Vollmacht für Ihre Konten

So bleiben Sie flexibel

Kontoführung 3 min Lesedauer 05.11.2024
Kontovollmacht

Geregelte Finanzen sind viel wert. Doch nicht immer haben Sie das selbst in der Hand. Was ist, wenn Sie mal länger krank sind? Mit einer Vollmacht geben Sie einer Person Ihres Vertrauens die Möglichkeit, Ihre Geldgeschäfte im Fall der Fälle zu regeln. Was eine Vollmacht bedeutet, wem Sie sie am besten erteilen und wie das geht, lesen Sie hier.

Handlungsfähig – auch bei Krankheit

Sie sind im Krankenhaus und können nicht zum Geldautomaten gehen oder Rechnungen bezahlen? Mit einer Vollmacht kann eine Person Ihres Vertrauens dies übernehmen. Bei der ING gilt sie für alle bestehenden und zukünftigen Konten – und über den Tod hinaus.

Ihr Partner oder Ihre Partnerin springt ein

Sie führen als Paar getrennte Konten? Hat Ihr Partner oder Ihre Partnerin eine Vollmacht für Ihre Konten, bleiben Sie auch flexibel, wenn Sie sich einmal nicht persönlich um Ihre Finanzen kümmern können. Für Ehepaare bietet sich alternativ zu einer Vollmacht an, dass sie ein Gemeinschaftskonto eröffnen.

Übrigens: Egal, wem Sie eine Vollmacht erteilen – Sie können sie jederzeit widerrufen.

Im Fall der Fälle auf der sicheren Seite

Karte weg? Und das ausgerechnet jetzt, wo Sie im Ausland unterwegs sind? Gut, dass Sie eine Vollmacht vergeben haben. Die bevollmächtigte Person kann für Sie nämlich sofort eine Ersatzkarte bestellen und diese auch notfalls an Ihren aktuellen Aufenthaltsort schicken lassen.

Aber auch wenn Kontoinhabende und Bevollmächtigte zusammen verreisen, sind Sie auf der sicheren Seite: Denn selbstverständlich erhält die bevollmächtigte Person des Girokontos auf Wunsch eigene Karten und kann damit jederzeit von Ihrem Konto bezahlen und Geld abheben – so haben Sie quasi die Ersatzkarte immer dabei.

Übrigens: Eine Bankvollmacht muss immer schriftlich fixiert sein, mündliche Vereinbarungen reichen nicht aus.

Vollmacht erteilen – so einfach geht’s bei der ING:

Sie können die Vollmacht einfach online beantragen.

  • Lesen Sie in unserem Hilfebereich, um das Formular online auszufüllen und auszudrucken.
  • Schicken Sie uns das Formular im Original von Ihnen und der bevollmächtigten Person unterschrieben zu.

Wichtig für Sie: Ist der Bevollmächtigte noch kein Kunde oder keine Kundin bei uns, muss er oder sie sich legitimieren. Das geht ganz einfach. Die Informationen dazu senden wir Ihnen zu.

Gemeinsames Konto? Yay!

Zusammen macht alles noch viel mehr Spaß. Auch beim Banking: mit dem Gemeinschaftskonto der ING.

Gemeinschaftskonto