Im Sterbefall

Was kommt als Angehörige/-r auf mich zu?

Familie 8 min Lesedauer 21.01.2025
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Der Tod einer nahestehenden Person ist eine belastende Erfahrung. Trauer, Schmerz und gleichzeitig jede Menge bürokratischer Aufgaben erfordern viel Kraft und Geduld. Wir haben für Sie zusammengefasst, worauf Sie achten sollten und welche Grundkosten im Durchschnitt anfallen könnten.

3 wichtige Unterlagen: Totenschein, Erbschein Sterbeurkunde

Der Trauerfall tritt ein – und jetzt? Man überlegt, welches Bestattungsunternehmen man auswählt, wen man noch über den Tod informiert, wie groß die Trauerfeier werden soll – und noch viele weitere Fragen kommen plötzlich auf. Vielleicht teilt man alle Punkte ein in Aufgaben „des Abschiednehmens“ und „bürokratische Aufgaben“?

Bürokratische Aufgaben

Ist der Mensch, um den Sie trauern, nicht in einem Krankenhaus oder in einem Alten- oder Pflegeheim gestorben, müssen Sie zuerst einen Arzt oder eine Ärztin informieren. Sie stellen den Totenschein aus, der beinhaltet:

  • Dokumentierte Leichenschau
  • Todesursache
  • Todeszeitpunkt

Der Totenschein ist wesentlich für viele weitere Folgeschritte. Informieren Sie, wenn nötig, den jeweiligen Arbeitgeber über den Todesfall. Schauen Sie auch, dass die Wohnung nicht sich selbst überlassen wird. Haustiere und Pflanzen versorgt und untergebracht werden und stellen Sie gegebenenfalls Wasser, Strom und Gas ab.

Den Sterbefall melden Sie beim Standesamt, das Ihnen die Sterbeurkunde ausstellt. Liegt kein wirksames Testament vor, tritt die gesetzliche Erbfolge ein – das sind in erster Linie Ehepartner oder -partnerin, Nachkommen sowie Vorfahren (zum Beispiel die Eltern) der verstorbenen Person.

Das Nachlassgericht stellt den erbenden Personen auf Antrag den Erbschein aus. Diesen benötigen Hinterbliebene häufig, um sich als Erbe oder Erbin etwa gegenüber Banken, Behörden und bei der Verwaltung von vermieteten oder gemieteten Objekten zu legitimieren. Der Erbschein ist ein amtliches Dokument, in dem unmissverständlich steht, wer Erbe oder Erbin geworden ist und wie groß der jeweilige Erbanteil ist.

Nach Kenntnis des Todesfalls hat das Nachlassgericht die Pflicht, ein in seiner Verwahrung befindliches Testament auch ohne Erbschein zu eröffnen. Achtung: Es fallen Gebühren an!

  • Der Erbschein kostet Geld. Die Höhe ist vom Wert des Nachlasses abhängig und in der Gebührentabelle B zum Gerichts- und Notarkostengesetz zu finden.
  • Den Totenschein (Ziffer 100 GOÄ) stellt ein Arzt oder eine Ärztin aus. Für die Leichenschau werden Gebühren berechnet. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 165,77 Euro. Benötigen Arzt oder Ärztin für die Durchführung weniger als 40, aber mehr als 20 Minuten, werden 99,46 Euro berechnet. Hinzu kommt ein Wegegeld für ihn, das nach Entfernung und Tageszeit gestaffelt ist und gegebenenfalls Mehrkosten, sollte es Faktoren geben, die die Feststellung verkomplizieren.
  • Die Kosten für die Ausstellung einer Sterbeurkunde sind von Stadt zu Stadt oder Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. In der Regel fallen 10 bis 15 Euro für die Erstausstellung an. Für jedes weitere Exemplar zahlen Sie 5 bis 12 Euro.

Haben Sie sich um die wichtigen Formalien gekümmert, kann es mit den Versicherungen weitergehen.

