Kindererziehungszeit: Plus für die Rente
Was Sie beachten müssen
Kindererziehung kostet Zeit und bringt oft finanzielle Einbußen, denn viele Eltern arbeiten in den ersten Jahren weniger oder gar nicht. Daher sorgt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) für einen Ausgleich: Sie können als Elternteil auch ohne eigene Beiträge Rentenansprüche erwerben und erhalten so eine höhere Rente. Ende 2023 profitierten davon rund 10,2 Millionen Mütter und einige Väter, wie der Rentenversicherungsbericht 2024 zeigt. Wir geben Ihnen Antworten auf wichtige Fragen zur Kindererziehungszeit.
Was ist die Kindererziehungszeit?
Meist sind es immer noch Mütter, die in den ersten Jahren nach der Geburt ihres Kinders zu Hause. Das belegen Zahlen des Statistischen Bundesamtes. So waren im Jahr 2023 knapp ein Viertel aller Mütter mit einem Kind unter sechs Jahren in Elternzeit. Ihnen stehen besondere Leistungen bei der gesetzlichen Rente zu, die sogenannten Kindererziehungszeiten.
Pro Kind, das
- im Jahr 1992 oder danach geboren wurde, gibt es eine Gutschrift von bis zu drei Jahren.
- vor 1992 geboren wurde, werden Ihnen bis zu zwei Jahren und sechs Monaten an Kindererziehungszeiten gutgeschrieben. Diese gesetzliche Regelung ist auch unter dem Begriff „Mütterrente“ bekannt.
Erziehen Sie mehrere Kinder gleichzeitig, verlängert sich die Erziehungszeit genau um den Zeitraum, in dem die Kinder gleichzeitig erzogen werden.
Zusätzlich werden Kinderberücksichtigungszeiten wegen der Erziehung eines Kindes angerechnet, und zwar bis zur Vollendung dessen zehnten Lebensjahres. Eine solche Zeit verhindert Rentenlücken in Ihrem Versicherungsverlauf; sie hilft damit bei der Erfüllung von Wartezeiten für die Altersrente.
Wie stark erhöht die Erziehungszeit die Rente?
Der Bund übernimmt in der Kindererziehungszeit die Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung. Diese Zeit erhöht die Rente ungefähr so stark, als hätten Mutter oder Vater nach der Geburt durchschnittlich verdient und zusammen mit einem Arbeitgebenden Beiträge gezahlt. Ihrem Rentenkonto wird für jedes anrechenbare Jahr der Erziehung knapp ein Entgeltpunkt gutgeschrieben. Für diesen gibt es aktuell 39,32 Euro pro Monat. Daher erhöht sich Ihre Rente je Kind derzeit um maximal 117,97 Euro monatlich.
Was ist, wenn ich in der Erziehungszeit arbeite?
Falls Sie Kinder erziehen und nebenbei arbeiten, erhalten Sie die Beiträge zusätzlich zu dem, was Sie selbst einzahlen. Aber aufgepasst: Liegt der Bruttoverdienst über der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung, erhöht die Erziehungszeit die Rente nicht. Diese Grenze beläuft sich aktuell einheitlich in Deutschland auf 8.050 Euro im Monat.
Wie erhalte ich für die Kindererziehung Rente?
Kindererziehungszeiten werden im Versicherungskonto nur auf Antrag (V0800) gespeichert; diesen können Sie etwa bei einer Kontenklärung (V0100) stellen. Wer Zeiten für sein Stief-, Pflege-, oder Adoptivkind anerkennen lassen will, benötigt den Zusatzfragebogen V0805. Sind die Zeiten der Kindererziehung im Versicherungskonto erfasst, werden sie automatisch bei der Rentenberechnung berücksichtigt – ein erneuter Antrag als Rentnerin oder Rentner erübrigt sich. Falls Sie unsicher sind, ob Ihre Zeiten bereits gespeichert sind, sollten Sie in Ihrem Versicherungsverlauf nachschauen. Dieser lässt sich jederzeit bei der DRV anfordern. Alternativ können Sie die Auskunfts- und Beratungsstellen der DRV oder die Versicherungsämter der Städte und Gemeinden kontaktieren.
Wer hat Rentenanspruch wegen Kindererziehung?
Die Rentenansprüche für die Kindererziehung bestehen nur einmal pro Kind, es kann immer nur ein Elternteil zur selben Zeit von der Erziehung profitieren. Die Rentenversicherung schreibt in der Regel dem- oder derjenigen die zusätzlichen Rentenpunkte gut, der oder die das Kind in den ersten Jahren überwiegend erzieht. Erziehen Sie Ihr Kind gemeinsam, ohne dass der Erziehungsanteil eines Elternteils überwiegt, hat grundsätzlich die Mutter Anspruch auf die Kindererziehungszeit. Soll der Vater ihn erhalten, müssen Sie eine gemeinsame, übereinstimmende Erklärung (V0820) gegenüber dem Rentenversicherungsträger abgeben. Diese Erklärung gilt nur für die Zukunft und zwei Kalendermonate rückwirkend.
Wie hoch sind Rentenlücken und Rentenansprüche?
Auch wenn Ihnen die Erziehungszeit Rentenpunkte bringt, ist es meist sinnvoll, auch privat für das Alter vorzusorgen. Dafür sollten Sie Ihre Rentenlücke ermitteln, etwa mit einem Rentenlückenrechner. Kennen Sie Ihren aktuellen Rentenstand?
Von der DRV erhalten
- Rentenversicherte ab 27 Jahren, die mindestens fünf Jahre an Beitragszeiten erworben haben, einmal pro Jahr automatisch die Renteninformation. Neuerdings kann man den Stand seiner Altersvorsorge auch online über die digitale Rentenübersicht erfahren.
- alle Versicherten ab 55 Jahren automatisch alle drei Jahre eine Rentenauskunft, auf Antrag auch früher.
- alle einen schriftlichen Rentenbescheid, die einen Rentenantrag stellen. Im Bescheid können Sie prüfen, ob die Rentenzeiten – auch Ihre Kindererziehungszeiten – angerechnet wurden.