Alles geregelt? Ihr Konto im Todesfall

Diese Vollmachten sind sinnvoll

Familie 3 min Lesedauer 09.12.2022
Ältere Dame mit Katze auf einem Sofa

Nach einem Todesfall gibt es für die Angehörigen einiges zu tun. Dazu gehört auch, sich mit den Finanzen des oder der Verstorbenen zu befassen und diese zu regeln. Wir verraten Ihnen, was Sie jetzt schon regeln können, um es Ihren Hinterbliebenen dabei einfacher zu machen.

So wird ein Konto zum Nachlasskonto

Sind Sie alleinige*r Inhaber*in eines Kontos, wird dieses automatisch zu einem Nachlasskonto, sobald Ihre Bank über Ihren Tod informiert wurde. Karten sowie Onlinebanking-Zugänge werden gesperrt, etwaige Lastschriftverfahren und Daueraufträge bleiben aktiv, Überweisungen und Abbuchungen können nur noch von der Nachlassverwaltung oder Erbenden mit Erbschein getätigt werden. Stehen diese bereits fest oder verfügt Ihr Konto über entsprechende Vollmachten, ist eine Kontoauflösung direkt möglich. Dazu informieren Sie die Bank in einem formlosen Schreiben darüber, welches Konto Sie kündigen wollen. Wichtig ist, dass Sie dem Kreditinstitut mitteilen, wie Sie zu erreichen sind, sollten unerwartete Geldeingänge oder Abbuchungen aufkommen.

Führen Sie ein Gemeinschaftskonto mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin, kann das Konto nach Ihrem Tod von der anderen Person wie gehabt genutzt werden.

Zugriff dank Verfügungsberechtigung

Um den Zugriff auf Ihr Konto nach dem Tod zu regeln, können Sie eine Verfügungsberechtigung ausstellen und so eine oder mehrere Personen handlungsfähig machen. Die Verfügungsberechtigung können Sie entweder als Bankvollmacht für all Ihre Bankgeschäfte bei einem Kreditinstitut oder als Kontovollmacht für jedes einzelne Konto oder Depot einrichten. Sie entscheiden auch, ob die Person, die die Vollmacht erhält, diese vor dem Todesfall oder erst danach bekommt.

Für wen ist eine Kontovollmacht schon vor dem Tod sinnvoll?

Eine Vollmacht über Bankgeschäfte vor dem Ableben auszustellen, ist sinnvoll für alle, die über Wochen nicht fähig sind, Bankgeschäfte zu erledigen. Das trifft zum Beispiel auf manche chronisch Erkrankten zu oder auf Menschen, die unter Demenz leiden. Es kann sich aber auch schon lohnen, wenn größere OPs und Krankenhausaufenthalte anstehen.

Welche Angaben braucht es auf Bankvollmacht oder Kontovollmacht?

Um eine Bank- oder eine Kontovollmacht auszustellen, reicht in der Regel ein formloses Schreiben. Diese Angaben sind dabei nötig:

  • Name und Adresse des/der Vollmacht-Gebenden
  • Name und Anschrift der Bank, gegebenenfalls Kontonummer des Kontos
  • Name und Adresse der bevollmächtigten Person(en)
  • Für welche Konten und Depots sollen die Vollmachten gelten?
  • Ab wann soll die Verfügungsberechtigung gelten?

Bei Ihrem Kreditinstitut finden Sie oft auch Vorlagen für Kontovollmachten, die Sie als PDF herunterladen können. Vorlagen gibt es zudem auch bei der Verbraucherzentrale oder beim Bundesministerium für Justiz.

Todesfall-Konto-Vollmacht bei Ihrer Bank hinterlegen

Um die Vollmacht offiziell zu machen, müssen Sie Ihre Bank darüber informieren. Die bevollmächtigte Person muss außerdem bei der Bank legitimiert werden. Das funktioniert entweder, indem Sie einen Termin vor Ort ausmachen und die Legitimation in einer Bankfiliale durchführen lassen. Oder, Sie richten die Vollmacht über Ihr Onlinebanking ein, die Legitimation kann dann per Post-Ident-Verfahren erfolgen. In beiden Fällen benötigt die bevollmächtigte Person einen gültigen Personalausweis, um sich zu identifizieren.

Möchten Sie die Vollmachten für Ihr Konto ändern oder löschen, können Sie das einfach tun, indem Sie Ihre Bank darüber informieren – bei vielen Kreditinstituten funktioniert das ebenfalls bequem über das Onlinebanking.

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