Abmeldung bei Versicherungen

Melden Sie den Todesfall bei der Krankenkasse. Existiert eine Unfalltodversicherung, müssen Sie den Versicherungsträger innerhalb von 48 Stunden informieren. Versicherungen, die Leistungen wegen des Todes erbringen – also Lebens- und Sterbegeldversicherungen sowie private Rentenanbieter – müssen in der Regel innerhalb von zwei bis drei Tagen Kenntnis von dem Todesfall bekommen. Wichtig: Aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag können sich abweichende Fristen ergeben. Halten Sie die Zeiten unbedingt ein, da sonst eventuell bestimmte Ansprüche nicht mehr wirksam sein könnten.

Was passiert mit dem Konto der verstorbenen Person? Wer hat Zugriff darauf?

Informieren Sie die jeweilige Bank über den Todesfall – das Konto wird als erstes eingefroren, bis die Bank sicherstellen kann, dass nur berechtigte Personen Zugriff darauf haben. Neben den erbenden Personen haben auch diejenigen Zugriff auf das Konto, denen eine „Vollmacht über den Tod hinaus“ ausgestellt wurde. Bis zur Identifizierung der berechtigten Personen sind keine Transaktionen über das Konto möglich.

Berechtigte Personen, z. B. nachgewiesene Erben oder Erbinnen, oder bevollmächtige Personen, können offene Rechnungen, die zum Nachlass gehören, gegebenenfalls über das Konto der erblassenden Person begleichen lassen. Bei mehreren Erben oder Erbinnen benötigt die Bank in der Regel die Zustimmung aller Personen, um die Rechnungen zu begleichen.

Nach der Erben-Legitimation folgt der Zugriff auf die Konten und Depots der verstorbenen Person. Aber Achtung: Die Erben oder Erbinnen können nur gemeinsam über das Konto verfügen – alle Entscheidungen darüber müssen Sie also einstimmig treffen.

Viele Banken ermöglichen es aber, bevor alle Unstimmigkeiten aus dem Weg geräumt sind, zumindest die Bestattungskosten unbürokratisch vom Konto der verstorbenen Person zu begleichen. Hierzu reicht es, wenn man als Kontaktperson die jeweilige Rechnung mit der Zustimmung aller Erben oder Erbinnen bei der Bank einreicht.

Organisation der Aufgaben zum Abschiednehmen

Falls eine Trauerfeier geplant ist, überlegt man sich, wen man einlädt und wie man die Gäste benachrichtigt. Ganz klassisch: Trauerbriefe und eventuell eine Todesanzeige in der Lokalzeitung, um die Nachbarschaft und Bekannte zu informieren. Es gibt zwar immer mehr Benachrichtigungen auf elektronischem Wege – trotzdem sind Einladungen auf Papier hier noch von großer Bedeutung.

Zur Trauerfeier kommen in der Regel noch die Bewirtung der Gäste, Kirche und Trauerredner, Blumen (Trauerkranz, Sargschmuck) und gegebenenfalls Live-Musik.

Ein grober Kostenüberblick über durchschnittliche Preise:

30 Trauerbriefe ohne Porto 120 Euro
Bewirtung (bei 30 Personen) 900 Euro
Zweispaltige Todesanzeige 500 Euro
Live-Musik 300 Euro
CD 50 Euro
Trauerkranz, Sargschmuck bzw. Blumenbukett 450 Euro
Kirche/Trauerredner 280 Euro

 

Formen der Bestattung und Friedhofskosten

Kennen Sie die Wünsche der verstorbenen Person zur Art und Weise seiner Bestattung? Neben dem klassischen Erdreihengrab (eine Beisetzung, Verlängerung nicht möglich) gibt es auch das Erdwahlgrab (mehrere Angehörige in einem Grab, Verlängerung möglich), das Urnenreihengrab (Einäscherung), Urnenwahlgrab, Urnengemeinschaftsgrab (keine individuelle Grabschmückung möglich, keine Kosten für Grabmale/Grabpflege, biologisch abbaubare Urne) und die anonyme Urne.

