Ihre Finanzen im Juli

Diese Neuerungen kommen jetzt

Aktuelles 5 min Lesedauer 06.06.2023
Neues im Juli 2023

Aus für Maestro-Karten, steigende Renten, höhere Pflegeversicherungsbeiträge, Neues beim Bürgergeld, höhere Pfändungsfreigrenzen.

Inhaltsverzeichnis
  1. Keine neue Girokarten mit Maestro-Funktion ab Juli
  2. Beiträge zur Pflegeversicherung steigen
  3. Die Renten steigen
  4. Neuerungen beim Bürgergeld-Gesetz
  5. Höhere Pfändungsfreigrenze beim Arbeitseinkommen ab Juli
  6. Podcast: Es geht weiter aufwärts – zumindest mit den Zinsen
  7. Und übrigens …

Keine neue Girokarten mit Maestro-Funktion ab Juli

Ab Juli 2023 dürfen Banken und Sparkassen keine neuen klassischen EC-Karten, also Girokarten mit Maestro-Funktion, mehr ausgeben. Das hatte das Unternehmen Mastercard unlängst angekündigt. Bis dahin ausgegebene Karten können allerdings noch bis zu ihrem Gültigkeitsdatum weiter genutzt werden (Dieses steht auf der Karte). Weil die Girokarten häufig noch einige Jahre gültig seien, werde die Maestro-Funktion nicht von jetzt auf gleich verschwinden, heißt es. Ohne die Maestro-Funktion können Sie Ihre Girokarte nur noch in Deutschland verwenden – und nicht im Ausland. An die Stelle von EC-Karten treten voraussichtlich Debitkarten. Außerdem können Kreditkarten weiterhin eingesetzt werden - auch im Ausland. Weitere Infos bieten die Verbraucherzentralen.

Beiträge zur Pflegeversicherung steigen

Ab Juli steigen im Rahmen der Pflegereform für viele Arbeitnehmer*innen die Beiträge zur Pflegeversicherung – betroffen sind vor allem Kinderlose. Aber auch auf Familien mit mehreren Kindern kommen Änderungen zu.

Konkret sehen die Beitragssätze so aus:

  • kein Kind: 4,0%; Arbeitnehmer-Anteil: 2,3%
  • 1 Kind: 3,4%; Arbeitnehmer-Anteil: 1,7%
  • 2 Kinder: 3,15%; Arbeitnehmer-Anteil: 1,45 %
  • 3 Kinder: 2,9%; Arbeitnehmer-Anteil: 1,2%
  • 4 Kinder: 2,65%; Arbeitnehmer-Anteil: 0,95 %
  • 5 oder mehr Kinder: 2,4%; Arbeitnehmer-Anteil: 0,7%

Weitere Einzelheiten können Sie auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums nachlesen.

Die Renten steigen

Die Renten in Deutschland steigen voraussichtlich ab 1. Juli im Westen um 4,39% und im Osten um 5,86%. Die Anpassung gilt nicht nur für alle Altersrenten sowie für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten, sondern auch für gesetzliche Unfallrenten sowie für die Renten der Landwirt*innen aus der landwirtschaftlichen Rentenkasse. Zudem beläuft sich ab Juli der aktuelle Rentenwert in Ost- und Westdeutschland einheitlich auf 37,60 Euro.

Neuerungen beim Bürgergeld-Gesetz

Seit Jahresbeginn gilt das neue Bürgergeld-Gesetz, das die bis dahin geltende Hartz-IV-Regelung abgelöst hat. Diese Neuerungen dazu treten ab Juli in Kraft:

  • Aufstocker*innen: Viele Erwerbstätige mit geringem Einkommen beziehen Bürgergeld als ergänzende Zuwendung, stocken also ihr Einkommen auf. Für sie steigen ab Juli die Freibeträge. Wer einen Job hat, der monatlich zwischen 520 und 1.000 Euro Einkommen einbringt, hat künftig einen Freibetrag von anteilig 30% (bislang waren es 20%).
  • Weiterbildung: Nehmen Bürgergeldbezieher*innen an einer Weiterbildung teilt, die zu einem Berufsabschluss führt, bekommen sie ab Juli ein zusätzliches monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro. Auch für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen winkt eine Weiterbildungsprämie.
  • Bürgergeldbonus: Für die Teilnahme an Weiterbildungen gibt es einen Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro monatlich. Voraussetzung ist, dass diese Weiterbildungen nicht in einen Berufsabschluss münden und länger als acht Wochen dauern.

Höhere Pfändungsfreigrenze beim Arbeitseinkommen ab Juli

Ab 1. Juli 2023 steigt der pfändungsfreie Grundbetrag beim Einkommen von derzeit 1.339,99 Euro auf 1.409,99 Euro. Dieser Freibetrag gilt für Schuldner*innen ohne Unterhaltspflichten. Wer Unterhaltspflichten zu leisten hat, für den steigen die Freigrenzen ab Juli folgendermaßen:

1 Unterhaltsberechtigte*r auf 1.939,99 Euro
2 Unterhaltsberechtigte auf 2.229,99 Euro
3 Unterhaltsberechtigte auf 2.519,99 Euro
4 Unterhaltsberechtigte auf 2.819,99 Euro
5 Unterhaltsberechtigte auf 3.109,99 Euro

Bei einem Arbeitseinkommen über dem Grundfreibetrag sind drei Zehntel des darüberhinausgehenden Nettogehalts unpfändbar. Das ist in Paragraf 850c Absatz 3 der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Sind Schuldner*innen unterhaltspflichtig, so dürfen für die erste Person weitere zwei Zehntel nicht gepfändet werden und für die zweite bis fünfte Person jeweils ein weiteres Zehntel. Beträge, die über 4.077,92 Euro liegen, sind bis 30. Juni 2023 in vollem Umfang pfändbar; zum 1. Juli steigt die Grenze auf 4.298,81 Euro. Weitere Infos gibt es im Bundesgesetzblatt.

Podcast: Es geht weiter aufwärts – zumindest mit den Zinsen

Im Mai sah es noch so aus, als würde die Europäische Zentralbank den aktuellen Zinserhöhungszyklus mit einem weiteren Zinsschritt im Juni beenden. Nun ist die Juni-Erhöhung da – und nicht nur wird ein weiterer Aufschlag für Juli in Aussicht gestellt, auch für die Herbstmonate werden weitere Zinsschritte nicht ausgeschlossen. Nach der aktuellen EZB-Ratssitzung erklärt Carsten Brzeski im Gespräch mit Sebastian Franke, was hinter dem Sinneswandel der EZB steckt.

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Und übrigens …

… Sie haben ein E-Auto? Dann ist diese Info für Sie interessant: Ab 1. Juli muss für Ladesäulen, die erstmalig in Betrieb genommen werden, mindestens eine kontaktlose Zahlung mit gängigen Debit- und Kreditkarten möglich sein. Eine Pflicht, bestehende Säulen nachzurüsten, gibt es nach Angaben des Autoclubs ACE nicht. Nehmen Sie also weiterhin eine Ladekarte oder -App mit!

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