 23. Februar 2025 kommt es aller Voraussicht nach zu einer vorgezogenen Neuwahl des Deutschen Bundestages.

Die EZB tastet sich an den neutralen Zins heran

Inflationssorgen gegen Wachstumssorgen, Tauben gegen Falken, Bauchgefühl gegen Rechenmodell: Carsten Brzeski meint, dass die aktuelle Leitzinssenkung der Europäischen Zentralbank von 25 Basispunkten in mehr als einer Hinsicht einen Kompromiss darstellt. Im Gespräch mit Sebastian Franke erläutert er diese Ansicht und analysiert die begleitende Kommunikation der EZB.

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Illustration einer Frau, die mit Koffer läuft