Im Sterbefall

Was kommt als Angehöriger auf mich zu?

Familie 8 min Lesedauer 17.03.2022
Im Sterbefall

Der Tod eines Angehörigen oder eines Freundes ist eine belastende Erfahrung. Trauer, Schmerz und gleichzeitig jede Menge bürokratischer Aufgaben erfordern viel Kraft und Geduld. Wir haben für Sie zusammengefasst, worauf Sie als Angehöriger achten sollten und welche Grundkosten im Durchschnitt anfallen könnten.

3 wichtige Unterlagen: Totenschein, Erbschein Sterbeurkunde

Der Trauerfall tritt ein – und jetzt? Man überlegt, welchen Bestatter man auswählt, wen man noch über den Tod informiert, wie groß die Trauerfeier werden soll - und noch viele weitere Fragen kommen plötzlich auf. Vielleicht teilt man alle Punkte ein in Aufgaben „des Abschiednehmens“ und „bürokratische“ Aufgaben?

Bürokratische Aufgaben

Ist der Mensch, um den Sie trauern, nicht in einem Krankenhaus oder in einem Alten- oder Pflegeheim gestorben, müssen Sie zuerst einen Arzt informieren. Er stellt den Totenschein aus, der beinhaltet:

  • Dokumentierte Leichenschau
  • Todesursache
  • Todeszeitpunkt

Der Totenschein ist wesentlich für viele weitere Folgeschritte. Informieren Sie, wenn nötig, den jeweiligen Arbeitgeber über den Todesfall. Schauen Sie auch, dass die Wohnung nicht sich selbst überlassen wird, die Haustiere und Pflanzen versorgt werden und stellen Sie gegebenenfalls Wasser, Strom und Gas ab.

Den Sterbefall melden Sie beim Standesamt, das Ihnen die Sterbeurkunde ausstellt. Liegt kein wirksames Testament vor, tritt die gesetzliche Erbfolge ein – das sind in erster Linie Ehepartner, Nachkommen sowie Vorfahren (zum Beispiel die Eltern) des Verstorbenen.

Das Nachlassgericht stellt dem oder den Erben auf Antrag den Erbschein aus. Den benötigen Hinterbliebene häufig, ums sich als Erben etwa gegenüber Banken, Behörden und Vermietern oder Mietern zu legitimieren. Der Erbschein ist ein amtliches Dokument, in dem unmissverständlich steht, wer Erbe ist und wie groß das Erbteil ist.

Nach Kenntnis des Todesfalls hat das Nachlassgericht übrigens die Pflicht, ein in seiner Verwahrung befindliches Testament auch ohne Erbschein zu eröffnen. Achtung: Es fallen für die Urkunden Gebühren an!

  • Der Erbschein kostet Geld. Die Höhe ist vom Wert des Nachlasses abhängig und in der Gebührentabelle B zum Gerichts- und Notarkostengesetz zu finden.
  • Den Totenschein (Ziffer 100 der GOÄ) stellt ein Arzt aus. Für die Leichenschau berechnet er Gebühren. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 110,51 Euro. Benötigt der Arzt für die Durchführung weniger als 20, aber mehr als 10 Minuten, werden 66,31 Euro berechnet. Hinzu kommt ein Wegegeld für ihn, das nach Entfernung und Tageszeit gestaffelt ist und gegebenenfalls Mehrkosten, sollte es Faktoren geben, die die Feststellung verkomplizieren.
  • Die Kosten für die Ausstellung einer Sterbeurkunde sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. In der Regel fallen zehn bis 15 Euro für die Erstausstellung an. Für jedes weitere Exemplar zahlen sie fünf bis zwölf Euro.

Haben Sie sich um die wichtigen Formalien gekümmert, kann es mit den Versicherungen weitergehen.

