Kindesunterhalt: Wer muss wie viel zahlen?

Familienrecht und Düsseldorfer Tabelle

Familie 4 min Lesedauer 15.12.2023
Kindesunterhalt

Im Jahr 2022 waren laut Statista rund 2,27 Millionen Mütter und etwa 487.000 Väter in Deutschland alleinerziehend. Kommt es zu einer Trennung der Eltern (unabhängig davon, ob diese verheiratet sind oder nicht), gilt: „Zum Unterhalt der Kinder sind beide Eltern verpflichtet“, erklärt Martina Mainz-Kwasniok, Fachanwältin für Familienrecht aus Aachen.

Der Elternteil, bei dem der Nachwuchs lebt, leistet seinen Anteil in Form des sognannten Naturalunterhalts. Dazu gehören z. B. Nahrungsmittel, Kleidung und Taschengeld. „Der andere Elternteil, der nicht bei den Kindern wohnt, ist unterhaltspflichtig“, so die Anwältin.

Es gibt zwei Kindesunterhalt-Modelle:

  1. Das Residenzmodell: Das Kind wohnt bei einem Elternteil – häufig bei der Mutter – und sieht das andere beispielsweise an jedem zweiten Wochenende. Meist ist das der Vater. „Dieser muss dann der Unterhaltspflicht nachkommen“, erklärt Mainz-Kwasniok. Wie viel er zahlen muss, richte sich nach seinem Einkommen. „Dafür gibt es die Düsseldorfer Tabelle. Je mehr der Vater verdient und je älter die Kinder sind, desto höher ist der Betrag, den er der Mutter zahlen muss“, sagt Anwältin Mainz-Kwasniok.
  2. Paritätische Betreuung oder echtes Wechselmodell: Beide Elternteile betreuen das Kind gleich viel, etwa 15 Tage im Monat. „Hier ist es etwas komplizierter, denn dann ergibt sich aus der Tabelle nur, wie viel den Kindern insgesamt zusteht“, erklärt Martina Mainz-Kwasniok.

Düsseldorfer Tabelle: So wird die Höhe des Kindesunterhalts berechnet

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Richtlinie, die die Höhe des Unterhalts angibt. Familiengerichte und Jugendämter orientieren sich an der Tabelle, für die jedoch keine Gesetzeskraft besteht. Die festgehaltenen Werte weisen den Bedarf pro Monat für ein Kind aus. „Bei einer größeren/geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter können Ab- oder Zu- schläge durch Einstufung in niedrigere/höhere Gruppen angemessen sein“, heißt es in der Düsseldorfer Tabelle (Stand: Januar 2023).

Die Höhe des Kindesunterhalts ist abhängig

  • vom (Netto-)Einkommen des Elternteils, der Kindesunterhalt zahlen muss,
  • vom Alter des Kindes und
  • von der Anzahl der Kinder.

Beispiel: Verdient der unterhaltspflichtige Elternteil 3.000 Euro netto im Monat und hat ein zwei- und ein sechsjähriges Kind, so liegt der Richtwert für den monatlichen Unterhalt bei 503 Euro + 578 Euro = 1081 Euro.

So bekommen Eltern Unterhalt für die Kinder

Einigen sich beide Eltern, ist das nicht nur für die Kinder besser, sondern spart auch Geld und Nerven. Dann ist der Vorgang wie folgt: „Der Unterhaltsberechtigte sendet an den Unterhaltspflichtigen einen Brief, am besten Einschreibebrief, in dem Unterhaltshöhe und Frist genannt sind und ab wann das Geld auf welches Konto überwiesen werden soll“, erklärt Josef Linsler, Pressesprecher vom Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV).

Erfolgt keine Reaktion, gibt es zwei Wege, um Kindesunterhalt zu bekommen:

  1. Der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, kann sich an das Jugendamt wenden und eine Jugendamtsurkunde anstreben oder
  2. mit einem Anwalt oder einer Anwältin vor Gericht ziehen.

„In beiden Fällen muss der Unterhaltspflichtige seine finanziellen Verhältnisse offenlegen“, sagt Linsler. Im Gegensatz zur Jugendamtsurkunde sei der Gang vors Gericht kostenpflichtig.

Der unterhaltspflichtige Elternteil kann nicht zahlen: Was nun?

„Die Rechtsprechung verlangt viel von Eltern, um das Existenzminimum ihrer Kinder sicherzustellen“, sagt Rechtsanwältin Martina Mainz-Kwasniok. Etwa müssten die Zahlungsunfähigen neben einer Vollzeittätigkeit noch einen Minijob annehmen und bei zu vielen Schulden greife ein Insolvenzverfahren. „Wenn das nicht reicht, weil viele Kinder zu versorgen sind oder jemand erwerbsunfähig krank ist, springt das Jugendamt mit Unterhaltsvorschuss ein, solange noch kein Unterhalt kommt.“

Diesen Unterhaltsvorschuss erhielten laut einer Statistik des Familienministeriums Ende 2018 mehr als 800.000 Kinder, weil sie keinen laufenden Unterhalt von ihren getrennt lebenden Elternteilen erhielten. Der Vorschuss galt bis Juli 2017 nur für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr, inzwischen aber auch für 13- bis 17-Jährige.

Düsseldorfer Tabelle: Das ändert sich 2024

Die Düsseldorfer Tabelle wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) regelmäßig mit dem Deutschen Familiengerichtstag aktualisiert. Für 2024 sind Erhöhungen geplant. „Nach unseren Informationen wird der Unterhalt gegenüber 2023 überdimensional um 9% angehoben“, sagt Josef Linsler vom ISUV. So lag der Mindestzahlbetrag für ein sechs- bis elfjähriges Kind 2023 bei 377 Euro im Monat und könnte 2024 auf mindestens rund 411 Euro ansteigen.

Gut zu wissen: Wohnt das Kind bei der Mutter, soll das Unterhaltsrecht in Zukunft berücksichtigen, ob der Vater die Kinder viel mitbetreut oder gar nicht. „Ob das schon 2024 in Kraft tritt, ist noch nicht bekannt“, sagt Anwältin Mainz-Kwasniok.

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