Kindergrundsicherung statt Kindergeld?

Wer von der Reform profitiert

Familie 3 min Lesedauer 15.05.2023

Vielen Kindern fehlt es am Allernötigsten – auch in Deutschland. „Kindern, die in Armut aufwachsen, fehlt es an Geld für ein neues Paar Schuhe, sie wohnen in beengten Wohnbehältnissen oder können nicht mit anderen Kindern ins Kino gehen“, sagt Uwe Kamp vom Deutschen Kinderhilfswerk.

Zahlen der Bertelsmann Stiftung zufolge gilt mehr als jedes fünfte Kind in Deutschland als armutsgefährdet. „Die derzeitigen Krisen und Preissteigerungen verschärfen das Problem”, erklärt Anette Stein, Director Bildung und Next Generation bei der Bertelsmann Stiftung. Deshalb soll es ab 2025 eine Entlastung für Familien geben: die Kindergrundsicherung.

Kindergrundsicherung: Was ist das?

Die Kindergrundsicherung soll das Kindergeld ersetzen und verschiedene andere Leistungen bündeln. „Bisher müssen Familien alles separat beantragen: Kindergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld und so weiter. Das ist ein riesiger Wust, der den Familien aufgebürdet wird“, stellt Kamp fest. Das führe dazu, dass viele Familien nicht alle Leistungen, die ihnen eigentlich zustehen, in Anspruch nehmen. Sie wüssten schlicht nicht, was ihnen zusteht – oder scheitern an der Bürokratie.

Dank der Kindergrundsicherung soll das nun einfacher werden. Der Plan sei, dass die Antragstellung schon mit der Geburt des Kindes erfolgen soll, so Kamp. Danach laufe vieles automatisch ab.

So viel Geld können Familien erwarten

Die Kindergrundsicherung setzt sich nach dem Entwurf des Familienministeriums aus zwei Teilen zusammen:

  • aus dem Grundbetrag
  • und dem Zusatzbetrag.

Den Grundbetrag soll jedes Kind erhalten, unabhängig vom Einkommen der Eltern. Er ist ein sogenannter Garantiebetrag. Dieser soll das Kindergeld ersetzen und mindestens genauso hoch ausfallen. Aktuell sind das 250 Euro im Monat pro Kind.

Anders ist das beim Zusatzbetrag. Dieser soll davon abhängig sein, wie viel die Eltern verdienen. Je weniger das ist, desto mehr staatliche Unterstützung soll es zukünftig geben. Wie hoch der Betrag genau ausfallen wird, ist noch offen. „Es gibt ein soziokulturelles Existenzminimum für Kinder. Wir gehen davon aus, dass dieses neu berechnet wird. Daran wird sich die Höhe des Zusatzbetrags festmachen lassen“, erklärt Kamp.

Das sind die Vorteile für Familien

  • Übersichtlichkeit: Förderungen werden gebündelt. Dazu gehören Kindergeld, Kinderzuschlag, Teile des Bildungs- und Teilhabepakets sowie weitere Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern.
  • Einfacher Zugang: Die bisherige „Holschuld der Eltern“ soll nun eine „Bringschuld des Staates“ werden, heißt es auf der Seite der Grünen. Statt sich selbst um alle Leistungen kümmern zu müssen, sollen die Eltern künftig vom Staat auf Leistungen aus der Kindergrundsicherung hingewiesen werden.
  • Mehr Geld für Kinder, die weniger haben: Durch den bedarfsgerechten Zusatzbeitrag sollen vor allem einkommensschwache Familien profitieren.
  • Unabhängigkeit von anderen Sozialleistungen: Anders als bisher beim Kindergeld soll der Garantiebetrag nicht mit Sozialleistungen wie dem Bürgergeld verrechnet werden.

Wer bekommt die Kindergrundsicherung?

Wie auch beim Kindergeld soll die Kindergrundsicherung allen Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr zugutekommen. Wer eine Ausbildung macht, hat bis zum 25. Geburtstag Anspruch auf die Kindergrundsicherung – bei einem Studium sogar bis zum 27. Lebensjahr.

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