Abmeldung bei Versicherungen

Melden Sie den Todesfall bei der Krankenkasse. Existiert eine Unfalltodversicherung, müssen Sie den Versicherungsträger innerhalb von 48 Stunden informieren. Versicherungen, die Leistungen wegen des Todes erbringen – also Lebens- und Sterbegeldversicherungen sowie private Rentenanbieter – müssen in der Regel innerhalb von zwei bis drei Tagen Kenntnis von dem Todesfall bekommen. Wichtig: Aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag können sich abweichende Fristen ergeben. Halten Sie die Zeiten unbedingt ein, da sonst eventuelle bestimmte Ansprüche nicht mehr wirksam sein könnten.

Was passiert mit dem Konto des Verstorbenen? Wer hat Zugriff darauf?

Informieren Sie die jeweilige Bank über den Todesfall – das Konto wird aufs Erste eingefroren, bis die Bank sicherstellen kann, dass nur berechtigte Personen Zugriff darauf haben. Neben den Erben haben auch diejenigen Zugriff auf das Konto, denen eine „Vollmacht über den Tod hinaus“ ausgestellt wurde. Bis zur Identifizierung der berechtigten Personen sind keine Transaktionen über das Konto möglich.

Sobald alle offenen Rechnungen von den bevollmächtigten Personen beglichen wurden, wird das übrig gebliebene Geld unter den Erben ausgezahlt. Nicht-Erben, die lediglich über die Vollmacht verfügen, können das Geld nicht auf Wunsch behalten.

Nach der Legitimation folgt der Zugriff auf die Konten und Depots des Verstorbenen. Aber Achtung: Die Erben können nur gemeinsam über das Konto verfügen – alle Entscheidungen darüber müssen Sie also einstimmig treffen.

Viele Banken ermöglichen es aber, bevor alle Unstimmigkeiten aus dem Weg geräumt sind, zumindest die Bestattungskosten unbürokratisch vom Konto des Verstorbenen zu begleichen. Hierzu reicht es, wenn man als Angehöriger die jeweiligen Originalrechnungen bei der Bank einreicht.

Organisation der Aufgaben zum Abschiednehmen

Falls eine Trauerfeier geplant ist, überlegt man sich, wen man einlädt und wie man die Gäste benachrichtigt. Ganz klassisch: Trauerbriefe und eventuell eine Todesanzeige in der Lokalzeitung, um die Nachbarschaft und Bekannte zu informieren. Es gibt zwar immer mehr Benachrichtigungen auf elektronischem Wege – trotzdem sind Einladungen auf Papier hier noch von großer Bedeutung.

Zur Trauerfeier kommen in der Regel noch die Bewirtung der Gäste, Kirche und Trauerredner, Blumen (Trauerkranz, Sargschmuck) und gegebenenfalls Live-Musik.

Ein grober Kostenüberblick über durchschnittliche Preise:

30 Trauerbriefe ohne Porto 100 Euro
Bewirtung (bei 30 Personen) 800 Euro
Zweispaltige Todesanzeige 450 Euro
Live-Musik 275 Euro
CD 45 Euro
Trauerkranz, Sargschmuck bzw. Blumenbukett 420 Euro
Kirche/Trauerredner 260 Euro

 

Formen der Bestattung und Friedhofskosten

Kennen Sie die Wünsche des Verstorbenen zur Art und Weise seiner Bestattung? Neben dem klassischen Erdreihengrab (eine Beisetzung, Verlängerung nicht möglich) gibt es auch das Erdwahlgrab (mehrere Angehörige in einem Grab, Verlängerung möglich), das Urnenreihengrab (Einäscherung), Urnenwahlgrab, Urnengemeinschaftsgrab (keine individuelle Grabschmückung möglich, keine Kosten für Grabmale/Grabpflege, biologisch abbaubare Urne) und die anonyme Urne.