Die Kosten (Höhe regional unterschiedlich) können Sie in folgender Übersicht einsehen:

Bestattungsform minimale Kosten maximale Kosten durchschnittliche Kosten

Erdreihengrab

900 Euro 2.800 Euro 2.000 Euro
Erdwahlgrab 1.200 Euro 3.800 Euro 2.600 Euro
Erdgrab anonym 1.100 Euro 3.000 Euro 1.900 Euro
Urnenreihengrab 500 Euro 1.700 Euro 1.200 Euro
Urnenwahlgrab 700 Euro 2.300 Euro 1.700 Euro
Urnengemeinschaftsgrab 600 Euro 2.300 Euro 1.700 Euro
Urnengrab anonym 400 Euro 1.600 Euro 1.000 Euro
Baumbestattung 800 Euro 2.700 Euro 2.000 Euro
Urnennische 900 Euro 2.700 Euro 2.000 Euro

Bei einer klassischen Beisetzung fallen neben den spezifischen Friedhofsgebühren (Grabträger, Grabnutzungsgebühren auf die vereinbarte Ruhezeit, Beisetzungsgebühren oder Verwaltungsgebühren) auch weitere Kosten beim Bestattungsunternehmen an, der sich um die weiteren Details kümmert. Dazu gehören beispielsweise die Nutzung der Trauerhalle (150 bis 600 Euro), des Aufbahrungsraumes (200 bis 700 Euro) oder weitere Services.

Besondere Formen der Bestattung

Klassische Bestattungsarten verlieren heutzutage immer mehr an Bedeutung. Die Kremation (Einäscherung) wird oft angefragt für modernere Beisetzungsformen wie Seebestattung, Luftbestattung, Diamantbestattung und Weltraumbestattung. Genaue Preisangaben gibt es hierzu leider nicht, da diese geografisch sehr variieren und stark von der Qualität und dem Umfang der gewünschten Leistung abhängen.

Bestattungskosten: Bestattungsunternehmen

Ein Überblick über durchschnittliche Kosten:

  • Sarg mit Ausstattung, je nach Holz: 2.500 bis 4.000 Euro
  • Urne, je nach Modell: 150 bis 800 Euro
  • Totenbekleidung: 120 Euro
  • Hygienische Versorgung: 180 Euro
  • Ankleiden und Einbetten: 150 Euro
  • Überführung, innerorts: 250 Euro
  • Preis je Kilometer: 70 Euro
  • Aufbahrung, Trauerhallengestaltung: 350 Euro
  • Grabkreuz: 120 Euro
  • Grabstein: 3.500 Euro

Die durchschnittlichen Kosten einer klassischen Bestattung mit Erdreihengrab, Grabstein/Grabkreuz, Trauerfeier mit 30 Gästen (inkl. Briefen und Bewirtung), Live-Musik, Trauerkranz/ Sargschmuck, Trauerredner, Totenbekleidung, hygienische Versorgung, Einbetten, Überführen in den nächstgelegenen Friedhof (im Umkreis von ca. 10 km) und künftige Grabpflege belaufen sich demnach auf einige tausend bis zu 12.000 Euro und mehr (je nach Umfang der Trauerfeier und je nachdem, ob die Entscheidung für ein Grabkreuz oder einen Grabstein gefallen ist).

Bestattungskosten: Friedhofsgärtnerei

Nach der Bestattung fallen dauerhaft weitere Kosten an: die Pflege der Grabanlage durch die Friedhofsgärtnerei.

Ein Überblick über die Kosten (Höhe regional unterschiedlich):

  • Erste dauerhafte Grabgestaltung: zwischen 300 und 1.500 Euro
  • Grabpflege pro Jahr: 70 bis über 800 Euro
  • Dauergrabpflege komplett (30 Jahre): 3.000 bis 22.000 Euro

Da in dieser schweren Zeit an sehr viel gedacht werden muss, gibt es mittlerweile Online-Plattformen, die sich professionell um die komplette Organisation der Bestattung kümmern. Auf Wunsch gibt es individuelle Beratung, Preisvergleiche und Hilfe bei der Bestattungsunternehmenssuche. Auch das immer wichtiger werdende Thema Vorsorge (zum Beispiel in Form von Sterbegeldversicherungen oder Bestattungsverfügung) wird angeboten, um etwaigen familiären Streitigkeiten und finanziellen Problemen vorzubeugen.

Der Tod ist also nicht nur eine seelisch belastende Situation für die Hinterbliebenen, sondern kann unerwartet auch zu einem finanziellen Problem werden. Damit eine doppelte Belastung zukünftig gemindert werden kann, sollte man früh genug mit der eigenen Vorsorge beginnen.

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