Ihr Geld im Juli

Das ändert sich für Verbraucher*innen

Aktuelles 5 min Lesedauer 18.06.2024

Mehr Geld für Rentnerinnen und Rentner, höhere Freigrenzen bei Pfändungen, Tipps für kurzentschlossene Reisende.

Inhaltsverzeichnis
  1. Frauenpower im Berufsleben? Fördern wir mit MentorMe!
  2. Rentenplus und Neuerungen bei der Witwen- oder Witwerrente
  3. Höhere Pfändungsfreigrenze beim Arbeitseinkommen ab Juli
  4. Spenden in Sachen Hochwasserhilfe sind steuerlich absetzbar
  5. Spartipps für kurzentschlossene Reisende
  6. Podcast: Neuwahlen, Defizitverfahren und Börsensturz – Frankreich im Mittelpunkt des Marktgeschehens

Frauenpower im Berufsleben? Fördern wir mit MentorMe!

Es ist wieder soweit: Wir unterstützen zum vierten Mal in Folge Frauen aus allen Branchen, beruflich ihr Leben zu verändern – dieses Mal mit 100 Plätzen für ein einjähriges Mentoring. Unser Partner MentorMe findet die passenden Mentorinnen oder Mentoren für jedes berufliche Thema.

Wer kann sich bewerben? Alle Frauen, die eine schwierige Ausgangssituation haben oder vor beruflichen Herausforderungen stehen. Beispiele dafür sind: Arbeitslosigkeit, bildungsfernes Umfeld, Unzufriedenheit im Job, Hürden durch Migration oder Migrationsgeschichte, Unvereinbarkeit von Beruf und Kindern, usw. Sie fühlen sich angesprochen oder kennen Frauen, für die das interessant sein könnte? Machen Sie mit und empfehlen Sie die Aktion auch gerne weiter!

Alle Infos rund um die Bewerbung und den Ablauf eines Mentorings finden Sie unter ing.de/mentorme-stipendium.

Rentenplus und Neuerungen bei der Witwen- oder Witwerrente

Ab Juli bekommen die Rentnerinnen und Rentner in Deutschland 4,57% mehr Rente. Auch die Witwen- und Witwerrenten steigen entsprechend an. Damit fallen automatisch die Freibeträge höher aus: Hinterbliebene dürfen mehr eigenes Einkommen haben, ohne dass sie Kürzungen bei der Witwen- oder Witwerrente hinnehmen müssen.
 

Ab dem 1. Juli dürfen Witwen und Witwer 1.038,50 Euro netto pro Monat verdienen, ohne dass ihnen die Witwen- oder Witwerrente gekürzt wird. Hinterbliebene mit Kindern haben einen höheren Freibetrag – er erhöht sich je Kind um 220,19 Euro. Einkünfte oberhalb des jeweiligen Freibetrags werden zu 40% auf die Hinterbliebenenrente angerechnet – die sogenannte Hinzuverdienstgrenze.
 

Ein Beispiel: Eine Witwe, deren Tochter in die Kita geht, hat ein eigenes Einkommen von 2.400 Euro netto. Ihr Freibetrag von 1.258,69 Euro wird damit um 1.141,31 Euro überschritten. 40% davon sind 456,52 Euro. Dieser Betrag wird der Frau von ihrer Witwenrente abgezogen.

Eine weitere Neuerung ab Juli: Bestimmte Empfänger einer Witwen- oder Witwerrente erhalten einen Rentenzuschlag. Der Zuschlag liegt bei einem Rentenbeginn

  • zwischen Januar 2001 und Juni 2014 bei 7,5%,
  • zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 bei 4,5%.
     

Diesen Zuschlag gibt es allerdings nur, wenn der/die verstorbene Versicherte unmittelbar vor Beginn der Hinterbliebenenrente keine eigene Rente bezog und am Todestag nicht älter als 65 Jahre und acht Monate war.
 

Gut zu wissen: Die Zuschläge gibt es auch für Erwerbsminderungsrenten und Altersrenten, die sich unmittelbar an die Erwerbsminderungsrente anschließen. Zuschlagsberechtigte müssen keinen Antrag stellen, sie bekommen im Juli automatisch einen Bescheid.