Die Kosten (Höhe regional unterschiedlich) können Sie in folgender Übersicht einsehen:

Bestattungsform minimale Kosten maximale Kosten durchschnittliche Kosten

Erdreihengrab

810 Euro 2.600 Euro 1.900 Euro
Erdwahlgrab 1.050 Euro 3.500 Euro 2.400 Euro
Erdgrab anonym 1.000 Euro 2.900 Euro 1.800 Euro
Urnenreihengrab 450 Euro 1.600 Euro 1.100 Euro
Urnenwahlgrab 600 Euro 2.200 Euro 1.650 Euro
Urnengemeinschaftsgrab 520 Euro 2.200 Euro 1.600 Euro
Urnengrab anonym 365 Euro 1.500 Euro 900 Euro
Baumbestattung 750 Euro 2.600 Euro 1.900 Euro
Urnennische 800 Euro 2.600 Euro 1.900 Euro

Bei einer klassischen Beisetzung fallen neben den spezifischen Friedhofsgebühren (Grabträger, Grabnutzungsgebühren auf die vereinbarte Ruhezeit, Beisetzungsgebühren oder Verwaltungsgebühren) auch weitere Kosten beim Bestatter an, der sich um die weiteren Details kümmert. Dazu gehören beispielsweise die Nutzung der Trauerhalle (100 bis 500 Euro), des Aufbahrungsraumes (150 bis 600 Euro) oder weitere Services.

Besondere Formen der Bestattung

Klassische Bestattungsarten verlieren heutzutage immer mehr an Bedeutung. Die Kremation (Einäscherung) wird oft angefragt für modernere Beisetzungsformen wie Seebestattung, Luftbestattung, Diamantbestattung und Weltraumbestattung. Genaue Preisangaben gibt es hierzu leider nicht, da diese geografisch sehr variieren und stark von der Qualität und dem Umfang der gewünschten Leistung abhängen.

 

Bestattungskosten: Bestatter

Ein Überblick über durchschnittliche Kosten:

  • Sarg mit Ausstattung, je nach Holz: 2.200 bis 3.500 Euro
  • Urne, je nach Modell: 100 bis 700 Euro
  • Totenbekleidung: 100 Euro
  • Hygienische Versorgung: 150 Euro
  • Ankleiden und Einbetten: 120 Euro
  • Überführung, innerorts: 200 Euro
  • Preis je Kilometer: 60 Euro
  • Aufbahrung, Trauerhallengestaltung: 320 Euro
  • Grabkreuz: 100 Euro
  • Grabstein: 3.000 Euro

Die durchschnittlichen Kosten einer klassischen Bestattung mit Erdreihengrab, Grabstein/Grabkreuz, Trauerfeier mit 30 Gästen (inkl. Briefen und Bewirtung), Live-Musik, Trauerkranz/ Sargschmuck, Trauerredner, Totenbekleidung, hygienische Versorgung, Einbetten, Überführen in den nächstgelegenen Friedhof (im Umkreis von ca. 10 km) und künftige Grabpflege belaufen sich demnach auf einige tausend bis zu 10.000 Euro und mehr (je nach Umfang der Trauerfeier und je nachdem, ob die Entscheidung für ein Grabkreuz oder einen Grabstein gefallen ist).

Bestattungskosten: Friedhofsgärtner

Nach der Bestattung fallen dauerhaft weitere Kosten an: die Pflege der Grabanlage durch den Friedhofsgärtner.

Ein Überblick über die Kosten (Höhe regional unterschiedlich):

  • Erste dauerhafte Grabgestaltung: zwischen 250 und 1.300 Euro
  • Grabpflege pro Jahr: 60 bis über 700 Euro
  • Dauergrabpflege komplett (30 Jahre): 2.410 bis 20.900 Euro

Da in dieser schweren Zeit an sehr viel gedacht werden muss, gibt es mittlerweile Online-Plattformen, die sich professionell um die komplette Organisation der Bestattung kümmern. Auf Wunsch gibt es individuelle Beratung, Preisvergleiche und Hilfe bei der Bestattersuche. Auch das immer wichtiger werdende Thema Vorsorge (zum Beispiel in Form von Sterbegeldversicherungen oder Bestattungsverfügung) wird angeboten, um etwaigen familiären Streitigkeiten und finanziellen Problemen vorzubeugen.

Der Tod ist also nicht nur eine seelisch belastende Situation für die Hinterbliebenen, sondern kann unerwartet auch zu einem finanziellen Problem werden. Damit eine doppelte Belastung zukünftig gemindert werden kann, sollte man früh genug mit der eigenen Vorsorge beginnen.

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