Ihre Finanzen im Juni
Was Sie jetzt wissen sollten
Kabelfernsehen nicht mehr per Umlage, Fristen für Entlastungsleistungen, energetische Sanierung – und die Europawahl.
- Änderungen beim Kabelfernsehen
- Geld für Pflege aus 2023 noch bis Ende Juni nutzen
- Steuerermäßigung für energetische Sanierung des Eigenheims kann verfallen
- Die Freiluftsaison hat begonnen: Schützen Sie Ihre Wertsachen!
- Und übrigens: Am 9. Juni ist Europawahl
- Podcast: Europa hat gewählt, die Fed hat entschieden – was heißt das für Wirtschaft und Märkte?
Änderungen beim Kabelfernsehen
Zum 30. Juni 2024 läuft das sogenannte Nebenkostenprivileg für Kabelfernsehen aus. Dabei geht es um folgendes: Derzeit haben Vermietende von größeren Wohneinheiten in Sachen Kabelfernsehen zumeist Sammelverträge für alle Mietenden abgeschlossen – die Kosten hierfür können sie auf alle Mietparteien umlegen – selbst dann, wenn diese Kabelfernsehen nicht nutzen. Damit ist es nun Ende Juni vorbei; ab Juli ist es nicht mehr möglich, Kabelgebühren umzulegen. Haushalte können dann entscheiden, ob sie beim Kabelfernsehen bleiben oder auf eine andere Empfangsart umsteigen. Wer bei Kabel-TV bleiben möchte, muss mit einem Anbieter, häufig Vodafone, einen eigenen Vertrag abschließen. Ausführliche Infos in Sachen Abschaffung des Nebenkostenprivilegs haben die Verbraucherzentralen zusammengetragen.
Geld für Pflege aus 2023 noch bis Ende Juni nutzen
Daheim gepflegten Pflegebedürftigen stehen sogenannte Entlastungsleistungen zu – nämlich 125 Euro im Monat, pro Jahr sind das 1.500 Euro. Wobei längst nicht alle das Geld nutzen, das sie etwa für Hilfe im Haushalt oder auch die Tages- oder Nachtpflege in Anspruch nehmen können. Allerdings verfallen nicht genutzte Entlastungsleistungen mit dem Ende des Kalenderjahres nicht automatisch. Laut Verbraucherzentrale ist es möglich, das Geld in die erste Hälfte des folgenden Jahres mitzunehmen. Das bedeutet, dass man bis zum 30. Juni 2024 noch nicht genutzte Entlastungsleistungen aus dem Jahr 2023 in Anspruch nehmen kann. Wie das konkret funktioniert, können Sie auf der Website der Verbraucherzentrale NRW nachlesen.
Steuerermäßigung für energetische Sanierung des Eigenheims kann verfallen
Wärmedämmung, neue Fenster und Türen oder neue Heizungsanlage: Wer seine mindestens zehn Jahre alte, selbst genutzte Immobilie energetisch sanieren lässt, hat steuerliche Vorteile. Wenn Sie die Arbeiten von einem Fachbetrieb ausführen und entsprechend bescheinigen lassen, können Sie 20 % der Kosten, höchstens aber 40.000 Euro von der Steuer absetzen – und zwar über einen Zeitraum von drei Jahren.
Je 7 % der Kosten lassen sich im Jahr der Ausführung der Arbeiten und dem darauffolgenden Jahr absetzen. Im dritten Jahr können Sie noch einmal 6 % der Kosten gegenüber dem Finanzamt geltend machen. Voraussetzung ist, dass Sie für die Sanierung keine Fördermittel von der KfW oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Anspruch genommen haben – denn beides parallel ist nicht möglich. Um in den Genuss der steuerlichen Vorteile zu kommen, müssen Sie die Anlage „Energetische Maßnahmen“ der Steuererklärung ausfüllen.
Allerdings: Wird in dem Drei-Jahres-Zeitraum die Immobilie verkauft, verschenkt oder vermietet, geht die Steuerermäßigung für das Folgejahr verloren.
Die Freiluftsaison hat begonnen: Schützen Sie Ihre Wertsachen!
Die Tage sind wieder länger, das Wetter oft – leider nicht immer – schön: Viele zieht es jetzt ins Freie. Wer nun im Biergarten oder im Freibad nicht auf Wertsachen wie etwa Handy und Zahlungskarten verzichten will, sollte sie gut vor Diebstahl schützen. Das Onlineportal kartensicherheit.de gibt Tipps:
- Führen Sie nur das mit sich, was sie wirklich brauchen und lassen Sie verzichtbare Wertsachen zu Hause.
- Keinesfalls sollten Sie Bargeld, Zahlungskarten und Handy unbeaufsichtigt liegen lassen, auch nicht vorübergehend. Selbst vermeintlich gut versteckt in einer Jacke, Tasche oder im Auto sollten Sie Ihre Wertsachen nicht lassen.
- Ideal ist es, wenn Sie Wertsachen möglichst in gut verschlossenen Innentaschen Ihrer Kleidung bei sich tragen.
- Im Freibad oder am Badesee gibt es oft Schließfächer – nutzen Sie sie. Gibt es keine, dann führen Sie am besten die Wertgegenstände in einer wasserdichten Tasche mit sich.
- Checken Sie regelmäßig, ob Ihre Zahlungskarten noch vorhanden sind.
Und übrigens: Am 9. Juni ist Europawahl
Am 9. Juni können Sie bei der Europawahl die Zusammensetzung des Europaparlaments mitbestimmen. Wählen dürfen in Deutschland alle, die das 16. Lebensjahr vollendet haben: Der Bundestag hat am 10. November 2022 das aktive Wahlalter von 18 auf 16 Jahre gesenkt. Alle, die noch unentschlossen sind, welcher Partei sie ihre Stimme geben möchten, können sich vom Wahl-O-Mat helfen lassen. Dabei handelt es sich um ein Fragen- und-Antworten-Tool der Bundeszentrale für politische Bildung. Das Tool zeigt nacheinander 38 Thesen an – hierüber lässt sich ermitteln, welche Partei am besten zu den eigenen politischen Überzeugungen passt.
Podcast: Europa hat gewählt, die Fed hat entschieden – was heißt das für Wirtschaft und Märkte?
In dieser Woche dreht sich alles um politische Neuigkeiten von beiden Seiten des großen Teichs. Die Ergebnisse der Europawahl haben nicht nur auf europäischer, sondern auch auf nationaler Ebene hohe Wellen geschlagen – Inga Fechner und Franziska Biehl ordnen in Folge 258 die Ergebnisse in Hinblick auf mögliche wirtschaftliche Implikationen ein. Außerdem sprechen unsere Ökonominnen über die europäische Drohung gegen Peking, zusätzliche Zölle auf in China produzierte E-Autos zu erheben sowie die Frage nach dem künftigen geldpolitischen Kurs der US-Zentralbank. Was muss passieren, damit die Fed vom eigens projizierten geldpolitischen Pfad abrückt?