Alles geregelt? Ihr Konto im Todesfall

Diese Vollmachten sind sinnvoll

Familie 3 min Lesedauer 21.01.2025
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Nach einem Todesfall gibt es für die Angehörigen einiges zu tun. Dazu gehört auch, sich mit den Finanzen des oder der Verstorbenen zu befassen und diese zu regeln. Wir verraten Ihnen, was Sie jetzt schon regeln können, um es Ihren Hinterbliebenen dabei einfacher zu machen.

So wird ein Konto zum Nachlasskonto

Sind Sie alleinige Kontoinhaberin oder alleiniger Kontoinhaber, wird Ihr Konto/Ihre Konten automatisch zu einem Nachlasskonto umgestellt, sobald Ihrer Bank ein Nachweis über Ihren Tod vorliegt.

Bei Nachlasskonten werden automatisch Ihre Karten sowie die Online-Zugangsdaten gesperrt. Überweisungen und Abbuchungen können nur noch von den Erben, nachgewiesen durch einen Erbschein oder einem eröffneten Testament mit Eröffnungsprotokoll, oder einer Nachlassverwaltung in Auftrag gegeben werden. Lastschriften und Daueraufträge werden bis zum Widerruf weiter ausgeführt.

Stehen diese bereits fest, können die Konten auf einen Erben umgeschrieben oder auf die Erben aufgelöst werden. Für weitere Informationen schauen Sie einfach bei Ihrer Bank auf der Website nach. Einfacher ist es mit einer vorhandenen Bankvollmacht. Ihr Bevollmächtigter oder Ihre Bevollmächtigte, kann der Bank direkt mitteilen, was mit dem Konto oder mit den Konten passieren soll.

Wichtig für das Geldinstitut ist immer die Nennung eines Kontakts, mit dem der Nachlass abgewickelt oder bei Nachfragen kontaktiert werden kann.

Führen Sie ein Gemeinschaftskonto mit Ihrer Ehepartnerin oder Ihrem Ehepartner, kann das Konto nach Ihrem Tod, weiterhin durch die überlebende Partnerin oder Partner genutzt werden.

Zugriff dank Verfügungsberechtigung

Um den Zugriff auf Ihr Konto nach dem Tod zu regeln, können Sie eine Verfügungsberechtigung ausstellen und so eine oder je nach Bank mehrere Personen handlungsfähig machen. Die Verfügungsberechtigung können Sie als Bankvollmacht für all Ihre Bankgeschäfte bei einem Kreditinstitut hinterlegen.

Für wen ist eine Kundenvollmacht schon vor dem Tod sinnvoll?

Eine Vollmacht über Bankgeschäfte vor dem Ableben auszustellen, ist sinnvoll für alle, die über Wochen nicht fähig sind, Bankgeschäfte zu erledigen. Das trifft zum Beispiel auf manche chronischen Erkrankungen zu oder auf Menschen, die unter Demenz leiden. Es kann sich aber auch schon lohnen, wenn größere OPs und Krankenhausaufenthalte anstehen.

Welche Angaben braucht es auf Bankvollmacht oder Kontovollmacht?

Um eine Bankvollmacht auszustellen, sollten immer die von dem jeweiligen Bankinstitut vorgegebene Formulare genutzt werden. In der Regel werden formlose Vollmachten nicht vollständig akzeptiert. Bei uns finden Sie eine passende Vorlage in Ihrem Internetbanking.

Alternativ haben Sie die Möglichkeit auch eine sogenannte General-/Vorsorgevollmacht zu erteilen. Diese können Sie bei einem Notar erstellen lassen oder alternativ finden Sie auch entsprechende Formulare bei den Verbraucherzentralen oder dem Bundesministerium für Justiz. Wichtig dabei ist, dass diese Vollmachten für eine Nachlassabwicklung die Vermögenssorge vollumfänglich beinhalten und über den Tod hinaus gültig sind.

Todesfall-Konto-Vollmacht bei Ihrer Bank hinterlegen

Um die Vollmacht offiziell zu machen, müssen Sie Ihre Bank darüber informieren, in dem Sie das von Ihrem Bevollmächtigten unterschriebene Vollmachtsformular zusenden. Die bevollmächtigte Person muss sich außerdem gegenüber der Bank legitimieren. Die Erteilung der Vollmacht funktioniert einfach über Ihr Onlinebanking. Die bevollmächtigte Person erhält im Anschluss ein PostIdent-Formular, mit dem das Legitimationsverfahren ganz einfach durchzuführen ist. Die bevollmächtigte Person benötigt dabei einen gültigen Personalausweis.

Möchten Sie die Vollmacht für Ihr Konto ändern oder löschen, können Sie das einfach tun, indem Sie Ihre Bank über das Onlinebanking darüber informieren.

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