Höhere Pfändungsfreigrenze beim Arbeitseinkommen ab Juli

Ab 1. Juli 2024 steigt der pfändungsfreie Grundbetrag beim Einkommen von derzeit 1.402,28 Euro auf dann 1.491,75 Euro. Dieser Freibetrag gilt für Schuldnerinnen und Schuldner ohne Unterhaltspflichten. Wer Unterhaltspflichten zu leisten hat, für den oder die erhöht sich Pfändungsfreibetrag, und zwar um zusätzlich 560,90 Euro für eine/n Unterhaltspflichtige/n. Bei zwei bis fünf Unterhaltspflichtigen gibt es zusätzlich je 312,78 Euro. Weitere Infos erhalten Sie beim Verein für Soziales Leben.

Spenden in Sachen Hochwasserhilfe sind steuerlich absetzbar

Wer für Flutopfer spendet, kann unter gewissen Umständen davon steuerlich profitieren. Steuerlich absetzbar sind Spendenbeträge bis zu einer Höhe von 20% der eigenen Jahreseinkünfte. Die Spende ist bei der Steuererklärung in der „Anlage Sonderausgaben“ anzugeben. Den Beleg müssen Sie nicht gleich mit einschicken. Sie sollten ihn aber parat haben, falls das Finanzamt danach fragt.
 

Übrigens: Bei Spenden an eine gemeinnützige Organisation in Höhe von bis zu 300 Euro akzeptiert das Finanzamt nach Angaben derVereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH) einen einfachen Nachweis. Das kann ein Kontoauszug oder ein Screenshot der Überweisung sein. Aus dem Nachweis sollten der Name und die Kontonummer des Spenders oder der Spenderin und des Empfängers ersichtlich sein. Alle, die über 300 Euro spenden möchten, brauchen als Nachweis in der Regel eine Spendenbescheinigung. In Katastrophenfällen kann es sein, dass den Finanzbehörden auch bei höheren Spenden der einfache Nachweis genügt.

Spartipps für kurzentschlossene Reisende

Viele wollen im Juli kurzentschlossen eine Reise antreten. Sie möchten hierbei sparen? Wir haben ein paar Tipps für Sie!
 

  • Flexibilität kann sich auszahlen: Prüfen Sie die Reiseoptionen von Flughäfen in anderen Bundesländern, in denen gerade keine Sommerferien sind, rät das Reiseportal Urlaubsguru. Oder von Flughäfen im benachbarten Ausland. Wer beispielsweise in NRW wohnt, kann zum Beispiel Flüge ab Amsterdam unter die Lupe nehmen.
  • Preise auf verschiedenen Endgeräten checken: Checken Sie die Preise ausgewählter Angebote vor der Buchung auf verschiedenen Endgeräten. Häufig gebe es auf mobilen Geräten Rabatte, so das Reiseportal Urlaubsguru.
  • All Inclusive ernsthaft prüfen: Mitunter ist in einem Hotel der Aufpreis für All Inclusive im Vergleich zur Halbpension nur gering. Es kann sich durchaus rechnen, auf All Inclusive zu setzen – so sparen Sie die Kosten fürs Mittagsessen wie Snacks und brauchen oft auch weniger Geld für Getränke einplanen.

Podcast: Neuwahlen, Defizitverfahren und Börsensturz – Frankreich im Mittelpunkt des Marktgeschehens

Die Frage nach der Nachhaltigkeit von Staatsschulden ist definitiv wieder zurück an die Tagesordnung gekehrt – daran hat die Europäische Kommission in dieser Woche keinen Zweifel gelassen. Sieben EU-Länder, darunter auch Frankreich, wurden von ganz oben wegen schlechter Haushaltsführung ermahnt. Unser Chefvolkswirt Carsten Brzeski nimmt uns in Folge 259 unseres Podcasts im Gespräch mit Franziska Biehl mit auf einen gedanklichen Weg zu verschiedensten Implikationen, die dieses Verfahren für die anstehenden Neuwahlen in Frankreich haben könnte.

Jetzt anhören

Auf Reisen oder zu Hause

Mit der kostenlosen VISA Card zu unserem Girokonto können Sie einfach bezahlen und fast überall kostenlos Geld abheben. Und das euroweit.

Girokonto